Repressives Potpourri – Staatsanwaltschaft und AfD Hand in Hand gegen Kieler Antifaschist_innen

Der folgende Artikel von uns ist in der aktuellen Rote Hilfe Zeitung 1/2017 erschienen:

Nach etwa eineinhalb Jahren wurden im Oktober 2016 die letzten Verfahren gegen Antifaschist_innen im Zusammenhang mit den Protesten gegen den Landesparteitag der AfD 2015 in Kiel eingestellt. Vorausgegangen ist diesem Erfolg eine ebenso lange und kontinuierliche gemeinsame Antirepressionsarbeit von Betroffenen, Anwält_innen, Antifa und Rote Hilfe e.V.. „Repressives Potpourri – Staatsanwaltschaft und AfD Hand in Hand gegen Kieler Antifaschist_innen“ weiterlesen

Weitere Verfahren im Zusammenhang mit Kieler „AfD-Kessel“ 2015 eingestellt

Die Kieler Staatsanwaltschaft hat nun endlich auch die 11 noch laufenden Verfahren gegen Antifaschist_innen wegen „Landfriedensbruch“ bzw. „Widerstand“ eingestellt. Zur Erinnerung: Nach den Antifa-Aktionen gegen den AfD-Landesparteitag im März 2015 in Kiel wurden 128 Aktivist_innen angeklagt, „Hausfriedensbruch“ begangen zu haben. Diese Anklagen wurden im August 2015 wegen mangelnden öffentlichen Interesses (§ 170 Abs. 2 StPO) fallengelassen. Ebenfall noch im August 2015 erhielten dann 11 Genoss_innen erneut Vorladungen der Polizei, in denen den Betroffenen „Landfriedensbruch“ vorgeworfen wurde, das Kieler Komissariat 5 (Staatschutz) wollte sich offensichtlich nicht so schnell abwimmeln lassen.

Nach Abschluss der „Ermittlungen“ übergab die Polizei die 11 Fälle im Dezember 2015 an die Kieler Staatsanwaltschaft. Diese wertete die Vorfälle zwar nicht als Landfriedensbruch, jedoch als „Widerstand“, da sich die Betroffenen nicht einfach so von den eingesetzten Eutiner Polizist_innen haben schubsen und schlagen lassen, wie es offensichtlich von ihnen erwartet wurde.

Auch diese Verfahren sind nun gegen alle 11 wegen „geringer Schuld“ eingestellt worden, jeweils mit der Begründung, dass die Cops zwar rechtmäßig gehandelt hätten, aber die Widerstandshandlungen am untersten Rand des strafbaren waren.

Damit neigt sich die Solidaritätsarbeit nach etwa 1 1/2 Jahren endlich dem Ende zu. Soweit wir wissen sind alle uns bekannten Verfahren in diesem Zusammenhang abgeschlossen. Wir werden versuchen in den nächsten Wochen eine ausführliche Auswertung der Verfahren zu veröffentlichen. Bedanken möchten wir uns bei allen Genoss_innen, die zum Erfolg der Antirepressionsarbeit beigetragen und die Betroffenen unterstützt haben. Auch in diesem Fall zeigt sich, dass gemeinsames Vorgehen, konsequente Verweigerung der Kooperation und Aussageverweigerung bei Polizei und Staatsanwaltschaft die besten Erfolge bringt.

In diesem Sinne: Solidarität ist eine Waffe!
Schönes Wochenende!

Rote Hilfe Ortsgruppe Kiel, 28.10.2016

Prozess gegen Antifaschisten wegen AfD-Parteitag-Blockade eingestellt

Der für heute angesetzte Prozess gegen einen Genossen, dem im Zusammenhang mit dem Kessel gegen Antifaschist_innen am 21.3.2015 „Widerstand“ vorgeworfen wurde, wurde noch vor Beginn eingestellt. Um 9 Uhr hatten sich ca. 30 Unterstützer_innen des Betroffenen im Kieler Amtsgericht eingefunden, kurz darauf konnte der Genosse noch im Flur vor dem Saal verkünden, dass der Prozess nach einer Unterredung zwischen Anwalt und Gericht eingestellt wurde.

