Anquatschversuch durch den Verfassungsschutz in Lübeck

wir dokumentieren hier einen Text der OG Lübeck

Bereits am 25. Januar 2023 klingelten zwei Personen des Verfassungsschutzes gegen 12:30 Uhr bei einem Genossen in Lübeck an der Haustür – bei der Wohnanschrift seiner Eltern. Zu dieser Uhrzeit war der Genosse nicht anwesend und so öffnete der Vater des Genossen die Haustür. Ein Mann und eine Frau stellten sich als Mitarbeitende des Innenministeriums vor und gaben an, später noch einmal wiederzukommen.

Von dem Besuch durch seinen Vater in Kenntnis gesetzt, kontaktierte der Genosse direkt die Ortsgruppe der Roten Hilfe, informierte über den Vorfall und beratschlagte das Vorgehen bei einem möglichen erneuten Aufeinandertreffen.

Dieses erfolgte tatsächlich etwa zweieinhalb Wochen später, am 13. Februar 2023 gegen 18:45 Uhr, wieder bei dem Genossen zu Hause. Dieselben Personen stellten sich erneut als Mitarbeitende des Innenministeriums vor, die Frau zeigte kurz einen grauen Ausweis mit dem Emblem des Bundesadlers auf der Vorderseite – kurz genug, um den Namen nicht lesen zu können.

Die Gesprächsführung übernahm die Frau. Als Grund für den Besuch nannten sie eine Versammlung in der Vergangenheit, an der der Genosse teilgenommen haben soll. Konkret soll es um eine Protestaktion zum Bundestagswahlkampf im Jahr 2021 gegangen sein, als es Proteste gegen den Besuch vom CDU-Bundestagskandiaten Armin Laschet in der „Kulturwerft Gollan“ gab. Laut Aussage der beiden Verfassungschutzmitarbeitenden soll es während der Protestaktionen zu Strafttaten gekommen sein, die polizeilich verfolgt wurden. Sie gaben an, dass gegen den Genossen ein Ermittlungsverfahren laufe. Sie hätten die Unterlagen von der Polizei erhalten und Ermittlungen angestellt. Der Genosse gab an darüber nichts zu wissen und auch keine Post von der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder vom Gericht erhalten zu haben. Daraufhin wirkten die beiden verunsichert und erwiderten, dass er darüber in Kenntnis gesetzt worden sei. Als der Genosse dies abermals verneinte, forderten sie ihn auf, mit ihnen für zehn Minuten spazieren zu gehen, um sich zu unterhalten. Offenbar diente der Hinweis auf das vermeintliche Ermittlungsverfahren lediglich als Vorwand zur Anbahnung eines Anwerbegesprächs. Dies lehnte der Genosse jedoch ab und gab an, kein Interesse an einer Zusammenarbeit zu haben. Das Gespräch endete nach wenigen Minuten. Die beiden Personen entfernten sich zu Fuß vom Wohnhaus. Der Genosse informierte umgehend die Rote Hilfe und fertigte ein Gedächtnisprotokoll an.

Die beiden Personen wurden wie folgt beschrieben:

Die Frau ist Mitte 40, hat braune, etwas längere Haare, trug eine Brille, ist schlank. Sie trug einen Mantel und hatte einen Rucksack auf.

Der Mann ist ungefähr 50 Jahre alt. Er hatte einen Vollbart und graue Haare. Er trug eine blaue Jeans und eine schwarze North-Face-Jacke. Seinen schwarzen Schal hatte er bis über die Nase gezogen.

Der Genosse hat in der Situation richtig gehandelt und hat sich nicht in ein Gespräch verwickeln lassen. In diesem Fall half im Vorfeld die Aufklärung durch die Ortsgruppe der Roten Hilfe, besonders durch den Infoflyer: „Anquatschversuch – Was tun? Information der Roten Hilfe zu Kontaktaufnahme von VS und Staatsschutz“. Anquatschversuche können alle treffen – zu jeder Zeit. Daher: Informiert euch und seid vorbereitet. Wie immer gilt: Kein Wort zu VS, Bullen oder Staatsanwaltschaft!

