Veranstaltung „Im Auftrag Erdogans: Das TKP/ML-Verfahren in München“

31.3. / 19 Uhr / Veranstaltung
Li(e)berAnders (Iltisstr. 34)

Am 17. Juni 2016 begann vor dem Oberlandesgericht München der größte  Staatsschutzprozess in Deutschland seit Mitte der 1990er Jahre. Vor Gericht stehen zehn türkische Kommunist_innen, die angeklagt sind, das sogenannte Auslandskomitee der TKP/ML (Türkische Kommunistische Partei/Marxisten-Leninisten) gebildet zu haben. Der Vorwurf: €žMitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung nach §129b. „Veranstaltung „Im Auftrag Erdogans: Das TKP/ML-Verfahren in München““ weiterlesen

Bundesregierung kommt der Türkei entgegen und weitet PKK-Verbot in Deutschland aus

Wir dokumentieren eine Pressemitteilung von AZADÃŽ e.V., Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden in Deutschland und CIVAKA AZAD, Kurdisches Zentrum für Öffentlichkeitsarbeit:

Pressemitteilung, 9. März 2017

Während in den Medien von einem tiefgreifenden Zerwürfnis des deutsch-türkischen  Verhältnisses anlässlich der Wahlkampfauftritte türkischer Minister in Deutschland die Rede ist, läuft die Zusammenarbeit hinter den Kulissen geschmiert wie immer. Anlässlich kurdischer Demonstrationen in Hannover und München kam zu Tage, dass das Bundesinnenministerium (BMI) den Forderungen der türkischen Regierung, stärker gegen die Arbeiterpartei Kurdistans PKK vorzugehen, umgehend entsprochen hat. Mit einem Erlass vom 2. März wurde die Anzahl der Gruppierungen, deren Fahnen und Symbole auf der Grundlage des seit 1993 bestehenden PKK-Verbots nicht öffentlich gezeigt werden dürfen, erheblich ausgeweitet. Mit deutscher Akribie wurden sämtliche Institutionen und Organisationen gelistet, denen eine Nähe zur PKK unterstellt wird. Darunter fallen auch sämtliche Frauen- und Jugendorganisationen, wie etwa der kurdische Studierendenverband YXK. Von besonderer Brisanz ist, dass erstmalig auch kurdische Parteien und Verbände in Syrien €“ namentlich die Partei PYD und der Streitkräfteverband YPG – als €žAuslandsableger der PKK unter das Vereinsverbot subsumiert werden. Diese erweisen sich in Syrien zusammen mit verbündeten arabischen Bevölkerungsgruppen als Anker der Demokratie und Stabilität und werden in ihrem Kampf gegen den €žIslamischen Staat auch von den USA unterstützt.
Die Erweiterung der Verbotsliste durch das BMI hat weitreichende Folgen für das innenpolitische Klima in Deutschland. Sie bedeutet einen direkten Angriff auf die politische Identität von etwa 800.000 in Deutschland lebenden Kurdinnen und Kurden und hebelt grundgesetzlich geschützte Rechte, wie Meinungs- und Versammlungsfreiheit, weitgehend aus. Vermehrte Auseinandersetzungen mit der Polizei bei vom Verlauf her friedlichen Demonstrationen sind vorprogrammiert und politisch gewollt, um das Feindbild der angeblich gewaltbereiten Kurdinnen und Kurden aufrecht zu erhalten. Die Folgen werden weitere Hunderte von Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen Artikel 20 Vereinsgesetz aufgrund des Zeigens verbotener Symbole sein.
Während sich die Bundesregierung nach außen gegen ausufernde Terrorismusvorwürfe in der Türkei €“ aktuell gegenüber dem deutsch-türkischen Journalisten Deniz Yücel €“ wendet, weitet sie diese Vorwürfe in Deutschland ebenfalls aus. „Bundesregierung kommt der Türkei entgegen und weitet PKK-Verbot in Deutschland aus“ weiterlesen

Großprozesse und Auftrittsverbote gegen türkische und kurdische Linke in Deutschland

Der lange Arm türkischer Repressionsbehörden:

Großprozesse und Auftrittsverbote gegen türkische und kurdische Linke in Deutschland

Pressemitteilung der Roten Hilfe e.V.

Die erneuten verbalen Entgleisungen des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan gegen türkisch-stämmige ParlamentarierInnen, mit denen er in Bezug auf die längst überfällige Anerkennung des Völkermords an den ArmenierInnen für Furore sorgte, führte zwar zu Kritik aus dem Bundestag. Allerdings scheint diese Reaktion auch in diesem Fall keinen Einfluss auf die strategische Zusammenarbeit der Repressionsbehörden beider Länder zu haben, sind sie sich doch seit langem einig, wenn es um die Bekämpfung linker und fortschrittlicher Bewegungen geht. „Großprozesse und Auftrittsverbote gegen türkische und kurdische Linke in Deutschland“ weiterlesen

Repression in Hamburg

In Hamburg finden momentan mehrere Prozesse gegen linke Aktivist_innen statt:

AZADI e.V. braucht Unterstützung!

Azadi-KopfAzadi e.V. braucht dringend finanzielle Unterstützung!

