
Im März 2026 hat das Kabinett der Landesregierung Schleswig-Holsteins einen Gesetzentwurf beschlossen, der umgangssprachlich als „neues Polizeigesetz“ bezeichnet wird. Dieser Entwurf sieht eine massive Ausweitung der Befugnisse der Landespolizei vor. Konkret geht es um automatisierte Datenanalyse, erweiterte Videoüberwachung, biometrische Fernidentifizierung, Präventivgewahrsam und elektronische Aufenthaltsüberwachung.
Dieses Gesetz verlagert weiter polizeiliche Eingriffe ins Vorfeld konkreter Gefahren. Statt konkretes Handeln wird ein potenziell abweichendes Verhalten zum Gegenstand der staatlichen Sicherheitslogik. Die geplanten Maßnahmen greifen tief in grundlegende Bürger*innen- und Freiheitsrechte ein und bauen staatliche Kontrolle auf Kosten individueller Freiheiten weiter aus. Klar ist: Die Aufrüstung des staatlichen Repressionsapparats, vor allem im digitalen Raum, wird uns alle treffen. Wir lehnen dieses Vorhaben daher entschieden ab und stellen uns gegen einen zunehmend autoritären Überwachungsstaat. Dieses Gesetz stellt keinen Schritt zu mehr Sicherheit dar, sondern einen weiteren Schritt hin zu einem Staat, der seine Antwort auf gesellschaftliche Unsicherheit zunehmend in Überwachung, Kontrolle und Repression sucht.
Der Gesetzentwurf: Mehr Überwachung, weniger Rechte
Wie weit dieser autoritäre Umbau reicht, zeigt ein genauer Blick in die konkreten Inhalte des Gesetzentwurfs.
Weiterlesen: Grundrechte verteidigen – Polizeigesetz stoppen!Vorgesehen ist zunächst eine massive Ausweitung der Videoüberwachung im öffentlichen Raum. Künftig soll diese nicht mehr nur an „gefährlichen“ Orten möglich sein, sondern ausdrücklich auch an sogenannten „gefährdeten“ Orten sowie bei kurzfristig angenommenen Gefahrenlagen anlassbezogen eingerichtet werden können. Da sie immer möglich sein soll, sobald wer eine Ordnungswidrigkeit begehen könnte, ist praktisch kein Platz davor sicher. Damit schafft sich die Polizei eine extrem variable und dehnbare Rechtsgrundlage, um Überwachungstechnik faktisch überall dort zu installieren, wo sie selbst ein erhöhtes Kontrollinteresse zugesteht. Gleichzeitig sollen diese Kameras nicht mehr lediglich Bildmaterial aufzeichnen, sondern um Mustererkennung ergänzt werden. Das bedeutet, dass Bewegungsabläufe, Personenkonstellationen und auffällige Verhaltensweisen softwaregestützt ausgewertet werden können und Personen über mehrere Kamerastandorte hinweg nachverfolgt werden können. Der öffentliche Raum wird damit zu einem dauerhaft videoüberwachten Kontrollfeld, in dem nicht konkrete Taten, sondern bereits von Algorithmen definierte Auffälligkeiten die Aufmerksamkeit der Staatsgewalt auf sich ziehen können.
Hinzu kommt die Einführung der biometrischen Fernidentifizierung in Echtzeit. Gesichtsmerkmale, Stimmprofile und andere biometrische Daten können aus der Distanz erfasst und unmittelbar mit bereits gespeicherten „Referenzdaten“ abgeglichen werden. Diese „Referenzdaten“ stammen laut Entwurf nicht nur aus polizeilichen Systemen, sondern können auch aus öffentlich zugänglichen Quellen im Internet gewonnen werden. Damit wird jede öffentliche Veranstaltung, der Bahnhof, die Innenstadt bis hin zu Demonstrationen, Volksfesten oder Fußballspielen potentiell zum Ort automatisierter Identifizierung. Die Menschen können erfasst, wiedererkannt und nachverfolgt werden, ohne jemals kontrolliert oder überhaupt über diese Maßnahme informiert worden zu sein.
Besonders tiefgreifend ist zudem die geplante automatisierte Datenanalyse. Der Gesetzentwurf schafft eine neue Rechtsgrundlage dafür, große Datenmengen aus unterschiedlichsten Quellen digital zusammenzuführen und nach Mustern, Zusammenhängen und Auffälligkeiten durchsuchen zu lassen. Gemeint sind dabei nicht nur klassische Polizeidatenbanken, sondern beispielsweise auch Behördeninformationen, Meldedaten, Daten von Arbeitsagenturen und Jobcentern, Banken, Telekommunikations- und Funkzellendaten, Standort- und Bewegungsinformationen, Internetdaten von beispielsweise Social-Media und weitere digital verfügbare Daten zur eigenen Person. Kurz gesagt: Die Polizei soll in die Lage versetzt werden, Informationen aus nahezu sämtlichen Lebensbereichen einer Person zusammenzutragen und daraus ein umfassendes digitales Persönlichkeits- und Bewegungsprofil zu erstellen.
