Brandanschlag auf linkes Projekt Li(e)ber Anders in Kiel-Gaarden

Das Li(e)berAnders, der Ort an dem auch die Rote Hilfe Kiel sich regelmäßig trifft, wurde Ziel eines offentsichtlich rechten Brandanschlags. Hier die Veröffentlichung vom Verein zur Förderung der politischen Bildung in Gaarden e.V. und der Wagengruppe Schlagloch vom 19.12.2018:

  • Brandanschlag auf Ladenfassade des linken Projekts Li(e)ber Anders in Gaarden
  • Rechter Hintergrund der Tat offensichtlich
  • Bundesweite Reihe von Brandanschlägen auf linke Zentren wird Nutzer*innen nicht einschüchtern

In der Nacht des Mittwoch, 19. Dezember 2018 wurde gegen 1.30 Uhr ein Brandanschlag auf die Außenfassade des linken Treffpunkts Li(e)ber Anders in der Iltisstraße in Kiel-Gaarden verübt. Im äußeren Eingangsbereich entfachten die Täter*innen ein Feuer, dessen Flammen die Eingangstür beschädigten. Ein Schwelbrand sowie die starke Rauchentwicklung griff dabei auch auf das Ladeninnere im Erdgeschoss über. Die von Anwohner*innen alarmierte Feuerwehr konnte den Brand schnell löschen, bevor das Feuer auf das Wohnhaus übergehen konnte. Dies hätte Gefahr für Leib und Leben der Bewohner*innen der Stockwerke darüber bedeutet.

Die Täter*innen verwendeten als Brennstoff politische Transparente, die schon im Oktober am  alternativen Bauwagenplatz Schlagloch in der Werftbahnstraße entwendet worden sind und entzündeten diese. Ein politischer Hintergrund des Brandanschlags ist damit offensichtlich: Er richtet sich gegen linke Strukturen und Räume in Kiel, aus denen heraus seit Jahren immer wieder auch wichtige antifaschistische Arbeit in dieser Stadt geleistet wird. Dass es sich bei den Täter*innen um rechte Akteur*innen handelt, kann somit als gesichert angesehen werden. Bereits in den vergangenen Wochen wurden wiederholt Nazi-Parolen wie „Rotfront verrecke“ an das Gebäude gekritzelt.

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Rote Hilfe OG Kiel mit neuer Webseite!

Über ein halbes Jahr verfügte die Rote Hilfe Kiel über keine Webseite. Der Grund: Ein Neonazi aus Leipzig hat aufgrund dieses Soli-Banners für linksunten.indymedia.org Anzeige gegen unsere Ortsgruppe erstattet, was die Kieler Polizei in Form des Kommissariat 5 (Staatsschutz) zu eifrigen „Ermittlungen“ wegen der „Verwendung verbotener Kennzeichen“ veranlasste. Doch anstatt erstmal einen Brief an die im Impressum genannte verantwortliche Person zu schicken und die Löschung des entsprechenden Inhalts zu fordern, ließ es sich die Kieler Polizei nicht nehmen, persönlich bei unserem alten Provider vorbeizuschauen, um eventuell vorhandene Kontaktdaten unserer Ortsgruppe abzugreifen. Anschließend luden sie einen Genossen aus unserer OG zuerst als Zeuge, dann als Beschuldigten in dem Verfahren vor, und zwar beide Male durch eine „persönliche Zustellung“ des Briefes durch Polizeibeamte an seiner Haustür.

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Filmveranstaltung Hamburger Gitter und die Reaktionen

Wir bedanken uns für den überwältigenden Andrang bei der Veranstaltung und möchten uns bei denjenigen entschuldigen, die nicht mehr reingepasst haben. Wir zeigen den Film in ein paar Wochen nochmal!

Im Nachhinein gab es seitens einiger Student*innen Kritik an der Kooperation des AStA mit uns. Der AStA hat jedoch, wie in seiner Stellungnahme schon betont, kein Geld an die Rote Hilfe gezahlt, sondern sich lediglich finanziell an der Miete der Räume und des Films beteiligt, da wir gleichzeitig die Idee hatten, den Film in Kiel zu zeigen und sich daher eine Kooperation angeboten hat. Der Erfolg der Veranstaltung zeigt, dass dies eine gute Entscheidung von beiden Seiten war. Wir möchten alle Studierenden einladen, sich bei den nächsten Gelegenheiten den Film selber anzuschauen, vielleicht ja schon bald in der Hansa48!

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Veranstaltung „Neue Polizeigesetze – Was hat das mit uns zu tun?“

Mi, 12.12. 19.30 Uhr Li(e)ber Anders, Iltisstr. 34, Kiel

In Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, NRW und Niedersachsen werden aktuell neue Polizeigesetze diskutiert oder sind bereits beschlossen. Die Auswirkungen sind gravierend, auch für linke Bewegungen: Eingeführt werden Elektroschockgeräte, Hausarrest, Kontaktverbote, Staatstrojaner, elektronische Fußfesseln, mehr Videoüberwachung und wochenlanger bis unendlicher Gewahrsam bei bloßem Verdacht. Was genau das bedeutet, welche Auswirkungen das hat und was wir tun können, wollen wir darstellen und gemeinsam diskutieren. Denn auf Bundesebene wird ein Musterpolizeigesetz diskutiert – so dass auch Schleswig-Holstein vermutlich nicht verschont bleibt.

