Polizeistaat auf dem Vormarsch – Neue Polizeigesetze in vielen Bundesländern

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In vielen Bundesländern wurden schon neue Polizeigesetze beschlossen oder sind gerade im Gesetzgebungsprozess. Alle bedeuten eine Einschränkung bürgerlicher Rechte zugunsten von mehr Polizeibefugnissen und Überwachung. Auf Bundesebene plant Heimat- und Innenminister Seehofer ein Musterpolizeigesetz, welches sich nach dem seit 1945 schärfsten Polizeigesetz aus Bayern richten soll. Genug Gründe, sich mal damit zu beschäftigen, was dort passiert.

Neue Eingriffsschwelle – es droht Gefahr

Bisher durfte die Polizei präventiv eingreifen, wenn es eine konkrete Gefahr gab. Die neuen Polizeigesetze führen eine neue Eingriffsschwelle ein, in Bayern und NRW konkret bezeichnet als „drohende Gefahr“, also nicht einer Gefahr selbst, sondern der Gefahr einer Gefahr. Die in allen Gesetzen verwendeten Formulierungen sind schwammig, beispielsweise dass es für polizeiliche Maßnahmen reiche, wenn bestimmte Tatsachen oder das individuelle Verhalten einer Person die konkrete Wahrscheinlichkeit einer (terroristischen) Straftat begründen (Baden-Württemberg, NRW, Sachsen, Niedersachsen, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Brandenburg). Die Grundlage ist so allgemein, dass die Polizei mit einer selbstdefinierten Gefahrenprognose beinahe alles machen kann. Damit wird die Eingriffsschwelle für präventiv-polizeiliches Handeln von der Gefahr in den Bereich der Gefahr einer Gefahr verschoben, also in den Bereich von Mutmaßungen und Verdächtigungen.

Aufenthaltvorgaben, Kontaktverbote und Fußfesseln

Auf der Grundlage von drohenden (terroristischen) Gefahren bekommt die Polizei dann ganz neue Möglichkeiten: Sie darf Personen den Aufenthalt an bestimmten Orten verbieten oder gleich den Aufenthalt an nur einem Ort vorschreiben. Weiterhin darf die Polizei Kontaktverbote erlassen, d.h. bestimmen mit wem du zukünftig nicht mehr sprechen darfst. All diese Verbote werden durch die Polizei beantragt, teilweise von einem Amtsgericht überprüft (in Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen nicht) und dürfen dann meist jeweils um drei Monate unbegrenzt verlängert werden. Wenn die Polizei der Meinung ist, dass das nicht reicht, darf sie beim Amtsgericht auch gleich eine elektronische Aufenthaltsüberwachung, gemeinhin bekannt als Fußfessel beantragen. Auch dazu gibt es vielleicht eine Anhörung, aber keinen Prozess mit Beschuldigtenrechten. Diese massiven Einschränkungen der Bewegungsfreiheit werden rein präventiv verhängt, das heißt es reicht, wenn die Polizei Anhaltspunkte sieht, dass schwer-wiegende Straftaten begangen werden könnten. Das eröffnet der Polizei noch mehr Möglichkeiten für willkürliche Entscheidungen.Wer gegen das Gebot, sich von einem Ort nicht wegzubewegen oder eine Fußfessel zu tragen, verstößt begeht eine Straftat und soll nach den neuen Polizeigesetzen von BKA und den genannten Ländern bis zu zwei Jahre in den Knast.

Einsperren ohne Straftat – jetzt auch unbegrenzt

Wer schon bei der Verlängerung des Unterbindungsgewahrsams im Vorfeld des G8-Gipfels in Heiligendamm 2007 erklärte, dass Schutzhaft (also Einsperren ohne begangenes Verbrechen) ein Instrument der Nazis gewesen sei, darf jetzt eine weitere Verschärfung dieses Instruments beobachten. Alle neuen Polizeigesetze verlängern die Höchstdauer für Ingewahrsamnahmen deutlich, wenn auch recht unterschiedlich. In Bayern dürfen Menschen jetzt unbegrenzt eingesperrt werden, wenn der Verdacht besteht, dass sie Straftaten begehen könnten, in Niedersachsen bis zu 74 Tage bei Verdacht auf terroristische Straftaten und in NRW und Brandenburg bis zu einem Monat. Andere Bundesländer wie Sachsen oder Baden-Württemberg bleiben bei der bisher schon langen Höchstdauer von zwei Wochen. Aber auch zur bloßen Durchsetzung eines Platzverweises oder einer Meldeauflage gibt es jetzt in Niedersachsen bis zu sechs Tage Gewahrsam, in NRW sieben Tage zur Personalienfeststellung, die bisher innerhalb von 12 Stunden abgeschlossen sein musste.

Die Rechte in Gewahrsam werden auch nicht mehr: Baden-Württemberg beschließt, 14 Tage Gewahrsam auch ohne Anhörung durchsetzen zu können, Sachsen und Niedersachsen beschließen Videoüberwachung der Eingesperrten zu erlauben und in Bayern reicht es für den Verdacht auf Straftaten in der Vergangenheit als „Störer“aufgefallen zu sein oder Werkzeuge wie Transparente zur Tatbegehung dabei zu haben – politisches Feindstrafrecht at its best.

