Offener Brief an die Uni Kiel: Einknicken vor der AfD statt offener Diskussion?

Im März 2020 veranstalteten verschiedene Klimagruppen zusammen mit der Roten Hilfe einen Infoabend zum neuen Polizeigesetz in Schleswig-Holstein. Für diesen Infoabend wurden Räume der Uni Kiel genutzt. Im Nachhinein kritisierten AfD und CDU, dass an „linksextremistische“ Gruppen wie die Rote Hilfe Uni-Räume vergeben werden. Die Uni knickte vor dieser Kritik ein und kündigte an, in Zukunft alle Veranstaltungen mit der Roten Hilfe zu verbieten.

Das ist nicht das erste Mal, dass die Uni Kiel der Roten Hilfe Probleme bereitet. Bereits 2018 gab es Schwierigkeiten mit der Uni, weil der AstA zusammen mit der Roten Hilfe einen Film zeigte. Nun ist die Uni einen Schritt weiter gegangen und hat klar ein Verbot von Veranstaltungen mit der Roten Hilfe angekündigt. Das wollen wir nicht so hinnehmen und haben der Uni zusammen mit der TKKG und der HSG Klimagerechtigkeit einen offenen Brief geschrieben:

Sehr geehrte Hochschulleitung,

wir wenden uns mit diesem offenen Brief von der Hochschulgruppe Klimagerechtigkeit, der TurboKlimaKampfGruppe und der Roten Hilfe an Sie um anzuregen, über Ihre Raumvergabe-Kriterien und vor allem das Einknicken vor der Hetze von AfD, CDU und Junger Union nachzudenken .

„Offener Brief an die Uni Kiel: Einknicken vor der AfD statt offener Diskussion?“ weiterlesen

Brandanschlag auf linkes Projekt Li(e)ber Anders in Kiel-Gaarden

Das Li(e)berAnders, der Ort an dem auch die Rote Hilfe Kiel sich regelmäßig trifft, wurde Ziel eines offentsichtlich rechten Brandanschlags. Hier die Veröffentlichung vom Verein zur Förderung der politischen Bildung in Gaarden e.V. und der Wagengruppe Schlagloch vom 19.12.2018:

  • Brandanschlag auf Ladenfassade des linken Projekts Li(e)ber Anders in Gaarden
  • Rechter Hintergrund der Tat offensichtlich
  • Bundesweite Reihe von Brandanschlägen auf linke Zentren wird Nutzer*innen nicht einschüchtern

In der Nacht des Mittwoch, 19. Dezember 2018 wurde gegen 1.30 Uhr ein Brandanschlag auf die Außenfassade des linken Treffpunkts Li(e)ber Anders in der Iltisstraße in Kiel-Gaarden verübt. Im äußeren Eingangsbereich entfachten die Täter*innen ein Feuer, dessen Flammen die Eingangstür beschädigten. Ein Schwelbrand sowie die starke Rauchentwicklung griff dabei auch auf das Ladeninnere im Erdgeschoss über. Die von Anwohner*innen alarmierte Feuerwehr konnte den Brand schnell löschen, bevor das Feuer auf das Wohnhaus übergehen konnte. Dies hätte Gefahr für Leib und Leben der Bewohner*innen der Stockwerke darüber bedeutet.

Die Täter*innen verwendeten als Brennstoff politische Transparente, die schon im Oktober am  alternativen Bauwagenplatz Schlagloch in der Werftbahnstraße entwendet worden sind und entzündeten diese. Ein politischer Hintergrund des Brandanschlags ist damit offensichtlich: Er richtet sich gegen linke Strukturen und Räume in Kiel, aus denen heraus seit Jahren immer wieder auch wichtige antifaschistische Arbeit in dieser Stadt geleistet wird. Dass es sich bei den Täter*innen um rechte Akteur*innen handelt, kann somit als gesichert angesehen werden. Bereits in den vergangenen Wochen wurden wiederholt Nazi-Parolen wie „Rotfront verrecke“ an das Gebäude gekritzelt.

„Brandanschlag auf linkes Projekt Li(e)ber Anders in Kiel-Gaarden“ weiterlesen

Demo-Verbot für Kurd_innen in Kiel-Gaarden!?