Wir dokumentieren im folgenden eine Mitteilung von Nara – netzwerk antirassistische aktion kiel und die Prozesserklärung des Genossen, die er bei Prozessbeginn vorgetragen hätte.

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Mo., 7.3.16., Kiel: Prozess wegen AfD-Blockade

Am kommenden Montag findet am Kieler Amtsgericht ein Prozess gegen einen Genossen statt, dem vorgeworfen wird am 21. März 2015 während der Einkesselung von Antifaschist_innen, die gegen den Landesparteitag der AfD in der Kieler Sparkassenarena protestierten, „Widerstand“ gegen die Polizei begangen zu haben. Der Betroffene hatte einen Strafbefehl bekommen und dagegen Widerspruch eingelegt, weshalb es nun zur Verhandlung kommt.

Dies ist der erste Prozess gegen einen Betroffenen der Anklagen vom 21.3.15, wir rufen dazu auf den Prozess zu beobachten und den Genossen im Gerichtssaal zur Seite zu stehen!

Montag, 7.3.2016, um 9:00 Uhr, Saal 3, Amtsgericht Kiel, Deliusstraße 22

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AfD-Blockade in Kiel: Aktueller Stand der Verfahren

Anfang August wurden die Verfahren gegen 128 Antifaschist_innen, denen vorgeworfen wurde am 21. März 2015 in Kiel im Rahmen einer Kundgebung gegen den AfD-Landesparteitag in der Sparkassenarena „Hausfriedensbruch“ (§ 123 StGB) begangen zu haben, wegen mangelnden öffentlichen Interesses (§ 170 Abs. 2 StPO) eingestellt, da der Platz vor der Arena, obwohl er zum dortigen Privatgrundstück gehört, üblicherweise für Fußgänger nutzbar ist. Einige der Betroffenen erhielten dann Ende August Briefe der Polizei, in denen ihnen mit fast wortgleicher Begründung wie im Hausfriedensbruch-Verfahren nun „Landfriedensbruch“ (§ 125 StGB) vorgeworfen wird. Die Kieler Justizbehörden scheinen sich mit der Einstellung der Verfahren nicht zufriedengeben zu wollen. „AfD-Blockade in Kiel: Aktueller Stand der Verfahren“ weiterlesen

3. Antirepressionstreffen wegen AfD-Blockade

3. Antirepressionstreffen wegen AfD-Blockade
Mittwoch, 9. September 2015
19 Uhr im Gewerkschaftshaus
(Andreas-Gayk-Konferenzraum im 5. Stock)

Im August wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen Antifaschist_innen, welche an einer Aktion gegen den AfD-Landesparteitag im März 2015 in Kiel teilgenommen haben, wegen angeblichen „Hausfriedensbruchs“ eingestellt hat. Viele der Betroffenen hatten sich darauf geeinigt nicht mit Polizei und Staatsanwaltschaft zu kooperieren und kollektiv die Aussage zu verweigern.

In den vergangenen Tagen haben zumindest einige Menschen jedoch erneute Vorladungen bekommen – dieses mal mit dem Vorwurf des „Landfriedensbruchs“. Die Kieler Polizei scheint jetzt mit härteren Mitteln gegen die AntifaschistInnen vorgehen zu wollen. Des weiteren stehen immer noch Vorwürfe von „Widerstand“, „Körperverletzung“ und „Vermummung“ gegen einzelne AktivistInnen im Raum.

Wir möchten daher zu einem erneuten Treffen am 9.9. um 19 Uhr im Gewerkschaftshaus einladen, in dem wir uns über den aktuellen Stand der Verfahren einen Überblick verschaffen wollen und die weitere gemeinsame Vorgehensweise besprechen. Wir würden uns wieder über zahlreiche Teilnahme freuen!