Mehr Überwachung –öffentlich und mit Staatstrojaner

Bei all dem überrascht es kaum noch, dass die Videoüberwachung öffentlicher Orte ausgebaut werden soll, künftig reichen abstrakte Gefahren (Sachsen), zeitlicher oderräumlicher Zusammenhang mit einem Ereignis und Verdachtsmomente (Niedersachsen) oder tatsächliche Anhaltspunkte für die Vorbereitung von Straftaten (NRW). Bayern will gleich eine automatisierte Videoüberwachung mit Gesichtserkennung und Kennzeichenerfassung. Einige Bundesländer führen Bodycams fürPolizist*innen und erweiterte Einsatzmöglichkeit für Drohnen ein. Alle Polizeigesetze und -entwürfe legalisieren den Einsatz von Staatstrojanern, also den verdeckten Eingriff in informationstechnische Systeme. Wenn ihr mal überlegt, was auf euren Computern und Smartphones so alles drauf ist, ein sehr tiefer Eingriff in die Privatsphäre. Bayern erlaubt auch gleich das Verändern derKommunikationsdaten, also beispielsweise das Unterschieben falscher Nachrichten. Dabei dürfen auch Kontaktpersonen überwacht werden, die nicht mal einer Straftat verdächtigt werden.

Weniger Kriminalität ­ mehr Waffen für die Polizei

Zum Schluss rüstet die Polizei trotz sinkender Kriminalitätsstatistiken auch militärisch auf. Wenn die Polizei martialisch wirkt, wird auch eine Bedrohung eher empfunden die polizeiliche Maßnahmen rechtfertigt. Neu gibt es Handgranaten inSachsen und Bayern und Taser („Elektroimpulsgeräte“) in mehren Bundesländern,obwohl in anderen Ländern zahlreiche Todesfälle durch diese Waffen dokumentiertsind. Einsatzschwellen ähnlich wie für den Schusswaffengebrauch gibt es dabei nicht. Sachsen fügt der Liste an Waffen noch nicht-tödliche Munition fürSpezialeinheiten hinzu und in Baden-Württemberg legt das Innenministerium einfach die Waffen fest – dort sind dann weitere Gesetzesanpassungen für ein neuesArsenal unnötig.

Wehrt euch ­ Aufgeben ist keine Option!

Die neuen Polizeigesetze sollten bei fortschrittlichen Kräften alle Alarmlichteraufblinken lassen. Normierung und Gehorsam sind das Ziel all dieser Maßnahmen,die ganz im Zeichen der Zeit als „Anti-Terror-Maßnahmen“ verkauft werden. Überwachung verändert unser Verhalten. Selbst wenn wir nichts Verbotenes oder eventuell Kriminalisierbares tun, verändert das Wissen um permanente Überwachung die Art wie wir uns darstellen, miteinander reden und was wir unstrauen zu tun. Veränderungen werden oft aus gesellschaftlichen Rändern angestoßen. Eine Weltvoller offensichtlicher Ungerechtigkeiten ist nichts, was sich zu erhalten lohnt. Krampfhaft und mit einem sich immer weiter in unser aller Privatleben einmischenden Sicherheitswahn diesen Status quo aufrechtzuerhalten ist nichts Erstrebenswertes. Anstöße für grundlegende Veränderung werden durch Normierungsdruck und Androhung von Repression im Keim erstickt. Die Verteidigung von Privatsphäre und Freiheiten ist keine versponnene Idee einiger weniger Krimineller, sondern notwendige Grundlage der freien Entfaltung jedes menschlichen Individuums. Ein Teil der Gesetze ist beschlossen, ein Teil noch nicht, aber es sieht so aus, als würde der Umbau zum Polizeistaat rasant fortschreiten. Letztes Jahr dieVerschärfung der Widerstands-Paragrafen, heute neue Polizeigesetze und wer weiß was morgen kommt. Zeit für Widerstand, der nicht ganz so hoffnungslos ist, wie es auf den ersten Blick wirkt: In Bayern gab es die größte Demonstration seit vielen Jahren mit 40.000 Menschen gegen das neue Polizeigesetz und auch in NRW, Sachsen, Brandenburg und Niedersachsen gegen Zehntausende auf die Straße. Es regt sich Widerstand. In Bremen wurde ein neues Polizeigesetz zur Legitimierung des Staatstrojaners noch im Gesetzgebungsprozess gestoppt. Also werdet aktiv, lasst euch nicht einschüchtern, raus auf die Straße gegen Polizeistaat und Überwachung!

Bündnisse

NRW: no-polizeigesetz-nrw.de, polizeigesetz-nrw-stoppen.de
Niedersachsen: nonpog.de
Bayern: nopagby.de
Bremen: brementrojaner.de
Brandenburg: nopolgbbg.de
Sachsen: sachsens-demokratie.net

Herausgegeben von der Roten Hilfe Ortsgruppe Kiel im Juni 2018 – aktualisiert im November 2018