Reale Verbesserung oder Feigenblatt?
Ein Erfahrungsbericht
2016 wurde eine Polizeibeauftragte beim Landtag Schleswig-Holstein eingeführt. Die Grünen rühmten sich damals, diese Stelle geschaffen zu haben und betonten deren angebliche Unabhängigkeit. So sollte eine Ansprechpartnerin geschaffen werden für Bürgerinnen und Bürger, die sich über Probleme mit der Polizei des Landes Schleswig-Holstein beschweren möchten. Unabhängige Beschwerdestellen werden auch seit Jahren von amnesty international gefordert, um Polizeigewalt zu bekämpfen. In anderen Bundesländern wird bei solchen Forderungen Schleswig-Holstein als Positivbeispiel genannt. Tatsächlich ist die Stelle auch zumindest in dem Sinne unabhängig, dass sie nicht dem Innenministerium untersteht, sondern beim Parlament angesiedelt ist, von der Idee her als eine Art parlamentarische Kontrolle der Polizei.
Schauen wir uns die Realität an, ein Experiment, was denn so eine unabhängige Beschwerdestelle taugt. Ein konkreter Anlass: Als die Polizei in Kiel im September 2021 nach einer Straßenblockade etwa 15 Personen auf die Wache mitnimmt und einsperrt, lässt sie keine davon telefonieren, obwohl mehrere danach verlangt haben. Telefonisch gibt sie die Auskunft, dass sie die Personen nur festhalten würde und deshalb nicht telefonieren lassen müsste. Die Gesetzesgrundlagen sind da allerdings eindeutig: Sowohl im Landesverwaltungsgesetz als auch in der Strafprozessordnung, also den beiden Grundlagen, nach denen Menschen durch die Polizei eingesperrt werden, ist das Recht auf die Benachrichtigung einer Vertrauensperson (also ein Telefonat) festgeschrieben – im vorliegenden Fall müssten §163c StPO und §114b StPO angewendet werden. Das gilt unabhängig von der Straftat, die vorgeworfen wird. Auch Mörderinnen oder Vergewaltiger haben das Recht auf ein entsprechendes Telefonat. Ich beschließe, einfach mal auszuprobieren, was denn die unabhängige Beschwerdestelle für die Polizei in Schleswig-Holstein taugt und beschwere mich per Mail. Im Verlauf recherchiere ich auch immer mehr zur Stelle der Polizeibeauftragten.
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