26. Juli, Hamburg: Prozess gegen Kieler Antifaschisten

Freitag, 26. Juli 2013:
Öffentlicher Prozess gegen einen Kieler Antifaschisten wegen der Gegenaktivitäten zum Naziaufmarsch in Hamburg 2.6.2012

9 Uhr | Amtsgericht Hamburg – St. Georg | (Lübeckertordamm 4)

Solidemo zum Gericht:
8 Uhr | HBF (Hachmannplatz) Hamburg

Gemeinsame Zug-Anreise aus Kiel:
Treffen: 6.30 Uhr (pünktlich!)
Abfahrt: 6.51 Uhr

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Alles eine Frage der Perspektive!

Solidarität mit unserem angeklagten Genossen!

Am 2. Juni 2012 wird in Hamburg Wandsbek ein Neonaziaufmarsch unter dem Motto €žTag der deutschen Zukunft von viereinhalb tausend Bullen trotz eines vehementen Widerstandes von bis zu 10.000 Antifaschist_innen durchgesetzt. Unter demselben Motto fanden bereits Neonaziaufmärsche in Pinneberg, Hildesheim, Braunschweig / Peine und dieses Jahr in Wolfsburg statt. Blockaden der Aufmarschroute der Neonazis in Hamburg von mehreren tausend antifaschistischen Aktivist_innen, zu welchen das Hamburger Bündnis gegen Rechts (HbgR) sowie das autonome-antifaschistische Bündnis Keine Zukunft für Nazis€ (aaB) aufgerufen hatten wurden von der Polizei mit all ihr zur Verfügung stehenden Mitteln angegriffen um dem rechten Auflauf einen angenehmen Verlauf ihrer geplanten Demonstration zu ermöglichen. Über sechs hundert Antifaschist_innen wurden zu diesem Zwecke von der Staatsgewalt über mehrerer Stunden in einem Polizeikessel ohne Zugang zu medizinischer Versorgung, Wasser oder Toiletten festgehalten. Im gesamten Tagesverlauf verletze die eingesetzte Polizei zielgerichtet zahlreiche Demonstrant_innen. Das Versammlungsrecht für Antifaschist_innen wurde am 2. Juni faktisch polizeilich unterbunden €“ hingegen der Neonaziaufmarsch mit aller Gewalt durchgeprügelt.

Jetzt, gut ein Jahr nach den Ereignissen des 2. Juni 2012 erhält ein Kieler Antifaschist, der sich ebenfalls an den antifaschistischen Aktionen gegen den €žTag der deutschen Zukunft beteiligt hatte von der Hamburger Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl. Er soll am frühen Abend des 2. Juni am Hamburger Hauptbahnhof einen Polizeibeamten attackiert und leicht verletzt haben. Er wird den Stafbefehl nicht akzeptieren, nicht einfach zahlen, auch wenn es aus juristischer Perspektive womöglich der einfachste und kostengünstigste Weg wäre. Es wurde Widerspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, am Freitag den 26.07.13 um 9.00 Uhr findet die Hauptverhandlung am Hamburger Amtsgericht St. Georg statt.

Eine €žunerträgliche Gewaltorgie (Deutsche Polizeigewerkschaft, 2.6.2012)

Der Polizeieinsatz in Hamburg-Wandsbek wurde bereits im Verlauf des Tages und in seinem Nachklang von Antifaschist_innen scharf kritisiert. Schon während des Tages zeichnete sich ab, dass die politisch Verantwortlichen aus Polizei und Innenbehörde zu keinem Zeitpunkt den Willen hatten, den Naziaufmarsch trotz der massiven Proteste abzubrechen. Am 21. Juni 2012 beschäftigte sich ein Innenausschuss der Hamburger Bürgerschaft mit dem polizeilichen Vorgehen. Waren unmittelbar nach dem 2. Juni einerseits zwar einige kritische Stimmen zu vernehmen, die eine Aufklärung der Geschehnisse forderten, dominierten auf der anderen Seite völlig unkritische, aber leider nicht wenig gelesene, gehörte und gesehene Darstellungen des Tages die Mainstream-Medien, die es in plumpster populistischer Manier verstanden, die Geschichte so umzuschreiben, dass am Ende ein durchsetzungsstarker Staat erfolgreich über die „Links“- und Rechtsfaschisten gesiegt hatte und Ruhe und Ordnung verteidigt werden konnte. Kollateralschäden inbegriffen.

