Grundrechte verteidigen – Polizeigesetz stoppen!

Im März 2026 hat das Kabinett der Landesregierung Schleswig-Holsteins einen Gesetzentwurf beschlossen, der umgangssprachlich als „neues Polizeigesetz“ bezeichnet wird. Dieser Entwurf sieht eine massive Ausweitung der Befugnisse der Landespolizei vor. Konkret geht es um automatisierte Datenanalyse, erweiterte Videoüberwachung, biometrische Fernidentifizierung, Präventivgewahrsam und elektronische Aufenthaltsüberwachung.

Dieses Gesetz verlagert weiter polizeiliche Eingriffe ins Vorfeld konkreter Gefahren. Statt konkretes Handeln wird ein potenziell abweichendes Verhalten zum Gegenstand der staatlichen Sicherheitslogik. Die geplanten Maßnahmen greifen tief in grundlegende Bürger*innen- und Freiheitsrechte ein und bauen staatliche Kontrolle auf Kosten individueller Freiheiten weiter aus. Klar ist: Die Aufrüstung des staatlichen Repressionsapparats, vor allem im digitalen Raum, wird uns alle treffen. Wir lehnen dieses Vorhaben daher entschieden ab und stellen uns gegen einen zunehmend autoritären Überwachungsstaat. Dieses Gesetz stellt keinen Schritt zu mehr Sicherheit dar, sondern einen weiteren Schritt hin zu einem Staat, der seine Antwort auf gesellschaftliche Unsicherheit zunehmend in Überwachung, Kontrolle und Repression sucht.

Der Gesetzentwurf: Mehr Überwachung, weniger Rechte

Wie weit dieser autoritäre Umbau reicht, zeigt ein genauer Blick in die konkreten Inhalte des Gesetzentwurfs.

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Vorgesehen ist zunächst eine massive Ausweitung der Videoüberwachung im öffentlichen Raum. Künftig soll diese nicht mehr nur an „gefährlichen“ Orten möglich sein, sondern ausdrücklich auch an sogenannten „gefährdeten“ Orten sowie bei kurzfristig angenommenen Gefahrenlagen anlassbezogen eingerichtet werden können. Da sie immer möglich sein soll, sobald wer eine Ordnungswidrigkeit begehen könnte, ist praktisch kein Platz davor sicher. Damit schafft sich die Polizei eine extrem variable und dehnbare Rechtsgrundlage, um Überwachungstechnik faktisch überall dort zu installieren, wo sie selbst ein erhöhtes Kontrollinteresse zugesteht. Gleichzeitig sollen diese Kameras nicht mehr lediglich Bildmaterial aufzeichnen, sondern um Mustererkennung ergänzt werden. Das bedeutet, dass Bewegungsabläufe, Personenkonstellationen und auffällige Verhaltensweisen softwaregestützt ausgewertet werden können und Personen über mehrere Kamerastandorte hinweg nachverfolgt werden können. Der öffentliche Raum wird damit zu einem dauerhaft videoüberwachten Kontrollfeld, in dem nicht konkrete Taten, sondern bereits von Algorithmen definierte Auffälligkeiten die Aufmerksamkeit der Staatsgewalt auf sich ziehen können.

Hinzu kommt die Einführung der biometrischen Fernidentifizierung in Echtzeit. Gesichtsmerkmale, Stimmprofile und andere biometrische Daten können aus der Distanz erfasst und unmittelbar mit bereits gespeicherten „Referenzdaten“ abgeglichen werden. Diese „Referenzdaten“ stammen laut Entwurf nicht nur aus polizeilichen Systemen, sondern können auch aus öffentlich zugänglichen Quellen im Internet gewonnen werden. Damit wird jede öffentliche Veranstaltung, der Bahnhof, die Innenstadt bis hin zu Demonstrationen, Volksfesten oder Fußballspielen potentiell zum Ort automatisierter Identifizierung. Die Menschen können erfasst, wiedererkannt und nachverfolgt werden, ohne jemals kontrolliert oder überhaupt über diese Maßnahme informiert worden zu sein.

Besonders tiefgreifend ist zudem die geplante automatisierte Datenanalyse. Der Gesetzentwurf schafft eine neue Rechtsgrundlage dafür, große Datenmengen aus unterschiedlichsten Quellen digital zusammenzuführen und nach Mustern, Zusammenhängen und Auffälligkeiten durchsuchen zu lassen. Gemeint sind dabei nicht nur klassische Polizeidatenbanken, sondern beispielsweise auch Behördeninformationen, Meldedaten, Daten von Arbeitsagenturen und Jobcentern, Banken, Telekommunikations- und Funkzellendaten, Standort- und Bewegungsinformationen, Internetdaten von beispielsweise Social-Media und weitere digital verfügbare Daten zur eigenen Person. Kurz gesagt: Die Polizei soll in die Lage versetzt werden, Informationen aus nahezu sämtlichen Lebensbereichen einer Person zusammenzutragen und daraus ein umfassendes digitales Persönlichkeits- und Bewegungsprofil zu erstellen.

