Pressemitteilung des Bündnis Defend Kurdistan Kiel und der Roten Hilfe OG Kiel, 12.03.2025
- Polizeirazzien bei kurdischen Aktivist:innen und Vereinsstrukturen in Kiel und Lübeck
- Bündnis Defend Kurdistan Kiel verurteilt Repressionsschlag und solidarisiert sich mit Betroffenen
- Rote Hilfe OG Kiel fordert Ende der Kriminalisierung der Kurdischen Bewegung in der BRD
Am heutigen Mittwoch, 12.03.2025, durchsuchten Beamt:innen des LKA Schleswig-Holstein insgesamt acht Objekte, die es Aktivist:innen der kurdischen Befreiungsbewegung zuordnet. Betroffen waren neben sechs Privatwohnungen in Kiel und einer in Lübeck auch das Kurdische Gemeindezentrum SH in der Hermann-Weigmann-Straße, wo die Türschlösser ausgetauscht wurden. Überfallartig erschienen die Polizist:innen in Begleitung von Spürhunden zeitgleich gegen 5.30 Uhr bei den Beschuldigten, traten Wohnungstüren ein, verwüsteten Wohnräume und beschlagnahmten vor allem Mobiltelefone und Schriftdokumente. Dabei wurde keinerlei Rücksicht auf nicht-beschuldigte Familienmitglieder genommen, darunter auch Kranke und Kinder. Ein Hauptbeschuldigter wurde anschließend zu einem Haftprüfungstermin nach Hamburg überführt.
Die Razzien folgten einer aktuellen Verfügung des Hanseatischen OLG Hamburg vom 10.03.2025. Nach §§ 129a und b werden die sechs betroffenen Personen darin der Unterstützung und Aktivität für die in Deutschland kriminalisierte Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) beschuldigt. Die Konstruktion bezieht sich dabei jedoch ausschließlich auf völlig legale aktivistische Tätigkeiten wie das Anmelden von Demonstrationen, das Organisieren von Kulturveranstaltungen oder das Sammeln von Spenden. Dem Hauptbeschuldigten wird in diesem Zusammenhang vorgeworfen, als Gebietsleiter der PKK fungiert zu haben.
Annette Trude vom Bündnis Defend Kurdistan Kiel verurteilt den Repressionsschlag deutlich: „Der heutige Polizeiüberfall auf unsere Genoss:innen und das Kurdische Gemeindezentrum sowie die dahinter stehenden Verfahren und Vorwürfe sind nicht hinnehmbar. Wieder einmal sehen sich Aktivist:innen, die sich für die Rechte von Kurd:innen und die Demokratisierung der Gesellschaft einsetzen, unter abwegigen Terrorismus-Vorwürfen der Kriminalisierung durch deutsche Behörden ausgesetzt. Wir stehen solidarisch an der Seite der Betroffenen und fordern die sofortige Einstellung aller Verfahren. Die §§ 129a und b, die dies immer wieder legitimieren, gehören abgeschafft.“
Maria Kranz von der Kieler Ortsgruppe der bundesweiten Antirepressionsorganisation Rote Hilfe e.V. ergänzt zum politischen Kontext: „Die staatliche Repression gegen die Kurdische Bewegung hat in der BRD eine lange Tradition und begründet sich durch das seit über 30 Jahren bestehende Verbot der PKK, dessen Aufhebung längst überfällig ist. Der Zeitpunkt der Razzien ist insofern pikant, dass die PKK erst Anfang dieses Monats einen Waffenstillstand verkündet und damit einen neuen Friedensprozess mit dem türkischen Staat auf den Weg gebracht hat. Nichtsdestotrotz geht der deutsche Staat als Handlanger seines engen Verbündeten Türkei weiter gegen politisch aktive Kurd:innen vor. Dies muss auch im Zusammenhang mit der hierzulande in allen Bereichen zunehmenden Repression gegen Linke und fortschrittliche Bewegungen sowie einem zunehmend autoritär agierenden Staat verstanden werden, insbesondere wenn außenpolitische Interessen der BRD tangiert werden. Wir lassen uns davon nicht einschüchtern: Der kurdische Befreiungskampf ist und bleibt legitim!“