Die Frage wird nicht sein was geschehen ist, sondern wer die Macht hat, die Erinnerungen an das Geschehen zu bestimmen

Die konkrete Auseinandersetzung auf der Straße, der Akt sich als Antifaschist_in Neonazis entgegen zu stellen, die zu Hundert für ihre vernichtende Ideologie auf die Straße gehen wollen, und im Voraus möglichst viele Menschen zu erreichen und aufzufordern sich anzuschließen, ist ein essentieller Teil praktischer Antifa-Arbeit, er ist jedoch nicht der einzige. Um eine gemeinsame Perspektive entwickeln zu können, müssen wir mit unseren Positionen auch ein Jahr nach einem gewalttätig durchgesetzten Neonaziaufmarsch wahrnehmbar sein. Und zwar deutlicher, als z.B. die rechte Hetze einer DpolG (Deutsche Polizeigewerkschaft) oder eines Verfassungsschutzes, der eben zwar noch wegen seiner Kooperation mit der neonazistischen Mörderbande NSU in der öffentlichen Kritik stand, um mittlerweile längst wieder völlig unhinterfragt über sämtliche Kanäle öffentlicher Meinungsmache u.a. mittels Verfassungsschutzberichten gegen linke Bestrebungen zu hetzen. Ziel dieser „anti-extremistischen“ Propaganda in antikommunistischer Tradition ist es, die Grundlage für die ständige Verschärfung repressiver Herrschaftssicherung zu schaffen.

Wenn wir unseren Genossen nun bei seiner Entscheidung unterstützen, den Strafbefehl nicht unwidersprochen zu akzeptieren, geht es uns um die Deutungshoheit im Konkreten wie im Allgemeinen. Es geht darum, nach Ereignissen wie dem Polizeieinsatz am 2. Juni 2012 in Hamburg populistische Auswürfe wie die von z.B. der DpolG Hamburg, die nach am selben Tag in einer Pressemitteilung „für drastische Strafen durch die Justiz“ plädiert und „keinen Kuschelkurs mit Antifaschisten“ einfordert, nachdem sie vorher von einem „von randalierenden Antifaschisten verwüstetem“, gar „in Schutt und Asche gelegtem Standteil Wandsbek“ halluziniert und dem „besonnenen [!] Einschreiten der Polizei“ dankt, „dass nicht mehr passiert ist“, nicht unwidersprochen im Raum stehen zu lassen.

Konkret geht es auch darum, es nicht einfach zu akzeptieren, wenn am Ende (oder im Verlauf) eines solchen Tages, Antifaschist_innen von der Polizei geprügelt und dafür auch noch brutal festgenommen werden. Denn natürlich geht es hierbei nicht in erster Linie um die Vereitelung oder Ahndung vermeintlicher Straftaten, was in diesem Fall ohnehin synonym für allgemein wünschenswertes praktisches Vorgehen gegen Neonazis verwendet werden darf. Es geht bei solchen Polizeiübergriffen – neben den immer bestehenden Abschreckungs- und Einschüchterungseffekten zur Bewahrung von Ruhe und Ordnung – darum, entsprechende Zahlen von renitenten Aktivist_innen vorweisen zu können, die dann in einem Innenausschuss zur Rechtfertigung von über 450 verletzten Demonstrant_innen und der Außerkraftsetzung des Demonstrationsrechtes und der Bewegungsfreiheit präsentiert werden können. Es ist eine kausale Absurdität, wenn der Tenor der Mainstream-Medien in der Berichterstattung ob 19 verletzter Polizeibeamter über „gewaltbereite Chaoten“ herzieht, während über 450 durch den Polizeieinsatz, teils schwer verletzte Antifaschist_innen, keinen Anlass zur Empörung zu sein scheinen.

Oder deutlicher: wenn nach dem Ende eines Neonaziaufmarsches ein Antifaschist vorm Hamburger Hauptbahnhof von Bundespolizisten niedergeschlagen, verletzt und festgenommen wird, wofür die einzige offizielle Begründung der angebliche Versuch ist, ein Aufeinandertreffen mit in der U-Bahn sitzenden Neonazis verhindern zu wollen und dieser jetzt einen Strafbefehl wegen Widerstand und vermeintlicher Körperverletzung an einem der vier Beamten, die auf ihm gesessen und ihm die Nase blutig geschlagen haben, erhält, dann zielt dieses Manöver darauf ab, die Deutungshoheit über die Geschehnisse am 2. Juni 2012 im Sinne des Staatsapparates durchzusetzen.