Eines noch: Getratsche innerhalb der Szene spielt dem Verfassungsschutz in die Hände, also geht verantwortungsvoll mit der Situation um.

Rote Hilfe Ortsgruppe Lübeck

Aufruf zur Prozessbegleitung in Schleswig am 14.12.

wir dokumentieren und teilen an dieser Stelle einen Aufruf von TKKG:

Wütend über die Räumung des Dannenröder Walds koordinierten am 27.11.2020 Aktivisti bundesweit Protestaktionen. In Deutschland kam es an diesem Tag zu 7 Abseilaktionen über Autobahnen, darunter auch über der A7 nahe Schleswig. Im Fall der Verteidigung des Dannenröder Forsts gegen den Bau einer Autobahn wurden erneut Verkehrskonzepte aus vergangener Zeit mit aller Gewalt durchgeboxt. Die Abseilaktionen treffen nun auf eine Antwort der Repressionsbehörden: Mehreren Aktivisti wird vorgeworfen, durch ihre Aktion in Schleswig den Stillstand des Verkehrs verursacht zu haben.

„Angeklagt sind wir wegen Nötigung, vor Gericht stehen wir aber wegen unserer Haltung und unserem Einsatz für eine klimagerechte nachhaltige Welt.“

Repression gegen Personen, die sich gegen die Zerstörung von Lebensgrundlagen wehren, entblößt einen erschreckenden Normalzustand. In München sitzen mittlerweile 30 Aktivist*innen der Letzten Generation in Präventivhaft, vor kurzem wurden Ava und Ralph, die ein Kohlekraftwerk blockierten, zu 4 Monaten Knast verurteilt, Ella saß nach der Danni-Räumung fast zwei Jahre und Sina Reisch wurde erst letzten Freitag wegen ihrer Tätigkeit als Pressesprecherin für Ende Gelände verurteilt: die Liste der von Repression Betroffenen wird länger – nun ist es auch bei uns soweit.

Kommt zur solidarischen Prozessbegleitung am 14.12! Lasst uns den Prozess einen gegen die bestehende Ordnung und die Zerstörung unseres Planeten machen.

Zeit: 14.12, 11 Uhr Amtsgericht Schleswig (Prozessbeginn um 12 Uhr)
Gemeinsame Anfahrt: 8:45 Uhr Kiel, Fahrkartenautomat
Wir frühstücken vor dem Prozess noch vor dem Gericht – bringt da also gern was leckeres mit.

Knast-Nachlese II: Schön, dass ich hätte duschen dürfen müssen

Wir veröffentlichen den Bericht einer Genossin.

Fast ein Jahr nach meinem Knastaufenthalt habe ich die vermutlich letzte Gerichtsentscheidung dazu bekommen: Mich nicht zweimal die Woche duschen zu lassen war rechtswidrig. Hier will ich nochmal für alle, die mich auf dem ein oder anderen Weg unterstützt haben, veröffentlichen was aus meinen Klagen gegen die Knäste in Schleswig und Lübeck geworden ist.

Verteidigungsbesuche

Die erste Klage richtete sich gegen die Weigerung der Anstalten in Schleswig und Lübeck meine Verteidigis zum Besuch durchzulassen. Das Justizvollzugsgesetz regelt, dass Verteidigis jederzeit ein Besuch ermöglicht werden muss. Zuerst hatte das Landgericht Lübeck (Aktenzeichen 5 StVK_StVollzG 13/21) und dann auch das Landgericht Kiel (Aktenzeichen 44 StVK_StVollzG 71/21) entschieden, dass die Verweigerung der Besuche rechtswidrig waren. Auch das Gericht in Kiel versteht die ausdrückliche Erwähnung von „Verteidigern“ neben „Rechtsanwälten“ im Gesetz so, dass auch Verteidigis, die keine Anwältis sind, ein entsprechendes uneingeschränktes Besuchsrecht habe.