Das Kieler Ordnungsamt hat eine für Samstag, den 10.2.18, im Kieler Stadtteil Gaarden geplante Auftaktkundgebung einer Demonstration gegen die türkischen Angriffe auf kurdische Siedlungen und Stellungen der kurdischen Volksverteidigungseinheiten YPG/YPJ in Syrien, welche von einem Mitglied der Partei DIE LINKE angemeldet wurde, per Auflagenbescheid in die Innenstadt verlegt. Die Demonstration wird nun um 15 Uhr am Lorentzendamm starten.

In dem Auflagenbescheid heißt es: €žEs ist zu erwarten, dass die türkische bzw. kurdische Bewohnerschaft in Kiel-Gaarden bezüglich des Versammlungsthemas der für den 10.02.2018 angemeldeten Versammlung kontroverser Ansicht ist. Bei der letzten bestätigten Versammlung in Kiel-Gaarden im Dezember 2016, bei der der türkisch-kurdische Konflikt thematisiert wurde, kam es zu schweren Auseinandersetzungen, Gewalt €“ und Straftaten. Die räumliche Lage insbesondere an und um den Vinetaplatz ist durch ein €žStraßengewirr mit vielen in diesen Häusern befindlichen Anwohnerinnen und Anwohnern gekennzeichnet. Ein Auseinanderhalten von unbeteiligten Anwohnerinnen und Anwohnern, friedlichen und nicht friedlichen Versammlungsteilnehmerinnen und Versammlungsteilnehmer ist im Eskalationsfall nicht möglich. Die Landeshauptstadt Kiel als Versammlungsbehörde hat deshalb seit Dezember 2016 Anmelderinnen und Anmelder im Rahmen von Kooperationsgesprächen gemeinsam mit der Polizei bei angemeldeten Versammlungen im Zusammenhang mit dem kurdisch-türkischen Konflikt für den Bereich Kiel-Gaarden/Vinetaplatz überzeugen können, die Versammlungsroute aus Deeskalationsgründen zu verlegen und würde dies auch zukünftig bei Anmeldungen €žbeider Lager entsprechend praktizieren.

Zum Schutze sämtlicher Anwohnerinnen und Anwohner des Stadtteils Kiel-Gaarden wird die angemeldete Versammlung daher wie in dieser Bestätigung bezeichnet verlaufen.

Die Rote Hilfe Ortsgruppe Kiel und das Kurdistan Solidaritäts-Komitee Kiel bewerten ebenso wie die Partei DIE LINKE die Verlegung der Demonstration per Auflagen sowie die offensichtliche Praxis, Versammlungen zum Thema Kurdisten-Türkei in Gaarden nicht zuzulassen als faktisches Demonstrationsverbot für Kurd_innen in Gaarden, auch wenn die Stadt jetzt in der Presse versucht zurückzurudern, €žein €šVerbot€˜ nie ausgesprochen zu haben (http://www.kn-online.de/Kiel/Kurden-Demo-Linke-werfen-Ordnungsamt-strukturellen-Rassismus-vor). „Demo-Verbot für Kurd_innen in Kiel-Gaarden!?“ weiterlesen

Internetfahndung nach G20-Aktivist*innen: Rote Hilfe e.V. protestiert gegen öffentlichen Denunziationsaufruf

Seit dem heutigen Morgen befinden sich zahlreiche Fotos und Videos von Aktivist*innen auf der Webseite der Hamburger Polizei. Die €žSOKO Schwarzer Block wirft den Personen Straftaten während der Proteste gegen den G20-Gipfel vor. Gezeigt werden Aufnahmen, die während Polizeieinsätzen an der Elbchaussee, am Rondenbarg, oder im Schanzenviertel entstanden sind. Die Polizeiführung hatte die Internetfahndung bereits im Vorfeld angekündigt.