Seit dem Verbot kurdischer Organisationen und Vereine im November 1993 wurden und werden  tausende Menschen kurdischer Herkunft kriminalisiert. Razzien, Vereinsverbote- und  durchsuchungen, Verhaftungen und polizeiliche Aufforderungen zur Denunziation gehören zum Alltag.
Vertreter und Vertreterinnen verschiedener Menschenrechtsorganisationen, politischer Parteien, Anwaltsvereinigungen und der Kurdistan- und internationalen Solidaritätsbewegung veröffentlichten im November 1994 einen Aufruf zur politischen und materiellen Unterstützung der hier verfolgten Kurdinnen und Kurden.
Aus dieser Initiative entstand im April 1996 der Verein AZADI.

AZADI hat sich zum Ziel gesetzt:

  • Dokumentation der Kriminalisierung und deren Veröffentlichung
  • materielle Unterstützung: AZADI übernimmt Anwalts- und Prozesskosten bzw. beteiligt sich an diesen
  • AZADI vermittelt und finanziert Zeitungsabonnements für inhaftierte Kurdinnen und Kurden, schickt Gefangenen Bücher, Kassetten oder CDs
  • soweit möglich besucht AZADI kurdische Gefangene und beobachtet Prozesse

Hohe Haftstrafen im Stuttgarter 129b-Prozess

Pressemitteilung
Göttingen, 28.07.2015

DHKP-C-Prozess in Stuttgart: Langjährige Haftstrafen im Prozess gegen vier linke türkische AktivistInnen

Am heutigen Dienstag endete in Stuttgart der 129b-Prozess gegen vier türkische Linke, denen Mitgliedschaft in der DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei – Front) vorgeworfen wird, mit hohen Strafen: Die AktivistInnen wurden als „Kader“ der kriminalisierten linken Organisation eingestuft und zu Haftstrafen zwischen 4 Jahren 9 Monaten und 6 Jahren verurteilt. Mit diesem Urteil leistet die Justiz der BRD offene Schützenhilfe in dem Krieg, den die Erdogan-Regierung aktuell gegen die linke kurdische und türkische Opposition führt. Dass die Verhältnisse, in denen in der Türkei Linke zu TerroristInnen erklärt werden, völlig von der Staatsraison eines autoritären Regimes abhängt, zeigen die nahezu 1000 Verhaftungen, die es allein in den letzten zwei Wochen in der Türkei gab. „Hohe Haftstrafen im Stuttgarter 129b-Prozess“ weiterlesen

Freiheit für Mehmet D.! Weg mit dem Verbot der PKK!

Gegen jede Repression! Solidarität ist eine Waffe!

Kundgebung am 13. Juni 2015, 14:00 Uhr,
Holstenglacis (U2 Messehallen)
gegenüber Haupteingang Knast

Prozessberichte: http://freemehmet.blogsport.eu

Mehmet D. wurde am 29. August 2014 in Bremen unter dem Vorwurf »Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (im Ausland)« (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 StGB) festgenommen und befindet sich seither in Hamburg in U-Haft. Seit dem 20. Mai wird vor dem 3. Strafsenat des hanseatischen Oberlandesgerichts das Hauptverfahren verhandelt. Mehmet D. wird von der Anklage vorgeworfen, dass er von Januar 2013 bis Mitte Juli 2014 als Kader der PKK und unter anderem als Gebietsleiter Mitte und später Nord tätig gewesen wäre. In dieser Funktion sei Mehmet D. Verantwortlich gewesen für die Beschaffung von Spenden und Beiträgen für die PKK und dafür, dass sich genügend Anhänger an Veranstaltungen und Schulungen beteiligten.

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Hamburg: §129b-Prozess gegen kurdischen Aktivisten

Wir dokumentieren eine Pressemitteilung von AZADÃŽ e.V.:

Am 20. Mai wird das Hauptverfahren gegen den kurdischen Exilpolitiker Mehmet D. vor dem 3. Strafsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG) eröffnet; vorgesehen sind Verhandlungstage bis Ende Juni.

Die Anklage beschuldigt Mehmet D. der Mitgliedschaft in einer €žterroristischen Vereinigung im Ausland“ (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 StGB). Er soll sich in der Zeit von Januar 2013 bis Mitte Juli 2014 in verschiedenen Regionen der BRD €“ u.a. im Sektor Nord €“ als mutmaßlicher Funktionär der PKK betätigt haben. Aussagen des Generalbundesanwalts zufolge sei Mehmet D. unter dem Decknamen €žKahraman“ in den verschiedenen Gebieten für die Koordinierung der politischen Arbeit verantwortlich gewesen sowie für die Beschaffung von Spenden und Beiträgen für die PKK. Außerdem habe er sichergestellt, dass hinreichend Anhänger an Veranstaltungen und Schulungen teilnehmen und nicht zuletzt seien die ihm übergeordneten Kader der Europaebene über seine Arbeitsergebnisse unterrichtet worden.

Mehmet D. wurde am 29. August 2014 festgenommen und befindet sich in Untersuchungshaft. „Hamburg: §129b-Prozess gegen kurdischen Aktivisten“ weiterlesen