Polizeistaat auf dem Vormarsch – Neue Polizeigesetze in vielen Bundesländern

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In vielen Bundesländern wurden schon neue Polizeigesetze beschlossen oder sind gerade im Gesetzgebungsprozess. Alle bedeuten eine Einschränkung bürgerlicher Rechte zugunsten von mehr Polizeibefugnissen und Überwachung. Auf Bundesebene plant Heimat- und Innenminister Seehofer ein Musterpolizeigesetz, welches sich nach dem seit 1945 schärfsten Polizeigesetz aus Bayern richten soll. Genug Gründe, sich mal damit zu beschäftigen, was dort passiert.

Neue Eingriffsschwelle – es droht Gefahr

Bisher durfte die Polizei präventiv eingreifen, wenn es eine konkrete Gefahr gab. Die neuen Polizeigesetze führen eine neue Eingriffsschwelle ein, in Bayern und NRW konkret bezeichnet als „drohende Gefahr“, also nicht einer Gefahr selbst, sondern der Gefahr einer Gefahr. Die in allen Gesetzen verwendeten Formulierungen sind schwammig, beispielsweise dass es für polizeiliche Maßnahmen reiche, wenn bestimmte Tatsachen oder das individuelle Verhalten einer Person die konkrete Wahrscheinlichkeit einer (terroristischen) Straftat begründen (Baden-Württemberg, NRW, Sachsen, Niedersachsen, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Brandenburg). Die Grundlage ist so allgemein, dass die Polizei mit einer selbstdefinierten Gefahrenprognose beinahe alles machen kann. Damit wird die Eingriffsschwelle für präventiv-polizeiliches Handeln von der Gefahr in den Bereich der Gefahr einer Gefahr verschoben, also in den Bereich von Mutmaßungen und Verdächtigungen.

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