Autonome Antifa-Koordination Kiel
Rote Hilfe Kiel
SDAJ Kiel

Nach AfD-Blockade in Kiel: Verfahren wegen €žHausfriedensbruch eingestellt

Am 21.3.2015 wurden bei einer Blockade des Landesparteitages der rechtspopulistischen AfD in Kiel 129 Antifaschist_innen von der Polizei eingekesselt und ihre Personalien aufgenommen. Zuvor setzten die eingesetzten Eutiner Bereitschaftspolizisten unvermittelt massive Gewalt in Form von Tritten, Faustschlägen und Schlagstöcken gegen die Demonstrant_innen ein, welche sich mit Transparenten vor dem Eingang zum Tagungsort der AfD, der Kieler Sparkassen-Arena, versammelt hatten. Es wurden mehrere Menschen durch die Schläge und Tritte verletzt.

In den folgenden Wochen und Monaten verschickte das Kommissariat 5 (Staatsschutz) der Kieler Polizei Vorladungen und Anhörungsbögen, in denen den betroffenen Antifaschist_innen mitgeteilt wurde, dass gegen sie als €žBeschuldigte wegen des Verdachts auf €žHausfriedensbruch ermittelt werde. Das antifaschistische Bündnis, welches die Aktion gegen den AfD-Landesparteitag organisierte, und die Rote Hilfe Kiel haben daraufhin zusammen mit vielen Betroffenen ein gemeinsames Vorgehen gegen die polizeilichen Ermittlungsversuche verabredet und beschlossen, nicht auf die Vorladungen zu reagieren, konsequent die Aussage zu verweigern und mehrere Anwälte einzuschalten.

Nach nunmehr knapp fünf Monaten wurde im Laufe dieser Woche bekannt, dass die Staatsanwaltschaft die Verfahren wegen €žHausfriedensbruch nach § 170 Abs. 2 StPO, also mangels Tatverdachts, eingestellt hat! „Nach AfD-Blockade in Kiel: Verfahren wegen €žHausfriedensbruch eingestellt“ weiterlesen

Neue Vorladungen und Sonderseite zum „AfD-Kessel“

rotehilfeWir haben jetzt hier auf unserer Homepage eine Sonderseite mit den Beiträgen und Terminen zur Repression gegen 129 Antifaschist_innen eingerichtet, die am 21.3.2015 bei einer Blockade des Landesparteitages der rechtspopulistischen AfD in Kiel von der Polizei eingekesselt wurden und nun mit Ermittlungsverfahren konfrontiert sind.

In den letzten Tagen sind weitere Vorladungen der Polizei bei verschiedenen Betroffenen eingetroffen, denen jetzt auch andere Vorwürfe als nur Hausfriedensbruch (u.a. Widerstand und Beleidigung) gemacht werden. Auch hier gilt: Keine Aussagen bei Polizei und Staatsanwaltschaft, nicht hingehen und uns über solche Briefe informieren!

Wir werden demnächst zu einem weiteren großen Treffen einladen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Polizei verschickt Anhörungsbögen an Betroffene vom €žAfD-Kessel: Nicht darauf reagieren, das Schreiben nicht beantworten – sondern zum Treffen am 29. Mai kommen!

Zweites Antirepressionstreffen: Freitag, 29. Mai 2015 um 18.00 Uhr im Kieler Gewerkschaftshaus (Legienstraße)

Im Zusammenhang mit dem Polizeikessel der Blockade des AfD-Landesparteitages vor der Kieler Sparkassenarena verschickt die Polizei seit einigen Tagen Briefe an alle, die dort von der Polizei kontrolliert wurden. Auf den Briefen steht die Betroffenen sollen als €žBeschuldigte/r angehört werden und in den meisten Fällen wird dann folgend anführt sein, es ginge um den Vorwurf eines Hausfriedensbruches am 21. März 2015 auf dem Gelände der Sparkassenarena. Dem Brief sind jeweils noch zwei Zettel mit der Überschrift: €žSchriftliche Anhörung beigefügt.

