Infoabend: Verschärfung des Polizeirechts in Schleswig-Holstein

Di., 3.3. um 19 Uhr, Otto-Hahn-Hörsaal, Otto-Hahn-Platz 2 (CAU Kiel)

Die Kriminalität sinkt oder stagniert – gleichzeitig soll das Polizeirecht in Schleswig-Holstein verschärft werden. Laut dem Gesetzesentwurf vom November 2019 soll die Polizei (tödliche) Elektroschocker bekommen, nun auch auf Kinder schießen und präventiv elektronische Fußfesseln einsetzen dürfen. Beim Infoabend soll ein kritischer Blick auf den Gesetzesentwurf geworfen werden:

Was genau steht im neuen Gesetz drin? Wie sind wir alle und unsere Freiheit durch diese Änderungen gefährdet? Wie trägt die Verschärfung zu einer Aushöhlung der Gewaltenteilung und der Unschuldsvermutung bei? Und wie können wir gemeinsam dagegen aktiv werden?

Im Anschluss an den Vortrag ist Zeit für Fragen und eine kritische Diskussion. Die Veranstaltung wird organisiert von TKKG und Rote Hilfe Ortsgruppe Kiel mit Unterstützung der Rosa-Luxemburg-Stiftung S-H.

Um gegen die geplanten Änderungen vorzugehen hat sich ein Bündnis gegen das neue Polizeigesetz gebildet. Hier die Stellungnahme vom Bündnis zum neuen Gesetz. Meldet euch gerne, wenn ihr mit eurer Gruppe auch beim Bündnis mitmachen wollt!

Kritik an geplanter Polizeirechtsverschärfung – freiheitsfoo übergibt kritische Stellungnahme an den Innenausschuss

Wir dokumentieren eine Pressemitteilung von freiheitsfoo.de zum geplanten neuen Polizeirecht in Schleswig-Holstein

Anfang November 2019 stellte die Koalition in Schleswig-Holstein einen Entwurf mit umfangreicheren Änderungen zum Polizeirecht im Landesverwaltungsgesetz vor. Betont worden war vor allem von den Grünen und der FDP die Bürgerrechtsfreundlichkeit des Entwurfs. freiheitsfoo hat den Gesetzesentwurf jetzt in einer Stellungnahme detailliert untersucht und stellt kritisch fest:

Zahlreiche Grund- und Menschenrechte werden durch neue polizeiliche Befugnisse weiter eingeschränkt, bürgerrechtsfreundlich ist der Entwurf nicht.

Nachdem wir bereits vor einiger Zeit eine Synpopse, also eine übersichtliche Gegenüberstellung der geplanten Gesetzesänderungen veröffentlicht haben entstand aus der genauen Untersuchung des Gesetzentwurfs eine 36 Seiten lange Dokumentation der Polizeirechts-Reform mitsamt ausführlicher Kritik und Stellungnahme. Das freiheitsfoo hat dieses Dokument dem Innen- und Rechtsausschuss des schleswig-holsteinischen Landtags aushändigen lassen – so kann es den Parlamentariern und der Öffentlichkeit als kritisches Handbuch aus den Reihen der Zivilgesellschaft zur Hand sein und den weiteren Gesetzgebungsprozess begleiten.

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Jetzt auch in Schleswig-Holstein: Verschärfung des Polizeirechts – Ohne uns!

Bündnistreffen gegen die Verschärfung des Polizeirechts in SH – 19.12., 19 Uhr, Hansa48, Kiel

Die Landesregierung hat Anfang November ihren neuen Entwurf für die Regelung des Polizeirechts der Presse vorgestellt. Nach einem Blick darauf stellt sich ernsthaft die Frage wie Grüne und FDP behaupten können, sie würden Bürgerrechte wahren. Jede einzelne der Ankündigungen ist eine drastische Einschränkung unserer Freiheiten.

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Neues Polizeigesetz in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein droht wie in anderen Bundesländern eine massive Verschärfung der Polizeigesetze. Die schwarz-grün-gelbe Landesregierung hat Anfang November einen neuen Entwurf für die Regelung des Polizeirechts der Presse vorgestellt. Darin enthalten sein sollen unter anderem Taser (als Pilotprojekt) und Bodycams für Sicherheitskräfte, Fußfesseln, Meldeauflagen und Aufenthaltsgebote, präventiver Einsatz verdeckter Ermittler, anlasslose Kontrollen in Grenznähe sowie Regelungen zum sog. „finalen Rettungsschuss“.

Presseüberblick:

taz, 17.3.19
KN Online, 27.6.19
NDR, 5.11.1
taz, 6.11.19

27.5.: Veranstaltung „Was bedeuten die neuen Polizeigesetze?“

Im letzten Jahr gab es große Proteste gegen die Verschärfung der Polizeigesetze, die in vielen Bundesländern gerade stattfinden. Trotzdem ungebrochen motiviert, tagen die Innenminister vom 14. bis 16. Juni in Kiel und beraten auch über ein Musterpolizeigesetz.

