Anquatschversuch durch den Verfassungsschutz in Lübeck

wir dokumentieren hier einen Text der OG Lübeck

Bereits am 25. Januar 2023 klingelten zwei Personen des Verfassungsschutzes gegen 12:30 Uhr bei einem Genossen in Lübeck an der Haustür – bei der Wohnanschrift seiner Eltern. Zu dieser Uhrzeit war der Genosse nicht anwesend und so öffnete der Vater des Genossen die Haustür. Ein Mann und eine Frau stellten sich als Mitarbeitende des Innenministeriums vor und gaben an, später noch einmal wiederzukommen.

Von dem Besuch durch seinen Vater in Kenntnis gesetzt, kontaktierte der Genosse direkt die Ortsgruppe der Roten Hilfe, informierte über den Vorfall und beratschlagte das Vorgehen bei einem möglichen erneuten Aufeinandertreffen.

Dieses erfolgte tatsächlich etwa zweieinhalb Wochen später, am 13. Februar 2023 gegen 18:45 Uhr, wieder bei dem Genossen zu Hause. Dieselben Personen stellten sich erneut als Mitarbeitende des Innenministeriums vor, die Frau zeigte kurz einen grauen Ausweis mit dem Emblem des Bundesadlers auf der Vorderseite – kurz genug, um den Namen nicht lesen zu können.

Die Gesprächsführung übernahm die Frau. Als Grund für den Besuch nannten sie eine Versammlung in der Vergangenheit, an der der Genosse teilgenommen haben soll. Konkret soll es um eine Protestaktion zum Bundestagswahlkampf im Jahr 2021 gegangen sein, als es Proteste gegen den Besuch vom CDU-Bundestagskandiaten Armin Laschet in der „Kulturwerft Gollan“ gab. Laut Aussage der beiden Verfassungschutzmitarbeitenden soll es während der Protestaktionen zu Strafttaten gekommen sein, die polizeilich verfolgt wurden. Sie gaben an, dass gegen den Genossen ein Ermittlungsverfahren laufe. Sie hätten die Unterlagen von der Polizei erhalten und Ermittlungen angestellt. Der Genosse gab an darüber nichts zu wissen und auch keine Post von der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder vom Gericht erhalten zu haben. Daraufhin wirkten die beiden verunsichert und erwiderten, dass er darüber in Kenntnis gesetzt worden sei. Als der Genosse dies abermals verneinte, forderten sie ihn auf, mit ihnen für zehn Minuten spazieren zu gehen, um sich zu unterhalten. Offenbar diente der Hinweis auf das vermeintliche Ermittlungsverfahren lediglich als Vorwand zur Anbahnung eines Anwerbegesprächs. Dies lehnte der Genosse jedoch ab und gab an, kein Interesse an einer Zusammenarbeit zu haben. Das Gespräch endete nach wenigen Minuten. Die beiden Personen entfernten sich zu Fuß vom Wohnhaus. Der Genosse informierte umgehend die Rote Hilfe und fertigte ein Gedächtnisprotokoll an.

Die beiden Personen wurden wie folgt beschrieben:

Die Frau ist Mitte 40, hat braune, etwas längere Haare, trug eine Brille, ist schlank. Sie trug einen Mantel und hatte einen Rucksack auf.

Der Mann ist ungefähr 50 Jahre alt. Er hatte einen Vollbart und graue Haare. Er trug eine blaue Jeans und eine schwarze North-Face-Jacke. Seinen schwarzen Schal hatte er bis über die Nase gezogen.

Der Genosse hat in der Situation richtig gehandelt und hat sich nicht in ein Gespräch verwickeln lassen. In diesem Fall half im Vorfeld die Aufklärung durch die Ortsgruppe der Roten Hilfe, besonders durch den Infoflyer: „Anquatschversuch – Was tun? Information der Roten Hilfe zu Kontaktaufnahme von VS und Staatsschutz“. Anquatschversuche können alle treffen – zu jeder Zeit. Daher: Informiert euch und seid vorbereitet. Wie immer gilt: Kein Wort zu VS, Bullen oder Staatsanwaltschaft!

Eines noch: Getratsche innerhalb der Szene spielt dem Verfassungsschutz in die Hände, also geht verantwortungsvoll mit der Situation um.