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Kundgebung zum Tag gegen Polizeigewalt

Dienstag, 15.03., 18 Uhr vor dem 4. Polizeirevier in Kiel-Gaarden (Karlstal)

Zum internationalen Tag gegen Polizeigewalt am 15.3. gehen wir auch dieses Jahr wieder auf die Straße. Polizeigewalt passiert nicht zufällig oder vereinzelt, sondern ist alltäglich.

Der Staat gibt der Polizei das Monopol Gewalt auszuüben. Sie hat den expliziten Auftrag, die herrschende Ordnung mit Gewalt zu sichern. Sie hat den Auftrag, Menschen aufzuhalten und einzusperren, zum Gehorsam zu zwingen. Auch wenn aus ihrer Sicht Menschen freiwillig stehen bleiben, sich durchsuchen, räumen, abschieben oder einsperren lassen, steht doch im Hintergrund immer die Drohung mit dem Knüppel. Es gibt keine Handlung der Polizei die nicht von diesem einseitigen Gewaltverhältnis gegenüber den Menschen geprägt ist, denn die Polizei darf Gewalt anwenden, andere Menschen nicht.

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Polizeibeauftragte in Schleswig-Holstein

Reale Verbesserung oder Feigenblatt?
Ein Erfahrungsbericht

2016 wurde eine Polizeibeauftragte beim Landtag Schleswig-Holstein eingeführt. Die Grünen rühmten sich damals, diese Stelle geschaffen zu haben und betonten deren angebliche Unabhängigkeit. So sollte eine Ansprechpartnerin geschaffen werden für Bürgerinnen und Bürger, die sich über Probleme mit der Polizei des Landes Schleswig-Holstein beschweren möchten. Unabhängige Beschwerdestellen werden auch seit Jahren von amnesty international gefordert, um Polizeigewalt zu bekämpfen. In anderen Bundesländern wird bei solchen Forderungen Schleswig-Holstein als Positivbeispiel genannt. Tatsächlich ist die Stelle auch zumindest in dem Sinne unabhängig, dass sie nicht dem Innenministerium untersteht, sondern beim Parlament angesiedelt ist, von der Idee her als eine Art parlamentarische Kontrolle der Polizei.

Schauen wir uns die Realität an, ein Experiment, was denn so eine unabhängige Beschwerdestelle taugt. Ein konkreter Anlass: Als die Polizei in Kiel im September 2021 nach einer Straßenblockade etwa 15 Personen auf die Wache mitnimmt und einsperrt, lässt sie keine davon telefonieren, obwohl mehrere danach verlangt haben. Telefonisch gibt sie die Auskunft, dass sie die Personen nur festhalten würde und deshalb nicht telefonieren lassen müsste. Die Gesetzesgrundlagen sind da allerdings eindeutig: Sowohl im Landesverwaltungsgesetz als auch in der Strafprozessordnung, also den beiden Grundlagen, nach denen Menschen durch die Polizei eingesperrt werden, ist das Recht auf die Benachrichtigung einer Vertrauensperson (also ein Telefonat) festgeschrieben – im vorliegenden Fall müssten §163c StPO und §114b StPO angewendet werden. Das gilt unabhängig von der Straftat, die vorgeworfen wird. Auch Mörderinnen oder Vergewaltiger haben das Recht auf ein entsprechendes Telefonat. Ich beschließe, einfach mal auszuprobieren, was denn die unabhängige Beschwerdestelle für die Polizei in Schleswig-Holstein taugt und beschwere mich per Mail. Im Verlauf recherchiere ich auch immer mehr zur Stelle der Polizeibeauftragten.

