Hunderte Vereinsverbote in der Türkei – Rote Hilfe solidarisch mit fortschrittlichen Anwält*innen

Der nächste Angriff der türkischen AKP-Regierung unter Ministerpräsident Erdogan gilt oppositionellen Vereinen, Nichtregierungsorganisationen und Anwält*innenverbänden.

Landesweit wurden am elften November 370 Räumlichkkeiten von Spezialeinheiten der Polizei geschlossen und versiegelt.

Darunter befinden sich neben linken und kurdischen Vereinigungen wie dem Dachverband der kurdischen Frauenbewegung (KJA) in Diyarbakir, Frauenberatungsstellen, kurdischen Sprach- und Schriftstellervereinigungen auch die Progressive Jurist*innenvereinigung (CHD), die Freiheitliche Jurist*innenvereinigung (ÖHD), die €žGerechtigkeitsschule und die Anwaltskanzlei des Volkes (HHB). Der türkische Staat greift damit auch gezielt progressive Anwaltsstrukturen an, die politische Gefangene vertreten, begleiten und unterstützen, um die Fortsetzung ihrer Arbeit zu verhindern.

Mit den Vereinsverboten versucht der türkische Staat offensichtlich weitere kritische und oppositionelle Stimmen zu kriminalisieren und zum Schweigen zu bringen.

Der Widerstand und die Solidarität unter den Anwaltsverbänden beispielsweise dauern jedoch an.

Die HHB meldete, sich dem Verbot widersetzen zu wollen. In einer Erklärung verkündete sie: €žIhr könnt unsere Türen versiegeln, doch ihr könnt uns nicht von unserem Kampf abbringen! Wir werden Widerstand leisten! Wir werden uns dem Faschismus nicht ergeben!

Derzeit finden auch hierzulande zahlreiche Veranstaltungen statt, um Öffentlichkeit gegen die politischen Zustände in der Türkei herzustellen, die sich seit dem Putschversuch am 15. Juli diesen Jahres ständig zuspitzen.

Die Rote Hilfe e.V. ruft alle linken Organisationen sowie Friedens- und Bürgerrechtsgruppen auf, gemeinsam mit der Exilopposition ihre Stimme gegen die anhaltende Repression zu erheben.

 H. Lange für den Bundesvorstand Rote Hilfe e.V.