Film „Hamburger Gitter“ & Veranstaltung „Polizeistaat bei G20 und die Perspektiven für zukünftige linke Mobilisierungen“

Die Rote Hilfe Kiel und der Asta der CAU präsentieren: Hamburger Gitter (Doku über die Proteste gegen den G20 Gipfel, 2018).

4.12.2018, 20 Uhr , Hansa48

Vor 18 Monaten kam es im Rahmen des G20-Gipfels in Hamburg zu den größten linksradikalen Protesten seit langem in Norddeutschland. Diese Gegenproteste waren im Vorfeld, aber vor allem während des Gipfels und danach von bisher unerreichter Kriminalisierung und Repressionen begleitet. Aus diesem Anlass zeigt die Kieler Ortsgruppe der Roten Hilfe zusammen mit dem AStA der Uni Kiel im Rahmen den Film „Hamburger Gitter“. Anschließend wird es ein Diskussion zum Thema „Polizeistaat bei G20 und die Perspektiven für zukünftige linke Mobilisierungen“ geben, an der neben einem Mitglied der Ortsgruppe auch eine Anwältin aus Hamburg und ein*e Vertreter*in des Bündnisses „United we Stand“ teilnehmen wird.

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Anquatschversuch in Neumünster

Am Mittwoch den 12.9.2018 klingelte es gegen 19 Uhr Abends an der Tür einer Genossin in Neumünster. Vor der Tür standen zwei Männer im Alter von ca. 40-45 Jahren und hielten der Genossin kurz einen Ausweis des Innenministeriums vor die Nase.

Die beiden versuchten ein Gespräch mit der Betroffenen über Aktivitäten von Neonazis in Neumünster anzufangen, und ob sie ihnen nicht Informationen über Nazis geben könne oder wolle. Auf die Aussage der Genossin hin, dass sie nicht zu einem Gespräch bereit ist, fragten die beiden (mutmaßlichen) Mitarbeiter des Verfassungsschutz mehrmals nach, warum sie das denn nicht wolle. Die Betroffene blieb konsequent und verneinte den Gesprächsversuch, woraufhin die beiden Staatsschnüffler das Haus verließen. Die Mitarbeiter lehnten die Herausgabe einer Visitenkarte ab.

Der Anquatschversuch passt in das von uns über die letzten Jahre beobachtete Schema, junge Genoss*innen aus dem Antifa-Umfeld anzuquatschen um Informationen zu erlangen, denn bei solchen Gesprächsversuchen geht es dem Verfassungsschutz natürlich nicht um die Nazis, sondern darum, Informationen über antifaschistsiche Strukturen zu bekommen und junge Aktivist*innen einzuschüchtern.

Die Betroffene hat vorbildlich gehandelt und den Anquatschversuch abgewehrt und keine Informationen preisgegeben, sondern sich stattdessen an die Rote Hilfe gewendet. Wir rufen weiterhin dazu auf, jeglichen Kontaktversuch der Ermittlungsbehörden und Geheimdienste sofort abzuwehren und zu veröffentlichen und die lokalen politischen Strukturen und Antirepressionsgruppen darüber zu informieren.

Rote Hilfe OG Kiel & Antifa Neumünster, 26.9.2018

Polizeistaat auf dem Vormarsch – Neue Polizeigesetze in vielen Bundesländern

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In vielen Bundesländern wurden schon neue Polizeigesetze beschlossen oder sind gerade im Gesetzgebungsprozess. Alle bedeuten eine Einschränkung bürgerlicher Rechte zugunsten von mehr Polizeibefugnissen und Überwachung. Auf Bundesebene plant Heimat- und Innenminister Seehofer ein Musterpolizeigesetz, welches sich nach dem seit 1945 schärfsten Polizeigesetz aus Bayern richten soll. Genug Gründe, sich mal damit zu beschäftigen, was dort passiert.

Neue Eingriffsschwelle – es droht Gefahr

Bisher durfte die Polizei präventiv eingreifen, wenn es eine konkrete Gefahr gab. Die neuen Polizeigesetze führen eine neue Eingriffsschwelle ein, in Bayern und NRW konkret bezeichnet als „drohende Gefahr“, also nicht einer Gefahr selbst, sondern der Gefahr einer Gefahr. Die in allen Gesetzen verwendeten Formulierungen sind schwammig, beispielsweise dass es für polizeiliche Maßnahmen reiche, wenn bestimmte Tatsachen oder das individuelle Verhalten einer Person die konkrete Wahrscheinlichkeit einer (terroristischen) Straftat begründen (Baden-Württemberg, NRW, Sachsen, Niedersachsen, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Brandenburg). Die Grundlage ist so allgemein, dass die Polizei mit einer selbstdefinierten Gefahrenprognose beinahe alles machen kann. Damit wird die Eingriffsschwelle für präventiv-polizeiliches Handeln von der Gefahr in den Bereich der Gefahr einer Gefahr verschoben, also in den Bereich von Mutmaßungen und Verdächtigungen.

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