Um dies zu verdeutlichen: Es geht um folgende konkrete Fragen: Wer lebt wo, wer arbeitet wo, wer kommuniziert mit wem, wer hält sich wann an welchem Ort auf, welche Kontakte und Online-Aktivitäten bestehen? Verdacht entsteht damit nicht mehr nur aus konkreten Erkenntnissen, sondern zunehmend aus statistischen Korrelationen, algorithmischen Prognosen und Risikomustern und verstärkt damit bestehende Diskriminierungen. Die Debatten um Palantir und vergleichbare Analyseplattformen zeigen bereits, wohin eine solche Entwicklung führen kann. Der Umgang mit diesen sensiblen Daten ist hierbei völlig unklar. Die staatlichen Sicherheitsbehörden greifen auf Technologien aus der privatwirtschaftlichen Sicherheitsindustrie zurück, welche durch ihre massive Intransparenz für Außenstehende eine absolute Blackbox sind.
Hinzu kommt die drastische Ausweitung des Präventivgewahrsams. Menschen sollen künftig bis zu zwei Monate eingesperrt werden können, ohne dass sie eine Straftat begangen haben. Bereits die Befürchtung eine Person könne eine Straftat künftig ausüben, ist Legitimationsgrund genug eine Person in Präventivgewahrsam zu nehmen. Bereits hier sei angemerkt: Diese Methoden gleichen einem Gesinnungstraftrecht und stellen den demokratischen Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ massiv in Frage.
Ergänzt wird dies durch eine deutlich ausgeweitete elektronische Aufenthaltsüberwachung mittels Fußfessel. Diese soll nicht mehr nur in eng begrenzten Einzelfällen möglich sein, sondern künftig auch dann eingesetzt werden, wenn lediglich angenommen wird, dass von einer Person eine Gefahr für nur vage bestimmbare Personengruppen ausgehen könnte. Ähnlich wie beim Präventivgewahrsam ist demnach nicht nur entscheidend was eine Person tut oder getan hat, sondern die Prognose der Sicherheitsbehörden darüber, was dieser Mensch in Zukunft womöglich tun könnte.
Wieso jetzt?
Dieses Gesetz fällt nicht vom Himmel. Es ist Ausdruck einer allgemeinen Entwicklung, die sich seit Jahren beobachten lässt. Während soziale Krisen sich verschärfen, politische Spannungen zunehmen und die wirtschaftlichen Widersprüche tiefer werden, reagiert der Staat nicht mit dem Ausbau sozialer Sicherheit, demokratischer Teilhabe oder tatsächlicher Prävention, sondern mit dem Ausbau seines Gewalt- und Kontrollapparates. Nach außen erleben wir eine massive Militarisierung durch Aufrüstung, Kriegsfähigkeit und sicherheitspolitische Mobilmachung. Nach innen setzt sich dieselbe Logik fort. Mehr Polizei, mehr Überwachung, mehr Eingriffsbefugnisse, mehr präventive Repression. Dieser autöritäre Staatsumbau kann ohne eine Kontextualsierung weder verstanden noch erklärt werden. Dieser Gesetzentwurf entsteht nicht im luftleeren Raum und verfolgt ein klar formuliertes Ziel. Wo gesellschaftliche Krisen nicht gelöst werden können (oder nicht gelöst werden sollen) und strukturverändernde Maßnahmen verhindert werden, wird ihre Verwaltung zunehmend polizeilich und mit Gewalt organisiert. Soziale Abstiegsängste, psychische Belastungen, Perspektivlosigkeit und reale Gewalterfahrungen im Alltag sind Symptome tiefer struktureller Probleme. Doch anstatt deren Ursachen anzugehen, werden technische Kontrollinstrumente installiert, die ein vermeintliches Bild von Ordnung und Sicherheit produzieren sollen. Die Ursachen für die bestehenden Probleme werden dadurch nicht beseitigt!
Die Landesregierung begründet ihren Vorstoß vor allem mit der Bekämpfung von Messerangriffen, schwerer Gewaltkriminalität und terroristischer Gefahr. Dieses Narrativ ist bewusst aufgebaut: Einzelne reale und medial stark aufgeladene Taten werden genutzt, um ein allgemeines Gefühl permanenter Bedrohung zu erzeugen. Dabei bleibt unerwähnt, dass die Gesamtkriminalität bundesweit wie auch in vielen Deliktsbereichen rückläufig ist. Einen Gesamtrückgang bei der Gewaltkriminalität konstatiert auch die Landespolizei SH für 2025. Herausgegriffen wird jedoch ein besonders emotional wirksames Narrativ, das sich hervorragend eignet, um Angst zu mobilisieren und den Ruf nach „härterem Durchgreifen“ politisch zu bedienen. Deswegen wird auf den Tatbestand der Messerangriffe fokussiert, welche einen minimalen Zuwachs verzeichnen, welcher jedoch in realen Zahlen gemessen auch unter Berücksichtigung des Gesamtrückgangs von Gewaltverbrechen nahezu marginal ist. Hinzu kommt eine Debatte, die längst rassistisch aufgeladen geführt wird. Die Sicherheitsdiskussion der letzten Monate wurde systematisch mit Migrationsfragen und der Konstruktion vermeintlich „gefährlicher Gruppen“ verknüpft. Damit werden Sündenböcke produziert, während die eigentlichen gesellschaftlichen Ursachen von Gewalt bewusst missachtet werden. Wer Armut, Präkarisierung, den Abbau des Sozialstaates, Verelendung und gesellschaftliche Entsolidarisierung im Land mit der drittgrößten Volkswirtschaft der Welt in Kauf nimmt und ignoriert, wird mit keiner Kamera, keiner Datenbank und keiner Gesichtserkennung Sicherheit herstellen können. Dieses Gesetz bekämpft keine Ursachen. Es verwaltet politische Hilflosigkeit mit zunehmend autoritären Mitteln.