Im Vortrag gibt es zunächst ein paar Infos zur Innenministerkonferenz (IMK) und den geplanten Protesten und dann einen Überblick über die Neuerungen, vom Einsatz von Elektroschockern über vorbeugende Kontaktverbote und Fußfesseln bis zu Staatstrojanern. Wir laden euch ein, mit uns zu diskutieren, wie wir dem Polizeistaat etwas entgegen setzen können, in Schleswig-Holstein und überall.

Montag, 27.5.19, 19.30 Uhr, Subrosa (Elisabethstr. 25, Kiel)

Eine Veranstaltung im Rahmen der Mobilisierung gegen die Inneministerkonferenz 2019 in Kiel

Film „Hamburger Gitter“ die Zweite

Die Rote Hilfe Kiel und der Asta der CAU präsentieren noch einmal: Hamburger Gitter (Doku über die Proteste gegen den G20 Gipfel, 2018).

8.2.2018, 20 Uhr , Hansa48

Da Anfang Dezember leider nicht alle Leute reingekommen sind, die den Film sehen wollten, zeigen wir ihn nochmal. Danke für euer Interesse! Hier die Übersicht zu den nachträglichen Reaktionen beim letzten Mal: https://kiel.rote-hilfe.de/2018/12/18/filmveranstaltung-hamburger-gitter-und-die-reaktionen/

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Veranstaltung „Neue Polizeigesetze – Was hat das mit uns zu tun?“

Mi, 12.12. 19.30 Uhr Li(e)ber Anders, Iltisstr. 34, Kiel

In Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, NRW und Niedersachsen werden aktuell neue Polizeigesetze diskutiert oder sind bereits beschlossen. Die Auswirkungen sind gravierend, auch für linke Bewegungen: Eingeführt werden Elektroschockgeräte, Hausarrest, Kontaktverbote, Staatstrojaner, elektronische Fußfesseln, mehr Videoüberwachung und wochenlanger bis unendlicher Gewahrsam bei bloßem Verdacht. Was genau das bedeutet, welche Auswirkungen das hat und was wir tun können, wollen wir darstellen und gemeinsam diskutieren. Denn auf Bundesebene wird ein Musterpolizeigesetz diskutiert – so dass auch Schleswig-Holstein vermutlich nicht verschont bleibt.

Film „Hamburger Gitter“ & Veranstaltung „Polizeistaat bei G20 und die Perspektiven für zukünftige linke Mobilisierungen“

Die Rote Hilfe Kiel und der Asta der CAU präsentieren: Hamburger Gitter (Doku über die Proteste gegen den G20 Gipfel, 2018).

4.12.2018, 20 Uhr , Hansa48

Vor 18 Monaten kam es im Rahmen des G20-Gipfels in Hamburg zu den größten linksradikalen Protesten seit langem in Norddeutschland. Diese Gegenproteste waren im Vorfeld, aber vor allem während des Gipfels und danach von bisher unerreichter Kriminalisierung und Repressionen begleitet. Aus diesem Anlass zeigt die Kieler Ortsgruppe der Roten Hilfe zusammen mit dem AStA der Uni Kiel im Rahmen den Film „Hamburger Gitter“. Anschließend wird es ein Diskussion zum Thema „Polizeistaat bei G20 und die Perspektiven für zukünftige linke Mobilisierungen“ geben, an der neben einem Mitglied der Ortsgruppe auch eine Anwältin aus Hamburg und ein*e Vertreter*in des Bündnisses „United we Stand“ teilnehmen wird.

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Polizeistaat auf dem Vormarsch – Neue Polizeigesetze in vielen Bundesländern

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In vielen Bundesländern wurden schon neue Polizeigesetze beschlossen oder sind gerade im Gesetzgebungsprozess. Alle bedeuten eine Einschränkung bürgerlicher Rechte zugunsten von mehr Polizeibefugnissen und Überwachung. Auf Bundesebene plant Heimat- und Innenminister Seehofer ein Musterpolizeigesetz, welches sich nach dem seit 1945 schärfsten Polizeigesetz aus Bayern richten soll. Genug Gründe, sich mal damit zu beschäftigen, was dort passiert.

Neue Eingriffsschwelle – es droht Gefahr

Bisher durfte die Polizei präventiv eingreifen, wenn es eine konkrete Gefahr gab. Die neuen Polizeigesetze führen eine neue Eingriffsschwelle ein, in Bayern und NRW konkret bezeichnet als „drohende Gefahr“, also nicht einer Gefahr selbst, sondern der Gefahr einer Gefahr. Die in allen Gesetzen verwendeten Formulierungen sind schwammig, beispielsweise dass es für polizeiliche Maßnahmen reiche, wenn bestimmte Tatsachen oder das individuelle Verhalten einer Person die konkrete Wahrscheinlichkeit einer (terroristischen) Straftat begründen (Baden-Württemberg, NRW, Sachsen, Niedersachsen, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Brandenburg). Die Grundlage ist so allgemein, dass die Polizei mit einer selbstdefinierten Gefahrenprognose beinahe alles machen kann. Damit wird die Eingriffsschwelle für präventiv-polizeiliches Handeln von der Gefahr in den Bereich der Gefahr einer Gefahr verschoben, also in den Bereich von Mutmaßungen und Verdächtigungen.

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