Die Kieler Staatsanwaltschaft hat nun endlich auch die 11 noch laufenden Verfahren gegen Antifaschist_innen wegen „Landfriedensbruch“ bzw. „Widerstand“ eingestellt. Zur Erinnerung: Nach den Antifa-Aktionen gegen den AfD-Landesparteitag im März 2015 in Kiel wurden 128 Aktivist_innen angeklagt, „Hausfriedensbruch“ begangen zu haben. Diese Anklagen wurden im August 2015 wegen mangelnden öffentlichen Interesses (§ 170 Abs. 2 StPO) fallengelassen. Ebenfall noch im August 2015 erhielten dann 11 Genoss_innen erneut Vorladungen der Polizei, in denen den Betroffenen „Landfriedensbruch“ vorgeworfen wurde, das Kieler Komissariat 5 (Staatschutz) wollte sich offensichtlich nicht so schnell abwimmeln lassen.
Nach Abschluss der „Ermittlungen“ übergab die Polizei die 11 Fälle im Dezember 2015 an die Kieler Staatsanwaltschaft. Diese wertete die Vorfälle zwar nicht als Landfriedensbruch, jedoch als „Widerstand“, da sich die Betroffenen nicht einfach so von den eingesetzten Eutiner Polizist_innen haben schubsen und schlagen lassen, wie es offensichtlich von ihnen erwartet wurde.
Auch diese Verfahren sind nun gegen alle 11 wegen „geringer Schuld“ eingestellt worden, jeweils mit der Begründung, dass die Cops zwar rechtmäßig gehandelt hätten, aber die Widerstandshandlungen am untersten Rand des strafbaren waren.
Damit neigt sich die Solidaritätsarbeit nach etwa 1 1/2 Jahren endlich dem Ende zu. Soweit wir wissen sind alle uns bekannten Verfahren in diesem Zusammenhang abgeschlossen. Wir werden versuchen in den nächsten Wochen eine ausführliche Auswertung der Verfahren zu veröffentlichen. Bedanken möchten wir uns bei allen Genoss_innen, die zum Erfolg der Antirepressionsarbeit beigetragen und die Betroffenen unterstützt haben. Auch in diesem Fall zeigt sich, dass gemeinsames Vorgehen, konsequente Verweigerung der Kooperation und Aussageverweigerung bei Polizei und Staatsanwaltschaft die besten Erfolge bringt.
In diesem Sinne: Solidarität ist eine Waffe!
Schönes Wochenende!
Rote Hilfe Ortsgruppe Kiel, 28.10.2016