Dass die Polizei im Nachklang des Polizeikessels vor der Sparkassenarena 129 Ermittlungsverfahren wegen €žHausfriedensbruch und einzelne wegen €žWiderstand, angeblicher €žKörperverletzung und €žBeleidigung gegen die Betroffenen des Kessels eingeleitet hat, wurde noch am selben Tag bekannt. Wir haben uns deshalb vor vier Wochen mit vielen Menschen, die in dem besagten Kessel waren zusammengesetzt und besprochen, wie wir gemeinsam mit den Anzeigen umgehen wollen. Dabei haben wir uns drauf geeinigt, dass wir in dieser Sache NICHT mit der Polizei (oder Staatsanwaltschaft) zusammenarbeiten werden. Das heißt konkret:

Auf die Briefe von der Polizei mit dem Titel €žAnhörung als Beschuldigte/r
reagieren wir nicht!
Das bedeutet wir füllen den Anhörungsbogen NICHT aus und schicken ihn NICHT an die Polizei zurück. Wir müssen und werden uns zum jetzigen Zeitpunkt in keiner Art und Weise gegenüber der Polizei äußern!
Denn das ist unser gutes Recht, darf und wird keine rechtlichen Nachteile für uns haben und ist zum jetzigen Zeitpunkt sowohl aus taktischen Gründen als auch als politischer Umgang mit diesen Massenanzeigen unserer Meinung nach der einzig richtige Weg.

Falls die Polizei auf anderen Wegen versucht Kontakt aufzunehmen (was nicht sehr wahrscheinlich ist, aber in der Vergangenheit schon vorgekommen ist) reden wir nicht mit den Beamten, sondern bestehen auf unser Recht die Aussage zu verweigern!

Für den Fall, das ihr einen anderen als den oben beschrieben Brief bekommen habt, die Polizei bei euch vor der Haustür stand, ihr in der nächsten Zeit weitere Briefe von der Polizei bekommt oder ähnliches meldet euch bitte bei Ortsgruppe der Roten Hilfe.
Entweder per E-Mail (kiel@rote-hilfe.de) oder ihr kommt auf dem Treffen vorbei. Die Rote Hilfe Kiel trifft sich alle zwei Wochen, das nächste Mal am Mittwoch, 27.05.15 um 20 Uhr im Li(e)berAnders, Iltisstr. 34, Kiel-Gaarden.
Gemeinsam behalten wir den Überblick über alle Verfahren und organisieren die Rechtshilfe und Solidarität!

Sollte schon wer einen sogenannten Strafbefehl erhalten haben ist es wichtig innerhalb von zwei Wochen Widerspruch gegen diesen einzulegen. Alles weitere besprechen wir dann gemeinsam!

Damit wir gemeinsam darüber sprechen können, wie wir mit der Situation umgehen, dass zu mindestens die Polizei die Ermittlungen in der Sache weiter fortführt und auch über Fragen oder Unsicherheiten, die vielleicht bei einigen aufgetaucht sind, möchten wir alle, die am 21. März in dem €žAfD-Kessel waren zu einem weiteren Treffen einladen. Wir werden uns von den Anzeigen nicht einschüchtern lassen, denn wir sind sind ziemlich viele – und wir wissen, dass der Protest gegen die Rasst_innen, Chauvinist_innen und Sexist_innen der AfD legitim und notwendig war und wir werden alle gemeinsam gegen diesen Kriminalisierungsversuch angehen!

Zweites Antirepressionstreffen: Freitag, 29. Mai 2015 um 18.00 Uhr im Gewerkschaftshaus (Legienstraße)

Bitte leitet diese Informationen an alle Menschen weiter, die von den Polizeiaktionen betroffen waren!