Das schleswig-holsteinische Verwaltungsgericht in Schleswig hat am 17. Dezember 2013 in zwei Verfahren über die Rechtmäßigkeit von Gebührenbescheiden der Bundespolizei entschieden. Die zwei klagenden Aktivist_innen hatten im Dezember 2010 in Mecklenburg-Vorpommern gegen einen Castor-Transport von Frankreich nach Lubmin protestiert und sich an die Gleise der Fahrstrecke angekettet. Die Bundespolizei stellte daraufhin Gebührenbescheide über ca. 8000 Euro an die Aktivist_innen, die damit für ihre „Befreiung“ aus dem Gleis bezahlen sollten.
In einer Pressemitteilung schreibt das Gericht nun: „Gebührenbescheide für Einsatz der Bundespolizei bei €žCastor-Transport rechtswidrig“. Und weiter: „Das Verwaltungsgericht hat jetzt die Gebührenbescheide aufgehoben. Es fehle bereits an einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage im Bundespolizeigesetz. Dort ist nämlich lediglich geregelt, dass die Verantwortlichen zum Ersatz der Kosten verpflichtet werden können, die bei der unmittelbaren Ausführung einer Maßnahme der Bundespolizei entstehen. Welche Kosten dies im Einzelnen sind und in welcher Höhe sie erstattungsfähig sind, ist hingegen nicht bestimmt.“
Die Pressemitteilung des Gerichtes: http://www.schleswig-holstein.de/OVG/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/17122013_VG_Castor_Kostenbescheid.html
Weitere Presseartikel dazu:
http://www.taz.de/Polizei-flext-auf-eigene-Kosten/!129578/
http://www.ndr.de/regional/schleswig-holstein/prozessecastor101.html
http://www.neues-deutschland.de/artikel/918450.nur-eine-luecke-im-versammlungsrecht.html