Rote Hilfe Ortsgruppe Lübeck

Aufruf zur Prozessbegleitung in Schleswig am 14.12.

wir dokumentieren und teilen an dieser Stelle einen Aufruf von TKKG:

Wütend über die Räumung des Dannenröder Walds koordinierten am 27.11.2020 Aktivisti bundesweit Protestaktionen. In Deutschland kam es an diesem Tag zu 7 Abseilaktionen über Autobahnen, darunter auch über der A7 nahe Schleswig. Im Fall der Verteidigung des Dannenröder Forsts gegen den Bau einer Autobahn wurden erneut Verkehrskonzepte aus vergangener Zeit mit aller Gewalt durchgeboxt. Die Abseilaktionen treffen nun auf eine Antwort der Repressionsbehörden: Mehreren Aktivisti wird vorgeworfen, durch ihre Aktion in Schleswig den Stillstand des Verkehrs verursacht zu haben.

„Angeklagt sind wir wegen Nötigung, vor Gericht stehen wir aber wegen unserer Haltung und unserem Einsatz für eine klimagerechte nachhaltige Welt.“

Repression gegen Personen, die sich gegen die Zerstörung von Lebensgrundlagen wehren, entblößt einen erschreckenden Normalzustand. In München sitzen mittlerweile 30 Aktivist*innen der Letzten Generation in Präventivhaft, vor kurzem wurden Ava und Ralph, die ein Kohlekraftwerk blockierten, zu 4 Monaten Knast verurteilt, Ella saß nach der Danni-Räumung fast zwei Jahre und Sina Reisch wurde erst letzten Freitag wegen ihrer Tätigkeit als Pressesprecherin für Ende Gelände verurteilt: die Liste der von Repression Betroffenen wird länger – nun ist es auch bei uns soweit.

Kommt zur solidarischen Prozessbegleitung am 14.12! Lasst uns den Prozess einen gegen die bestehende Ordnung und die Zerstörung unseres Planeten machen.

Zeit: 14.12, 11 Uhr Amtsgericht Schleswig (Prozessbeginn um 12 Uhr)
Gemeinsame Anfahrt: 8:45 Uhr Kiel, Fahrkartenautomat
Wir frühstücken vor dem Prozess noch vor dem Gericht – bringt da also gern was leckeres mit.

Knast-Nachlese II: Schön, dass ich hätte duschen dürfen müssen

Wir veröffentlichen den Bericht einer Genossin.

Fast ein Jahr nach meinem Knastaufenthalt habe ich die vermutlich letzte Gerichtsentscheidung dazu bekommen: Mich nicht zweimal die Woche duschen zu lassen war rechtswidrig. Hier will ich nochmal für alle, die mich auf dem ein oder anderen Weg unterstützt haben, veröffentlichen was aus meinen Klagen gegen die Knäste in Schleswig und Lübeck geworden ist.

Verteidigungsbesuche

Die erste Klage richtete sich gegen die Weigerung der Anstalten in Schleswig und Lübeck meine Verteidigis zum Besuch durchzulassen. Das Justizvollzugsgesetz regelt, dass Verteidigis jederzeit ein Besuch ermöglicht werden muss. Zuerst hatte das Landgericht Lübeck (Aktenzeichen 5 StVK_StVollzG 13/21) und dann auch das Landgericht Kiel (Aktenzeichen 44 StVK_StVollzG 71/21) entschieden, dass die Verweigerung der Besuche rechtswidrig waren. Auch das Gericht in Kiel versteht die ausdrückliche Erwähnung von „Verteidigern“ neben „Rechtsanwälten“ im Gesetz so, dass auch Verteidigis, die keine Anwältis sind, ein entsprechendes uneingeschränktes Besuchsrecht habe.

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Strafverfahren gegen Kreuzfahrt-Gegnerin eingestellt

Wir dokumentieren eine Veröffentlichung der TurboKlimakampfGruppe Kiel

Am Donnerstag den 11.6. wurde ein Strafverfahren gegen eine Kreuzfahrtgegnerin am Amtsgericht Kiel eingestellt. Er sei „zu dumm für die Polizei„ soll sie zu einem Sicherheitsbeauftragten des Port of Kiel bei einer Demonstration gegen Kreuzfahrtschiffe am Kieler Hafen gesagt haben, so der umstrittene Vorwurf. Dies wurde am heutigen Tag am Amtsgericht Kiel verhandelt und unter Auflage einer Zahlung eines Geldbetrages an „Kiel Hilft“ (eine Organisation, die Geflüchtete unterstützt) eingestellt.