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Info-Veranstaltung Do., 18.11., 19:00 im Rohrbruch, Kieler Str. 56

Repression macht oft Angst und erzeugt Gefühle von Ohnmacht – oft auch, weil wir gar nicht so genau wissen was da passiert und wie gefährlich ein bedrohlich klingendes Schreiben wirklich ist. Wir wollen dem solidarischen Austausch und Wissen um die Abläufe entgegen setzen. Deshalb wollen wir aufklären, darüber wie ein Strafverfahren abläuft, wann mensch eigentlich Einsicht in die Akten bekommt, welche Strafen es gibt oder wie das eigentlich mit Rechnungen und Schadenersatzforderungen läuft. Unterfüttern können wir das mit ein paar praktischen Beispielen aus den letzten Jahren. Wenn ihr wollt erklären wir dann noch, welche Rechte ihr eigentlich auf der Polizeistation habt und diskutieren, wie ein solidarischer Umgang in unterschiedlichen Situationen aussehen kann. Bringt ein bisschen Zeit mit. Wir bitten euch, euch zu testen, auch wenn ihr geimpft seid. Selbsttests sind vor Ort kostenlos vorhanden. Unsere Solidarität gegen ihre Repression – Wissen gegen Ohnmacht – SOLIDARITÄT ist eine Waffe!

Soli-Aktion für Aktivist*innen aus dem Bahnhofswald

Wir dokumentieren hier einen Aufruf von Genoss*innen aus Flensburg und Kiel

Anfang des Jahres wurde der Flensburger Bahnhofswald geräumt und dabei wurden einige Aktivist*innen durch die Polizei festgenommen und in Gewahrsam verbracht. Nun sollen die Betroffenen für diese „Dienstleistung“ auch noch zahlen. Das wollen wir so nicht hinnehmen!

Einige Aktivist*innen haben sich zwar dafür entschieden die Rechnung zu zahlen, allerdings nicht ohne das ganze so nervig wie möglich für die Polizei zu gestalten. An dieser Stelle kommt ihr ins Spiel! Wie? Möglichst viele Leute sollen möglichst kleine Cent-Beträge bezahlen.

Du hast hierfür zwei Möglichkeiten:
A) Überweise wenige Cent unter Angabe des Kassenzeichens „0201 378 870 5400“ auf folgendes Konto:
Finanzministerium des Landes Schleswig Holstein – Landeskasse; IBAN: DE82 2000 0000 0020 2015 77; BIC: MARKDEF1200

B) Bring deine Kleingeldreste bei einer beliebigen Polizeiwache in Schleswig-Holstein vorbei und leg einen Zettel bei mit „Das Geld dient zur Begleichung des Kassenzeichens „0201 378 870 5400“. Bitte leiten Sie die Zahlung zeitnah ans Finanzministerium weiter. Adresse: Finanzministerium des Landes Schleswig Holstein – Landeskasse, Wilhelminenstraße 34, 24103 Kiel.

Sag uns bitte per Mail (abc-flensburg (ätt) systemli.org) oder Telegram (@boomdorp_flensburg) Bescheid, wie viel Geld du auf welchem Weg überwiesen hast. Dann behalten wir den Überblick und können bei fehlenden Zahlungen ggf. nachharken. Das Gesetz, dass diese Maßnahme ermöglicht, ist recht neu, also ist JETZT der richtige Punkt zu zeigen, dass es für die Polizei anstrengender ist als dass es sich lohnt und sie sich das nächste mal zweimal überlegen ob sie die Aktivist*innen für ihre Maßnahmen blechen lassen.

Kieler Aktivist*in tritt Ersatzfreiheitsstrafe wegen Urantransport-Blockade an

Wir dokumentieren eine Erklärung einer Kieler Aktivist*in, die am kommenden Freitag eine Ersatzfreiheitsstrafe in der JVA Lübeck antreten soll, da sie nicht bereit ist, die gegen sie verhängte Geldstrafe (30 Tagesssätze) wegen der Unterstützung der Blockade eines Urantransports in Hamburg 2014 zu bezahlen.

