Rechtsstaat bietet in Hamburg keine Mittel gegen verselbstständigte Polizei

Pressemitteilung der Roten Hilfe e.V., Ortsgruppe Hamburg

10. Januar 2014

€žRechtsstaat bietet in Hamburg keine Mittel gegen verselbstständigte Polizei

Die Ortsgruppe Hamburg der Roten Hilfe e.V. fordert die sofortige Aufhebung der sogenannten Gefahrengebieten in St. Pauli und Altona. €žMit einem auf Falschmeldungen und Übertreibungen basierenden Bedrohungsszenario wird eine Verselbstständigung der Polizei und eine massive Einschränkung von Grundrechten für zehntausende Menschen begründet. Der Senat betreibt dieses Muskelspiel ganz offensichtlich, um im Schatten einer provozierten Gewaltdebatte die seit Monaten strittigen Themen Lampedusa-Flüchtlinge, Esso-Häuser und Rote Flora endlich vom Tisch wischen zu können, erklärt dazu Tim Jansen von der Ortsgruppe. „Rechtsstaat bietet in Hamburg keine Mittel gegen verselbstständigte Polizei“ weiterlesen

HH: Hunderte Verletzte, Festnahmen & Demonstrationsverbote

Was die bürgerlichen Medien schon Wochen vorher heraufbeschworen haben, setzte die Polizei konsequent um: Die Großdemonstration für die Rote Flora, das Bleiberecht für Flüchtlinge und die Esso-Häuser am 21.12.13 in Hamburg wurde von der Polizei kurz nach dem Start von Hundertschaften und Wasserwerfern  mit äußerster Gewalt verhindert und auseinandergeprügelt. Es gab hunderte leichtverletzte und viele schwerverletzte Demonstrant_innen.

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Castortransporte: Polizei flext auf eigene Kosten

Das schleswig-holsteinische Verwaltungsgericht in Schleswig hat am 17. Dezember 2013 in zwei Verfahren über die Rechtmäßigkeit von Gebührenbescheiden der Bundespolizei entschieden. Die zwei klagenden Aktivist_innen hatten im Dezember 2010 in Mecklenburg-Vorpommern gegen einen Castor-Transport von Frankreich nach Lubmin protestiert und sich an die Gleise der Fahrstrecke angekettet. Die Bundespolizei stellte daraufhin Gebührenbescheide über ca. 8000 Euro an die Aktivist_innen, die damit für ihre „Befreiung“ aus dem Gleis bezahlen sollten.
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4.2.14 Flensburg: Erneut Antimilitaristen vor Gericht

Wir dokumentieren einen Artikel von krieg.nirgendwo.info:

Nachdem im Sommer 2013 zwei Prozesstermine gegen Antimilitaristen kurzfristig abgesagt worden waren, steht nun ein neuer Verhandlungstermin: Am 4. Februar 2014 wird vor dem Amtsgericht Flensburg gegen zwei Antimilitaristen verhandelt, denen vorgeworfen wird im Rahmen einer Protestaktion gegen die Bundeswehr die Angabe ihrer Personalien verweigert zu haben. Solidarische Unterstützung und kreative Begleitaktionen sind sehr willkommen!

Beginn: 8.00 Uhr

Demonstration am 16.11. in Berlin: Friedensprozess unterstützen €“ PKK-Verbot aufheben!

Wir dokumentieren einen Demonstrationsaufruf der Kampagne TATORT Kurdistan, der von der Roten Hilfe e.V. ausdrücklich unterstützt wird:

Friedensprozess unterstützen €“ PKK-Verbot aufheben!

Im Frühling 2013 begann in der Türkei eine Zeit der Hoffnung auf Frieden und demokratischen Wandel. Nach jahrzehntelangem Kampf ist die Anerkennung und Gleichberechtigung der Kurdinnen und Kurden in der Türkei in greifbare Nähe gerückt. Der von der PKK eingeleitete Waffenstillstand und der am 8. Mai begonnene Rückzug ihrer Kämpferinnen und Kämpfer aus der Türkei sind deutliche Schritte. Die türkische Regierung verhandelt seit Ende 2012 direkt mit dem Vorsitzenden der PKK, Abdullah Öcalan. Damit ist er als politischer Vertreter der Kurdinnen und Kurden in der Türkei anerkannt worden.

Beim Newroz-Fest in der kurdischen Metropole Diyarbakir haben am 21. März ein bis zwei Millionen Menschen friedlich und von der Polizei unbehelligt mit zehntausenden von PKK-Fahnen und Öcalan-Bildern gefeiert und demonstriert. Dialog und Veränderung stehen auf der Tagesordnung. Der Friedensprozess in der Türkei kann sich positiv auf den ganzen Mittleren Osten auswirken. „Demonstration am 16.11. in Berlin: Friedensprozess unterstützen €“ PKK-Verbot aufheben!“ weiterlesen

Erklärung des Bündnisses für Versammlungsfreiheit Schleswig-Holstein

Die Rote Hilfe OG Kiel unterstützt folgende Erklärung des Bündnisses für Versammlungsfreiheit Schleswig-Holstein:

Wir wollen unser Recht auf Demonstrations- und Versammlungsfreiheit wahrnehmen ohne dabei von der Polizei gefilmt oder fotografiert zu werden!
In dem Entwurf der Koalition der Landesregierung Schleswig-Holstein soll eine Aufnahme von Demos schon zulässig sein, wenn dies wegen der Größe oder Unübersichtlichkeit der Versammlung€ erforderlich ist. Aufzeichnungen von Demos sollen lange gespeichert bleiben dürfen. Überprüfen, ob Aufnahmen von einer Demo aufgezeichnet werden oder ob aufgezeichnete Bilder wieder gelöscht werden, können Demonstrierende ohnehin nicht. Damit werden nach dem Entwurf Menschen vor die Wahl gestellt, sich entweder filmen zu lassen oder auf die Teilnahme an Demos zu verzichten.
Wir lehnen den Entwurf ab, weil er der Polizei noch mehr Befugnisse zur Videoüberwachung von Demos gibt.
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Bündnis für Versammlungsfreiheit in S-H

SPD, Grüne und SSW wollen ein schleswig-holsteinisches Versammlungsgesetz erlassen, das die Versammlungsfreiheit im Vergleich zum geltenden Bundesversammlungsgesetz massiv einschränken würde.

In Schleswig-Holstein hat sich nun ein breites Bündnis für Versammlungsfreiheit gegründet, welches gegen die geplanten Gesetzesverschärfungen vorgehen will.

Das nächste Treffen findet am Mittwoch, 17.Juli um 19 Uhr in der Pumpe, Kiel statt.
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