„Ich nehme diese Einstellung aus pragmatischen Gründen an – weil ich weiß, dass das Gericht mir nicht glaubt und ich sonst verurteilt werde. Ich habe schon lange aufgehört, an Gerechtigkeit vor Gerichten zu glauben.“ so die Angeklagte.

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Prozessbericht und Statement zu Totos Verurteilung und Solidaritätskundgebung am 16.04.2020

Am 16.04.2020 fand vor dem Hamburger Landgericht die Berufungsverhandlung gegen Toto aus Kiel statt. Toto wurde am 06.09.2019 vom Amtsgericht Hamburg zu einer Haftstrafe von einem Jahr und vier Monaten ohne Bewährung verurteilt. Er wurde am Rande einer Spontandemo im Nachklang der von der Polizei gewaltsam zerschlagenen „Welcome To Hell“-Demo am 06.07.2017 während den Protesten gegen den G20-Gipfel in Hamburg festgenommen. Er soll für einen Flaschenwurf verantwortlich sein. Zudem wurde ihm Widerstand, tätlicher Angriff und versuchte gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Gegen das Urteil legten sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft Berufung ein. Sie wollte noch ein härteres Urteil erwirken.

Der Berufungsprozess fand nun trotz des Coronavirus-Lockdowns statt. Inmitten von Zeiten, in denen Behörden größtenteils geschlossen sind, das öffentliche Leben lahmgelegt, staatlich verordnete Kontaktverbote zwischen Menschen bestehen und die Hamburger Polizei jegliche politische Versammlung, teilweise gewaltsam, verhindert.

Kundgebung

Da im Voraus bereits bekannt und erwartbar war, dass aufgrund der Corona-Situation nur sehr wenige Unterstützer*innen den Prozess direkt im Saal verfolgen können, wurde eine Kundgebung angemeldet, um Toto auch vor dem Gericht zu unterstützen, Öffentlichkeit herzustellen und einen Anlaufpunkt für Menschen zu gewährleisten, die nicht am Prozess teilnehmen können.

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Berufungsprozess gegen Toto am 16. April 2020 in Hamburg


Berufungsprozess gegen Toto am 16. April 2020 in Hamburg
Genoss*innen unterstützen – Versammlungsfreiheit durchsetzen
Kampf ihrer Klassenjustiz – Free Toto!

Am 6.9.2019 wurde Toto zu einer Haftstrafe von einem Jahr und vier Monaten ohne Bewährung verurteilt. Er wurde am Rande einer Spontandemo im Nachklang der von der Polizei gewaltsam zerschlagenen „Welcome To Hell“-Demo am 6.7.2017 während den Protesten gegen den G20-Gipfel in Hamburg festgenommen. Er soll für einen Flaschenwurf verantwortlich sein, zudem wurde ihm Widerstand, tätlicher Angriff und versuchte gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.

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Beleidigung oder Terrorismus? Amtsgericht Kiel verhandelte gegen Kreuzfahrt-Gegnerin

Wir dokumentieren einen Prozessbericht der Turbo Klimakampf Gruppe (TKKG):

Am 11.3. lief am Amtsgericht Kiel ein Verfahren gegen eine Umweltaktivistin. Der Termin endete mit einer Vertagung auf den 20.3. – dieser neue Termin wurde vom Gericht jetzt wieder aufgehoben, findet also nicht statt. Wenn es doch noch irgendwann weiter geht, geben wir den neuen Termin bekannt.