Hierzu erklärt Heiko Lange, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.:

€žDiese Art der Verfolgung von vermeintlichen oder tatsächlichen linken Aktivist*innen ist eine Vorverurteilung und nichts anderes als ein Aufruf zur öffentlichen Denunziation, was unser Verein scharf verurteilt. Wir begrüßen, dass zahlreiche Medien sich geweigert haben, hierfür Bildmaterial zur Verfügung zu stellen. Es ist skandalös, dass Medienvertreter*innen und Bevölkerung dazu aufgefordert werden, Hilfspolizei zu spielen. Dies kann für die abgebildeten Personen gefährliche Konsequenzen haben und scheint wohl bewusst einkalkuliert zu sein. Es handelt sich aus unserer Sicht um eine PR-Show, um die Deutungshoheit über die Geschehnisse, insbesondere den Polizeiangriff auf die Demonstration am Rondenbarg zurückzugewinnen. Diese war ohne Vorwarnung angegriffen und aufgelöst worden, wobei zahlreiche Aktivist*innen zum Teil schwere Verletzungen erlitten. Während der gesamten Proteste gegen den G20-Gipfel ist es zu zahlreichen Rechtsbrüchen und Körperverletzungen durch Polizeikräfte auch auf Journalist*innen gekommen. Diese sind ausreichend belegt. Die Rote Hilfe e.V. fordert eine bundesweite Kenzeichnungspflicht für Polizeibeamt*innen. Betroffenen Personen raten wir, mit Rechtshilfegruppen oder Anwaltskanzleien Kontakt aufzunehmen und Ruhe zu bewahren.

Landtagswahlkampf im April: Kieler Antifaschistin durch Polizei schwer verletzt

Mit diesem Text möchten wir einen Vorfall veröffentlichen, der sich bereits im Frühjahr dieses Jahres zugetragen hat: Am 14.4.2017 wurde eine Kieler Antifaschistin bei einem Polizeieinsatz schwer verletzt. An diesem Abend war die Polizei offenbar aufgrund antifaschistischer Aktionen gegen AfD-Wahlplakate auf der Suche nach Aktivist_innen, die sie dafür verantwortlich machen kann. In Mettenhof verfolgte eine Streifenwagenbesatzung die Anwohnerin, welche sie der Demontage eines AfD-Plakates verdächtigte. Da sich die Genossin nicht einfach grundlos von der Polizei kontrollieren lassen wollte, blieb sie nicht stehen und wurde daraufhin gewaltsam von einem Polizisten zu Boden gerissen, wobei sie sich schwerste Verletzungen im Knie zuzog. Die Antifaschistin musste per Notarzt ins Krankenhaus gebracht werden, sich einer langen Operation unterziehen und drei Wochen im Krankenhaus verbringen. Sie erlitt einen Bruch, Bänderrisse, einen Kreuzbandriss und anderes. Insgesamt lag die Genossin, bedingt durch eine weitere Operation, sechs Wochen im Krankenhaus. „Landtagswahlkampf im April: Kieler Antifaschistin durch Polizei schwer verletzt“ weiterlesen

Gegen die Kriminalisierung linker Medien!

Wir dokumentieren folgende Solidaritätserklärung vom 26.9.2017:

Am 14. August 2017 verbot der Bundesinnenminister die Internetplattform linksunten.indymedia.org. Zuvor hatte der Verfassungsschutz die Internetseite zum €žSprachrohr für die gewaltorientierte linksextremistische Szene erklärt, um hierfür eine Begründung zu liefern. Das letztlich am 25. August vollzogene Verbot ist ein Akt der Zensur und ein Angriff auf die Medienfreiheit. Das kann und darf so nicht hingenommen werden.

Die Verbotsverfügung – ein politischer Angriff

In der Pressemitteilung vom 25. August erklärte der Bundesinnenminister €žWir gehen konsequent gegen linksextremistische Hetze im Internet vor und bezog sich dabei auf die Proteste gegen den G20-Gipfel in Hamburg. Zu keinem Zeitpunkt wurde jedoch die Löschung einzelner Inhalte auf der Plattform versucht, sondern das komplette Portal kriminalisiert. linksunten.indymedia.org fungierte als Veröffentlichungsplattform für unterschiedlichste Aufrufe, Dokumentationen und Debatten der gesamten Linken. Das Verbot ist also ein gezielter Schlag gegen die gesamte Linke, der nicht zuletzt in das nach rechts offene Wahlkampfkalkül eines Ministers passt, der bereits für zahlreiche überwachungsstaatliche Verschärfungen und eine Aufrüstung des Repressionsapparates verantwortlich zeichnet.

