Am 24.1.17 kam es erneut zu einem Versuch der Kontaktaufnahme des Verfassungsschutzes bei einem Genossen in Kiel, nur knapp eine Woche nach einem anderen, erfolglosen Anquatschversuch.
Der Beamte suchte den Betroffenen Zuhause auf und wies sich mit einem Ausweis des Innenministeriums aus. Er stellte Fragen über verschiedene linke Strukturen, Vereine und Organisationen in Kiel und was der Genosse darüber wisse. Ebenso wurden, wie schon beim vorangegangenen Anquatschversuch, Fragen zu einem vermeintlichen Angriff auf einen Besucher einer AfD-Veranstaltung am 25.11.16 in Kiel gestellt.
Der Verfassungsschützer wurde als eher schlanke, männliche Person, Ende 40/Anfang 50, Halbglatze mit angegrauten Haar und ca. 1,75m groß beschrieben. „Erneuter Anquatschversuch durch Verfassungsschutz in Kiel“ weiterlesen

„Der Ermittlungsausschuss (EA) begleitet Demonstrationen als Ansprechpartner*in, wenn es zu Festnahmen, Ingewahrsamnahmen, €žPolizei-Kessel oder sonstigen Repressionsmaßnahmen kommt. Der EA kümmert sich darum, dass ein (linker) juristischer Beistand durch Anwält*innen gewährleistet wird.“
Gegenüber den staatlichen Repressionsorganen keine Angaben zu machen, ist immer die richtige Entscheidung. Warum das selbstverständlich sein muss, wie man sich als Beschuldigte*r oder Zeug*in bei Polizei, Gericht und Staatsanwaltschaft verhalten sollte und welche Konsequenzen sich daraus ergeben können, erfahrt ihr in unserer überarbeiteten Broschüre zum Thema Aussageverweigerung.