Es betrifft uns Alle!
Wer glaubt, all das werde nur einige wenige „Gefährder“ betreffen, verkennt die politische Realität solcher Gesetze. Einmal geschaffene Überwachungs- und Eingriffsbefugnisse bleiben nicht auf Ausnahmefälle beschränkt. Sie sickern in den Alltag ein, werden ausgeweitet, normalisiert und gegen immer weitere gesellschaftliche Bereiche angewandt. Betroffen sind Demonstrationen, Großveranstaltungen, Bahnhöfe, Innenstädte, Fußballspiele, politische Versammlungen und letztlich alle Räume, in denen viele Menschen zusammenkommen oder vom Staat aus ein erhöhtes Kontrollinteresse formuliert wird. Gerade Fußballfans, politisch aktive Menschen, migrantische Communities, Armutsbetroffene und all jene, die schon heute überdurchschnittlich häufig im Fokus polizeilicher Maßnahmen stehen, wissen, was das konkret bedeutet. Doch am Ende trifft ein solcher Generalverdacht die gesamte Bevölkerung. Mit jedem neuen Sicherheitsgesetz werden die gesellschaftlichen Handlungsspielräume enger. Die Möglichkeit, sich anonym im öffentlichen Raum zu bewegen, kollektiv zu versammeln, spontan zu protestieren oder sich unbeobachtet zu organisieren, wird Stück für Stück zurückgedrängt. Bürgerliche Freiheitsrechte werden nicht in einem großen Schlag abgeschafft, sondern in vielen einzelnen sicherheitspolitischen Maßnahmen ausgehöhlt, bis Überwachung als Normalzustand erscheint und Kontrolle als alternativlos gilt.
Das neue Polizeigesetz darf nicht isoliert als landespolitische Einzelmaßnahme betrachtet werden. Es reiht sich in eine bundesweite und europäische Tendenz ein: KI-Überwachung, biometrische Erfassung, erweiterte Datenspeicherung, präventive Haftinstrumente, digitalisierte Polizeiarbeit und eine politische Rhetorik, die Sicherheit zunehmend gegen Freiheit ausspielt. Eine derartige Überwachung stellt somit eine deutliche Einschränkung zentraler bürgerlicher Freiheits- und Grundrechte dar, insbesondere der Versammlungs-, Meinungs- und Informationsfreiheit. Auch wenn sie häufig präventiv und nicht unmittelbar repressiv wirkt, entfaltet sie eine indirekte Funktion zur Selbstdisziplinierung, da Individuen ihr Verhalten im öffentlichen Raum an die potenzielle staatliche Beobachtung anpassen. Diese antizipierte Kontrolle kann zu einer Selbstzensur führen und politische Artikulation bereits im Vorfeld abschwächen, insbesondere aus Angst vor möglichen präventiven Maßnahmen. Dadurch werden zentrale Voraussetzungen demokratischer Öffentlichkeit wie offene Debatten, kollektive Versammlungen und widerspruchsvolle Meinungsbildung und Diskurse strukturell und nachhaltig beeinträchtigt. Eine solche Entwicklung schränkt die Ausübung von Bürger*innenrechten massiv ein und untergräbt damit auch die Grundlage einer lebendigen, freiheitlichen Gesellschaft.
Ihre Repression ist keine Sicherheit!
Dieses Gesetz schafft keine Sicherheit. Es schafft mehr Überwachung, mehr Misstrauen, mehr Repression. Es ist kein Schutzpaket für die Bevölkerung, sondern ein weiterer Baustein beim Abbau demokratischer und bürgerlicher Rechte. Weitere werden folgen.
Wir lehnen dieses Vorhaben daher entschieden ab und stellen uns gegen einen zunehmend autoritären Überwachungsstaat. Wir wollen diese Entwicklung nicht schweigend hinnehmen. Wir wollen und werden Widerstand leisten!
Kommt deshalb zur gemeinsamen Demonstration:
Sa, 13.6. – 13 Uhr auf dem Platz der Roten Matrosen (Hbf Kiel)
Stellen wir uns gemeinsam gegen den Ausbau des autoritären Überwachungsstaates in Schleswig-Holstein! Stoppen wir gemeinsam das neue Polizeigesetz!