Der Verfassungsschutz – vom Bock zum Gärtner „Gegen die Kriminalisierung linker Medien!“ weiterlesen

Einladung zum Gerichts-Theater – Angeklagte soll für einen Tortenwurf auf Beatrix von Storch 800 Euro zahlen

## Montag, 12.6, Kiel: Kundgebung & Tortenprozess „Solidarität mit der angeklagten Antifaschistin!“ – 8.30 Amtsgericht ##

Wir dokumentieren folgende Pressemitteilung zum anstehenden Prozess gegen eine Kieler Aktivist*in

Am 12ten Juni 2017 findet um 9:00 Uhr im Amtsgericht Kiel (Deliusstraße 22-24, 24114 Kiel, Saal 4) eine Gerichtsverhandlung gegen eine engagierte Antifaschistin statt. Dieser wird vorgeworfen, Beatrix von Storch, die stellvertretende Bundesvorsitzende der AfD, durch einen Tortenwurf beleidigt zu haben.

Im November letzten Jahres war die stellvertretende Bundesvorsitzende der AfD Beatrix von Storch in Kiel zu Gast, um einen Vortrag zu halten. In Kiel und der Umgebung stellt niemand mehr der AfD Räume zur Verfügung. Deshalb musste der Vortrag in der beengten Kreisgeschäftsstelle der Kieler AfD stattfinden. Draußen vor der Tür €“ abgeschirmt von einem massiven Polizeiaufgebot – protestierten knapp 600 Menschen gegen die menschenverachtende Ideologie der AfD. Trotz des Polizeiaufgebots und Taschenkontrollen schaffte es eine Torte mit Rasierschaum in den Raum und flog zu Beginn ihres Vortrags Beatrix von Storch um die Ohren. Verletzt wurde diese dabei nicht, nur ihre Jacke bekam Rasierschaum ab.

Die Angeklagte sagt dazu: €žMir war es wichtig Frau von Storch nicht körperlich zu verletzen. Ich wollte der AfD selbst in ihren eigenen Räumen keine Ruhe für Vorträge lassen. Wer, wie Beatrix von Storch, fordert das Grenzbeamte Flüchtlinge erschießen sollen, sollte nirgendwo eine Bühne haben. Ein Tortenwurf zeigt klar: Eure Politik ist so lächerlich, dass wir es noch nicht mal in Erwägung ziehen mit euch zu reden. „Einladung zum Gerichts-Theater – Angeklagte soll für einen Tortenwurf auf Beatrix von Storch 800 Euro zahlen“ weiterlesen

Bundesregierung kommt der Türkei entgegen und weitet PKK-Verbot in Deutschland aus

Wir dokumentieren eine Pressemitteilung von AZADÃŽ e.V., Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden in Deutschland und CIVAKA AZAD, Kurdisches Zentrum für Öffentlichkeitsarbeit:

Pressemitteilung, 9. März 2017

Während in den Medien von einem tiefgreifenden Zerwürfnis des deutsch-türkischen  Verhältnisses anlässlich der Wahlkampfauftritte türkischer Minister in Deutschland die Rede ist, läuft die Zusammenarbeit hinter den Kulissen geschmiert wie immer. Anlässlich kurdischer Demonstrationen in Hannover und München kam zu Tage, dass das Bundesinnenministerium (BMI) den Forderungen der türkischen Regierung, stärker gegen die Arbeiterpartei Kurdistans PKK vorzugehen, umgehend entsprochen hat. Mit einem Erlass vom 2. März wurde die Anzahl der Gruppierungen, deren Fahnen und Symbole auf der Grundlage des seit 1993 bestehenden PKK-Verbots nicht öffentlich gezeigt werden dürfen, erheblich ausgeweitet. Mit deutscher Akribie wurden sämtliche Institutionen und Organisationen gelistet, denen eine Nähe zur PKK unterstellt wird. Darunter fallen auch sämtliche Frauen- und Jugendorganisationen, wie etwa der kurdische Studierendenverband YXK. Von besonderer Brisanz ist, dass erstmalig auch kurdische Parteien und Verbände in Syrien €“ namentlich die Partei PYD und der Streitkräfteverband YPG – als €žAuslandsableger der PKK unter das Vereinsverbot subsumiert werden. Diese erweisen sich in Syrien zusammen mit verbündeten arabischen Bevölkerungsgruppen als Anker der Demokratie und Stabilität und werden in ihrem Kampf gegen den €žIslamischen Staat auch von den USA unterstützt.
Die Erweiterung der Verbotsliste durch das BMI hat weitreichende Folgen für das innenpolitische Klima in Deutschland. Sie bedeutet einen direkten Angriff auf die politische Identität von etwa 800.000 in Deutschland lebenden Kurdinnen und Kurden und hebelt grundgesetzlich geschützte Rechte, wie Meinungs- und Versammlungsfreiheit, weitgehend aus. Vermehrte Auseinandersetzungen mit der Polizei bei vom Verlauf her friedlichen Demonstrationen sind vorprogrammiert und politisch gewollt, um das Feindbild der angeblich gewaltbereiten Kurdinnen und Kurden aufrecht zu erhalten. Die Folgen werden weitere Hunderte von Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen Artikel 20 Vereinsgesetz aufgrund des Zeigens verbotener Symbole sein.
Während sich die Bundesregierung nach außen gegen ausufernde Terrorismusvorwürfe in der Türkei €“ aktuell gegenüber dem deutsch-türkischen Journalisten Deniz Yücel €“ wendet, weitet sie diese Vorwürfe in Deutschland ebenfalls aus. „Bundesregierung kommt der Türkei entgegen und weitet PKK-Verbot in Deutschland aus“ weiterlesen

Hunderte Vereinsverbote in der Türkei – Rote Hilfe solidarisch mit fortschrittlichen Anwält*innen

Der nächste Angriff der türkischen AKP-Regierung unter Ministerpräsident Erdogan gilt oppositionellen Vereinen, Nichtregierungsorganisationen und Anwält*innenverbänden.

Landesweit wurden am elften November 370 Räumlichkkeiten von Spezialeinheiten der Polizei geschlossen und versiegelt.

Darunter befinden sich neben linken und kurdischen Vereinigungen wie dem Dachverband der kurdischen Frauenbewegung (KJA) in Diyarbakir, Frauenberatungsstellen, kurdischen Sprach- und Schriftstellervereinigungen auch die Progressive Jurist*innenvereinigung (CHD), die Freiheitliche Jurist*innenvereinigung (ÖHD), die €žGerechtigkeitsschule und die Anwaltskanzlei des Volkes (HHB). Der türkische Staat greift damit auch gezielt progressive Anwaltsstrukturen an, die politische Gefangene vertreten, begleiten und unterstützen, um die Fortsetzung ihrer Arbeit zu verhindern. „Hunderte Vereinsverbote in der Türkei – Rote Hilfe solidarisch mit fortschrittlichen Anwält*innen“ weiterlesen

Großprozesse und Auftrittsverbote gegen türkische und kurdische Linke in Deutschland

Der lange Arm türkischer Repressionsbehörden:

Großprozesse und Auftrittsverbote gegen türkische und kurdische Linke in Deutschland

Pressemitteilung der Roten Hilfe e.V.

Die erneuten verbalen Entgleisungen des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan gegen türkisch-stämmige ParlamentarierInnen, mit denen er in Bezug auf die längst überfällige Anerkennung des Völkermords an den ArmenierInnen für Furore sorgte, führte zwar zu Kritik aus dem Bundestag. Allerdings scheint diese Reaktion auch in diesem Fall keinen Einfluss auf die strategische Zusammenarbeit der Repressionsbehörden beider Länder zu haben, sind sie sich doch seit langem einig, wenn es um die Bekämpfung linker und fortschrittlicher Bewegungen geht. „Großprozesse und Auftrittsverbote gegen türkische und kurdische Linke in Deutschland“ weiterlesen