UPDATE (7.3.): Wie erwartet ist das Verwaltungsgericht Schleswig der Argumentation des Demobündnis gefolgt und hat dem Eilantrag gegen das Gaarden-Verbot für Afrin-Proteste stattgegeben. Es gibt keinerlei Gründe für ein solches Demo-Verbot jenseits der Hirngespinste von Polizei und Ordnungsamt.
Nachdem die Versammlungsfreiheit auf juristischem Wege erfolgreich wiederhergestellt werden konnte, rufen wir mit Nachdruck alle Freund*innen und Genoss*innen in Kiel dazu auf, sich am Samstag um 15 Uhr auf dem Vinetaplatz unserer Bündnisdemo €žSolidarität mit Afrin! Gemeinsam gegen Krieg, Kollaboration und Kriminalisierung! anszuschließen!
Kieler Polizei und Ordnungsamt haben beim Kooperationsgespräch mit Vertretern des Demobündnis abermals die am 10.3. geplante Auftaktkundgebung der €žSolidarität mit Afrin! Demonstration auf dem Gaardener Vinetaplatz untersagt. Die Veranstalter*innen haben deshalb vor dem Verwaltungsgericht Schleswig Klage gegen das juristisch höchst fragwürdige Verbot auf Grundlage einer nicht weniger zweifelhaften Gefahrenprognose erhoben. Das Demobündnis geht davon aus, dass die von mittlerweile über 40 Unterstützer*innen getragene Veranstaltung wie geplant am Samstag um 15 Uhr im Stadtteil Gaarden starten wird.
Artikel in den Kieler Nachrichten
Pressemitteilung:
Presseerklärung zum Eilantrag beim Verwaltungsgericht in Schleswig gegen neuerliches Verbot einer Demonstration für Frieden in Afrin in Gaarden durch die Stadt Kiel: Das Demonstrationsrecht ist nicht verhandelbar! Für Frieden in Afrin! „Kieler Behörden verbieten Demo in Gaarden am 10.3. – Bündnis reicht Klage ein“ weiterlesen