Wer am 11.3. vor dem Gericht ankam, musste sich erst mal fragen, ob es wirklich nur um einen Beleidigungs-Vorwurf ging oder ob nicht doch „Terrorist*innen“ angeklagt wären. Wir zählten 12 Wannen mit Cops vor dem Seiten-Eingang, der speziell für diesen Prozess genutzt werden musste, die Sondereinheit der Justiz „Mobile Einsatzgruppe Justiz“ (MEG) war ebenfalls vor Ort, kontrollierte, tatschte ab und schikanierte solidarische Zuschauer*innen. Sogar Zettel und Stifte und damit Zeichenmaterial wurden auf Grund der Willkür der MEG verboten (ohne Grundlage in der gerichtlichen Einlassverfügung). Gezeichnet wurde dann auf alten Zugtickets und Einkaufsbons (Zeichnungen von Dada).

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Hausdurchsuchungen wegen Hausbesetzung gegen drei Genoss_innen in Kiel

+++ Demo in Solidarität mit den Betroffenen um 18 Uhr am Asmus-Bremer-Platz +++

Heute (Mittwoch, 27.02.2020) gegen 6 Uhr morgens fanden bei drei Genoss_innen in Kiel zeitgleich Hausdurchsuchungen statt. Ihnen wird jeweils Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung im Rahmen einer Hausbesetzung in Kiel-Friedrichsort vorgeworfen. Dort wurde im Januar für eine Woche ein Villa besetzt, um auf die Missstände in der Wohnungspolitik und insbesondere die Rolle des Wohnungskonzerns Vonovia hierbei aufmerksam zu machen. Die Genoss_innen wurden alle mit auf die Polizeiwache in der Blumenstraße genommen, wo sie – zum Teil unter Zwang – erkennungsdienstlich behandelt wurden, was bedeutet, dass ihnen unter anderem Fingerabdrücke abgenommen wurden. Alle drei sind jedoch mittlerweile wieder draußen und es geht ihnen den Umständen entsprechend gut. Bei den Durchsuchungen wurden verschiedene Gegenstände, darunter die Laptops und Handys der Betroffenen, beschlagnahmt.

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Veranstaltung & Diskussion zu aktueller Repression, Knast und den Umgang damit

Freitag, 1.11.19, 18 Uhr, Li(e)berAnders (Iltisstr. 34, Kiel)

In Solidarität mit den 3 von der Parkbank wird es zunächst einen kurzen Überblick über den Fall der drei Gefährt*innen geben, anschließend eine Lesung aus »Wege durch den Knast«

»Wege durch den Knast« ist ein umfassendes Standardwerk für Betroffene, Angehörige und Interessierte. Es vermittelt tiefe Einblicke in die Unbill des Knastalltags, informiert über die Rechte von Inhaftierten und zeigt Möglichkeiten auf, wie diese auch durchgesetzt werden können. Das Buch basiert auf einer Ausgabe aus den 1990er Jahren und wurde von Anwält*innen, Gefangenen, Ex-Gefangenen und Bewegungsaktivist*innen vollständig überarbeitet und aktualisiert.

Der Vortrag umfasst die Motivationen der Herausgeber*innen, die Entstehungsgeschichte und die Struktur des Buches. Zudem werden Erfolge und Misserfolge nach 3–4 Jahren Buchverschickung in die Knäste beleuchtet. Im Anschluss kann gerne diskutiert werden.

Im Rahmen der Veranstaltung in Kiel wird es außerdem noch einen kurzen Info-Block mit aktuellen Infos zu einem Genossen aus Kiel geben, der am 6.9.2019 in Hamburg, in einem typischen G20-Prozess (erstinstanzlich) zu einer Haftstrafe von 1 Jahr und 4 Monaten ohne Bewährung verurteilt worden ist.

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Gericht will Haftstrafe für Flaschenwurf nach Welcome To Hell-Demo beim G20-Gipfel

Ein Genosse aus Kiel wurde am Freitag, den 6.9.2019, in Hamburg in einem typischen G20-Prozess zu einer Haftstrafe von 1 Jahr und 4 Monaten ohne Bewährung verurteilt – für einen angeblichen Flaschenwurf und Widerstand bei der Festnahme am Abend des 6.7.2017, nach der Zerschlagung der Welcome To Hell-Demo. Juristisch sei das Landfriedensbruch, versuchte Körperverletzung, tätlicher Angriff und Widerstand.

„Gericht will Haftstrafe für Flaschenwurf nach Welcome To Hell-Demo beim G20-Gipfel“ weiterlesen