Im Kontext der sich steigender Beliebtheit erfreuenden Darstellung der Polizei als Opfer zunehmender Gewalttaten, können die Statistiken mittels einfacher Strafbefehle entsprechend herbeigeführt werden. Denn ein akzeptierter Strafbefehl ist eine Verurteilung, gleichwertig der im Gerichtssaal und ein bezahlter Strafbefehl kommt einem Schuldeingeständnis gleich. Viel zu häufig werden Strafbefehle, die ins Haus geflattert kommen einfach unwidersprochen hingenommen und zähneknirschend bezahlt. Es scheint oft das kleinere Übel, da im Falle des Widerspruchs ja eine Hauptverhandlung droht, die zumeist als weitaus unangenehmer wahrgenommen wird. Mag es für den_die Einzeln_e ganz persönlich, vielleicht juristisch, wohl eher nicht politisch, eine verfechtbare Entscheidung sein, so sind die Konsequenzen für eine politische Bewegung fatal.

All around us…

Was bleibt denen, die am 2. Juni 2012 nicht auf Hamburgs Straßen unterwegs waren und von den Umständen nur aus dem Radio, der Zeitung oder dem Fernsehen erfahren haben im Gedächtnis? Kurzfristig mit Glück auch kritische Stimmen, aber im weitaus stärkeren Maße werden sie bombardiert mit öffentlichen Darstellungen, die nicht zwischen historisch mörderischer rechter Ideologie und emanzipatorischen Linken Bestrebungen zu unterscheiden wissen, Neonazis und Antifaschist_innen in einen Topf werfen und die armen Polizisten bedauern, die sich immer mehr Missbilligung, Nichtakzeptanz und Gewalt ausgesetzt fühlen. Steigende Zahlen von Gewalttaten gegen Polizeibeamte, deren Grundlage abgeurteilte „Straftäter_innen“ sind, dienen Verschärfungen der Gesetzeslage und rechtfertigen Einsätze wie Beschriebenen.

Das ist in der gegenwärtigen Situation, in der – nun auch im globalen Norden – die soziale Lage großer Teile der Gesellschaft mit fortschreitender Weltwirtschaftskrise stetig verunsichert und verschlechtert wird, für die Aufrechterhaltung des bestehenden Systems auch notwendig. Denn wenn Menschen in der Logik und Realität des Kapitalismus massenhaft zu billigem Humankapital oder gar zu Überflüssigen werden, bürgt dies zumindest potenziell Sprengstoff für die soziale Ordnung. Auch wenn das, was an verschiedenen Orten der Welt, wo sich Reibungspunkte zuspitzen und Zigtausende veranlassen, zusammen zu kommen um zu für die Verbesserung ihrer Lebensbedingungen einzutreten, in der BRD bisher wie gehabt nicht im größeren Maßstab absehbar ist: Mit der Krise steigt für die kapitalistisch verfasste Gesellschaft ganz grundsätzlich auch die Gefahr ihrer Störung, deshalb bedarf es ebenfalls und gerade in der BRD einer starken Polizei, die sich heute schon an der gewaltsamen Durchsetzung von Naziaufmärschen auch gegen den Widerstand Tausender erproben kann, ohne dass dies zu einem größeren Aufschrei führt. Denn nicht nur ihre Weltmeisterschaft im Gürtel-enger-schnallen und im Waffenexport lässt die BRD derzeit als Krisengewinner dar stehen, auch diejenige in der Perfektion ihres auch präventiv in alle sozialen Bereiche wirkenden Repressionsapparates trägt ihren Teil dazu bei. Aber so etwas wie Widerspruch ist hierzulande ja ohnehin eine Rarität, weshalb seine permanente Ausweitung auch reibungslos vonstatten zu gehen weiß.

Die Entscheidung unseres Genossen, den Strafbefehl nicht zu akzeptieren und stattdessen den Prozess zu führen ist eine Entscheidung sich zu widersetzen, renitent, ungemütlich und vor allem nicht einverstanden zu sein. Die Entscheidung, den Strafbefehl nicht zu akzeptieren bedeutet in erster Linie, den entsprechenden Instanzen, also der Gerichtsbarkeit, etwas mehr Mühe zu abzuverlangen, wenn sie Antifaschist_innen wegen was auch immer aburteilen möchten, sie zu nötigen, nicht nur einen Standartbrief ausfüllen und ausdrucken zu müssen, sondern sich in einer Hauptverhandlung als politische Justiz zu positionieren. Gleichwohl ist diesem Entschluss übergeordnet der Wille, den Kampf um die Deutungshoheit der Geschehnisse am 2. Juni 2012 in Hamburg zu führen.

Wir rufen dazu auf, am Freitag, 26.07.2013 in das Amtsgericht St. Georg zu kommen, um den angeklagten Antifaschisten dabei solidarisch zu unterstützen!

Autonome Antifa-Koordination Kiel | Rote Hilfe e.V. Ortsgruppe Kiel

Artikel im Hamburger pressback zu einem weiteren Fall anlässlich des 2.6.12 in Hamburg