Die Kurdische Befreiungsbewegung gehört zu den größten und aktivsten Spektren der revolutionären Linken auch in Deutschland. Gleichzeitig ist sie von staatlicher Repression betroffen, wie kaum eine andere politische Bewegung. Grundlage der permanenten und umfassenden Kriminalisierung ihrer Aktivist*innen und Strukturen ist das 1993 in der BRD erlassene Betätigungsverbot für die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK). Es lieferte die Legitimation für viele ungezählte Jahre Knast für kurdische Aktivist*innen in Deutschland, meist auf Grundlage des §129b („Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung“). Razzien, Anquatschversuche durch Geheimdienste und politische Polizei, Vorladungen und andere Schikanen wegen vermeintlichen Verstoßes gegen das Vereinsgesetz prägen den Alltag der kurdischen Bewegung bis heute. Zuletzt erließ Bundesinnenminister Horst Seehofer im Februar gar ein Verbot gegen den kurdischen Buchverlag Mezopotamien und den Musikvertrieb MIR.
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