Wir dokumentieren eine Pressemitteilung der Roten Hilfe Greifswald:
Ein Lehrstück staatlicher Einschüchterung aus Mecklenburg-Vorpommern
In den letzten Wochen hatten viele AntifaschistInnen in MV endlich mal erfreuliche Post der Staatsanwaltschaft im Briefkasten. Ihnen wurde mitgeteilt, dass ihr Verfahren wegen €žVersammlungssprengung u.a., in Wismar am 20.10.2012 nach §170 Abs. 2 der StPO eingestellt worden sei.
Das klingt erstmal gut und wir als Rote Hilfe könnten die Sache als abgehakt markieren.
Bevor wir das tun, wollen wir jedoch nochmal einige Worte dazu verlieren, denn gemessen an dem anfänglichen Eifer der Ermittlungsbehörden wird erst klar, wie absurd diese doch plötzliche Einstellung eigentlich ist. Dazu zuerst ein kurzer Rückblick, was am 20.10.2012 überhaupt passiert ist.
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