Am 21.3.2015 wurden bei einer Blockade des Landesparteitages der rechtspopulistischen AfD in Kiel 129 Antifaschist_innen von der Polizei eingekesselt und ihre Personalien aufgenommen. Zuvor setzten die eingesetzten Eutiner Bereitschaftspolizisten unvermittelt massive Gewalt in Form von Tritten, Faustschlägen und Schlagstöcken gegen die Demonstrant_innen ein, welche sich mit Transparenten vor dem Eingang zum Tagungsort der AfD, der Kieler Sparkassen-Arena, versammelt hatten. Es wurden mehrere Menschen durch die Schläge und Tritte verletzt.
In den folgenden Wochen und Monaten verschickte das Kommissariat 5 (Staatsschutz) der Kieler Polizei Vorladungen und Anhörungsbögen, in denen den betroffenen Antifaschist_innen mitgeteilt wurde, dass gegen sie als €žBeschuldigte wegen des Verdachts auf €žHausfriedensbruch ermittelt werde. Das antifaschistische Bündnis, welches die Aktion gegen den AfD-Landesparteitag organisierte, und die Rote Hilfe Kiel haben daraufhin zusammen mit vielen Betroffenen ein gemeinsames Vorgehen gegen die polizeilichen Ermittlungsversuche verabredet und beschlossen, nicht auf die Vorladungen zu reagieren, konsequent die Aussage zu verweigern und mehrere Anwälte einzuschalten.
Nach nunmehr knapp fünf Monaten wurde im Laufe dieser Woche bekannt, dass die Staatsanwaltschaft die Verfahren wegen €žHausfriedensbruch nach § 170 Abs. 2 StPO, also mangels Tatverdachts, eingestellt hat!
Es war von an Anfang an klar, dass die Polizei mit der Einkesselung, ihrer Gewalt, Drohungen und Beleidigungen während des Kessels sowie der Ankündigung und dem Stellen von Anzeigen die 129 teils minderjährigen Antifaschist_innen einschüchtern wollte.
Die Frage, ob das nicht-abgesperrte Areal vor der Sparkassen-Arena, auf dem sich die protestierenden Antifaschist_innen aufhielten, ein so genanntes €žbefriedetes Gebiet oder doch öffentlicher Raum ist, hätte als erstes in einer möglichen Verhandlung vom Gericht geklärt werden müssen. In den folgenden Monaten und Jahren hätte die Kieler Justiz eine Menge zu tun gehabt, da viele der betroffenen Antifaschist_innen bereit waren, ihre Verfahren vor Gericht auszutragen.
Die Rote Hilfe Kiel wertet die Einstellung der Verfahren als Erfolg der organisierten und gemeinsamen Antirepressionsarbeit aller Betroffenen. Der Polizei ist es nicht gelungen, ihre Strategie der Einschüchterung zum Erfolg zu führen!
Die spannende – bisher unbeantwortete – Frage ist, wer am 21. März die Anzeige wegen Hausfriedensbruch stellte: War es die AfD, oder doch die das Hausrecht besitzende Betreiber_innen-Gesellschaft der Sparkassen-Arena, die €žKonzert- und Veranstaltungsgesellschaft mbH & Co. KG Kiel? So oder so wirft die Vermietung der Sparkassen-Arena an die rechtspopulistische AfD ein schlechtes Licht auf diese Gesellschaft.
Mit der Einstellung der Verfahren wegen €žHausfriedensbruch ist die Sache allerdings leider noch nicht erledigt: Einige Antifaschist_innen sehen sich zusätzlich mit Vorwürfen wie €žVermummung €žBeleidigung und €žWiderstand konfrontiert und auch hier gilt es, solidarisch zusammen zu stehen und die Betroffenen zu unterstützen!
Solidarität ist eine Waffe!
Einstellung aller Verfahren vom 21. März 2015 – sofort!
Rote Hilfe e.V.
Ortsgruppe Kiel