Am Freitag gibt es vor der JVA Lübeck von 16.30 bis 18 Uhr auch eine kleine Kundgebung zum Haftantritt (natürlich mit Abstand und Masken):

Wir machen Aktionen, die wir richtig und wichtig finden. So haben wir 2014 gemeinsam mitten im Hamburger Hafen einen Urantransport mit einer Ankettaktion angehalten. Das auf dem Zug geladene Uran wurde in Namibia in offenen Tagebauen mit viel Strahlenbelastung für alles drumherum und in Kazachstan durch Fracking und Chemikalien im Boden abgebaut. Wir haben damit bewusst und gezielt in die laufenden Prozesse eingegriffen – mit einer Intervention, weil sonst alles weitergeht wie bisher. Das Resultat: Viel Berichterstattung und Diskussion in den Medien. Und, über einen längeren Zeitraum betrachtet, Transporte, die weniger geworden sind oder andere Routen nehmen. Widerstand braucht einen langen Atem.

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Internationaler Tag gegen Polizeigewalt: Kein Freund, kein Helfer!

Kundgebung: 15.03.21, 16-17 Uhr, Falckstraße Kiel, vor dem 2. Polizeirevier

Aufruf von TKKG, Antifa Jugend und Rote Hilfe, OG Kiel

Vor wenigen Wochen hat der Landtag in Schleswig-Holstein ein Gesetz verabschiedet, welches der Polizei zahlreiche neue Befugnisse, unter anderem den Einsatz von Elektroschockgeräten, einräumt. Dabei ist seit Jahrzehnten klar, dass die Polizei keine Lösung, sondern Teil des Problems ist. Im Zuge der Black-Lifes-Matter-Proteste wurde letztes Jahr viel über rassistisch motivierte Polizeigewalt in den USA gesprochen, wenig aber über die Gewalt hierzulande. Diese führt immer wieder zu Verletzungen, Traumatisierungen und in einigen Fällen sogar dem Tod von Menschen, nicht nur international, sondern auch hier in der Bundesrepublik Deutschland. 

Vor neun Tagen wurde in Delmenhorst Qosay Sadam Khalaf von den Cops  festgenommen, mit Pfefferspray attakiert und zusammengeschlagen. Er verlor in Gewahrsam das Bewusstsein und starb danach im Krankenhaus. Das ist nur der neueste uns bekannte Fall in einer langen Liste. Nach Recherchen von „Death in Custody“ gab es 180 Todesfälle von Schwarzen Menschen, People of Color und von Rassismus betroffenen Menschen in deutschem Gewahrsam seit 1990. Es macht uns wütend, dass es trotz Protesten gegen rassistische Polizeigewalt immer so weiter geht und Cops weiter töten!

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Kundgebung gegen das neue Polizeigesetz

Mittwoch, 24. Februar 2021 / 9 Uhr / Landeshaus (Düsternbroker Weg 70, Kiel)

Pressemitteilung des Bündnisses gegen das Polizeigesetz in Schleswig-Holstein

Polizeireform in Schleswig-Holstein – kein Grund zum Jubeln

Diese Woche wird in der Kabinettssitzung des Landtags über die Änderungen im Polizeigesetz für Schleswig Holstein entschieden. Wir stimmen nicht in die Jubelrufe um mehr Kompetenzen und einen sicheren Rechtsstaat mit ein, sondern versuchen noch einmal, unsere fundamentale Kritik an dem Tenor des Gesetzes deutlich zu machen. Es geht uns nicht um die Verbesserung einzelner Paragraphen, wir finden das Gesetz insgesamt falsch.

Wir haben schon an anderer Stelle ausführlich einzelne Aspekte des Gesetzesentwurfes kritisiert. Seien es die ärztlichen Untersuchungen ohne Einwilligung, die Einführung von Tasern, neue Rechtsgrundlagen für Personenkontrollen oder der unerklärbare Wunsch auf Kinder schießen zu dürfen. Durch viele dieser Maßnahmen wird nicht, wie von der Jamaika-Koalition beteuert, das Vertrauen in die Polizei gestärkt oder die gesellschaftliche Akzeptanz ihres Handelns gesteigert. Es wird vielmehr eine weitere Entfremdung zwischen einem immer mehr aufgerüsteten und mit überbordenden Sondergesetzen ausgestattetem Sicherheitsapparat und dem Rest der Bevölkerung mit einem in Kauf genommenen Verlust an bürgerlichen Freiheitsrechten geschaffen.

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