Wir dokumentieren eine Pressemitteilung von AZADÃŽ e.V., Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden in Deutschland und CIVAKA AZAD, Kurdisches Zentrum für Öffentlichkeitsarbeit:
Pressemitteilung, 9. März 2017
Während in den Medien von einem tiefgreifenden Zerwürfnis des deutsch-türkischen Verhältnisses anlässlich der Wahlkampfauftritte türkischer Minister in Deutschland die Rede ist, läuft die Zusammenarbeit hinter den Kulissen geschmiert wie immer. Anlässlich kurdischer Demonstrationen in Hannover und München kam zu Tage, dass das Bundesinnenministerium (BMI) den Forderungen der türkischen Regierung, stärker gegen die Arbeiterpartei Kurdistans PKK vorzugehen, umgehend entsprochen hat. Mit einem Erlass vom 2. März wurde die Anzahl der Gruppierungen, deren Fahnen und Symbole auf der Grundlage des seit 1993 bestehenden PKK-Verbots nicht öffentlich gezeigt werden dürfen, erheblich ausgeweitet. Mit deutscher Akribie wurden sämtliche Institutionen und Organisationen gelistet, denen eine Nähe zur PKK unterstellt wird. Darunter fallen auch sämtliche Frauen- und Jugendorganisationen, wie etwa der kurdische Studierendenverband YXK. Von besonderer Brisanz ist, dass erstmalig auch kurdische Parteien und Verbände in Syrien €“ namentlich die Partei PYD und der Streitkräfteverband YPG – als €žAuslandsableger der PKK unter das Vereinsverbot subsumiert werden. Diese erweisen sich in Syrien zusammen mit verbündeten arabischen Bevölkerungsgruppen als Anker der Demokratie und Stabilität und werden in ihrem Kampf gegen den €žIslamischen Staat auch von den USA unterstützt.
Die Erweiterung der Verbotsliste durch das BMI hat weitreichende Folgen für das innenpolitische Klima in Deutschland. Sie bedeutet einen direkten Angriff auf die politische Identität von etwa 800.000 in Deutschland lebenden Kurdinnen und Kurden und hebelt grundgesetzlich geschützte Rechte, wie Meinungs- und Versammlungsfreiheit, weitgehend aus. Vermehrte Auseinandersetzungen mit der Polizei bei vom Verlauf her friedlichen Demonstrationen sind vorprogrammiert und politisch gewollt, um das Feindbild der angeblich gewaltbereiten Kurdinnen und Kurden aufrecht zu erhalten. Die Folgen werden weitere Hunderte von Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen Artikel 20 Vereinsgesetz aufgrund des Zeigens verbotener Symbole sein.
Während sich die Bundesregierung nach außen gegen ausufernde Terrorismusvorwürfe in der Türkei €“ aktuell gegenüber dem deutsch-türkischen Journalisten Deniz Yücel €“ wendet, weitet sie diese Vorwürfe in Deutschland ebenfalls aus. „Bundesregierung kommt der Türkei entgegen und weitet PKK-Verbot in Deutschland aus“ weiterlesen