Um dies zu verdeutlichen: Es geht um folgende konkrete Fragen: Wer lebt wo, wer arbeitet wo, wer kommuniziert mit wem, wer hält sich wann an welchem Ort auf, welche Kontakte und Online-Aktivitäten bestehen? Verdacht entsteht damit nicht mehr nur aus konkreten Erkenntnissen, sondern zunehmend aus statistischen Korrelationen, algorithmischen Prognosen und Risikomustern und verstärkt damit bestehende Diskriminierungen. Die Debatten um Palantir und vergleichbare Analyseplattformen zeigen bereits, wohin eine solche Entwicklung führen kann. Der Umgang mit diesen sensiblen Daten ist hierbei völlig unklar. Die staatlichen Sicherheitsbehörden greifen auf Technologien aus der privatwirtschaftlichen Sicherheitsindustrie zurück, welche durch ihre massive Intransparenz für Außenstehende eine absolute Blackbox sind.

Hinzu kommt die drastische Ausweitung des Präventivgewahrsams. Menschen sollen künftig bis zu zwei Monate eingesperrt werden können, ohne dass sie eine Straftat begangen haben. Bereits die Befürchtung eine Person könne eine Straftat künftig ausüben, ist Legitimationsgrund genug eine Person in Präventivgewahrsam zu nehmen. Bereits hier sei angemerkt: Diese Methoden gleichen einem Gesinnungstraftrecht und stellen den demokratischen Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ massiv in Frage.

Ergänzt wird dies durch eine deutlich ausgeweitete elektronische Aufenthaltsüberwachung mittels Fußfessel. Diese soll nicht mehr nur in eng begrenzten Einzelfällen möglich sein, sondern künftig auch dann eingesetzt werden, wenn lediglich angenommen wird, dass von einer Person eine Gefahr für nur vage bestimmbare Personengruppen ausgehen könnte. Ähnlich wie beim Präventivgewahrsam ist demnach nicht nur entscheidend was eine Person tut oder getan hat, sondern die Prognose der Sicherheitsbehörden darüber, was dieser Mensch in Zukunft womöglich tun könnte.

Wieso jetzt?

Dieses Gesetz fällt nicht vom Himmel. Es ist Ausdruck einer allgemeinen Entwicklung, die sich seit Jahren beobachten lässt. Während soziale Krisen sich verschärfen, politische Spannungen zunehmen und die wirtschaftlichen Widersprüche tiefer werden, reagiert der Staat nicht mit dem Ausbau sozialer Sicherheit, demokratischer Teilhabe oder tatsächlicher Prävention, sondern mit dem Ausbau seines Gewalt- und Kontrollapparates. Nach außen erleben wir eine massive Militarisierung durch Aufrüstung, Kriegsfähigkeit und sicherheitspolitische Mobilmachung. Nach innen setzt sich dieselbe Logik fort. Mehr Polizei, mehr Überwachung, mehr Eingriffsbefugnisse, mehr präventive Repression. Dieser autöritäre Staatsumbau kann ohne eine Kontextualsierung weder verstanden noch erklärt werden. Dieser Gesetzentwurf entsteht nicht im luftleeren Raum und verfolgt ein klar formuliertes Ziel. Wo gesellschaftliche Krisen nicht gelöst werden können (oder nicht gelöst werden sollen) und strukturverändernde Maßnahmen verhindert werden, wird ihre Verwaltung zunehmend polizeilich und mit Gewalt organisiert. Soziale Abstiegsängste, psychische Belastungen, Perspektivlosigkeit und reale Gewalterfahrungen im Alltag sind Symptome tiefer struktureller Probleme. Doch anstatt deren Ursachen anzugehen, werden technische Kontrollinstrumente installiert, die ein vermeintliches Bild von Ordnung und Sicherheit produzieren sollen. Die Ursachen für die bestehenden Probleme werden dadurch nicht beseitigt!

Die Landesregierung begründet ihren Vorstoß vor allem mit der Bekämpfung von Messerangriffen, schwerer Gewaltkriminalität und terroristischer Gefahr. Dieses Narrativ ist bewusst aufgebaut: Einzelne reale und medial stark aufgeladene Taten werden genutzt, um ein allgemeines Gefühl permanenter Bedrohung zu erzeugen. Dabei bleibt unerwähnt, dass die Gesamtkriminalität bundesweit wie auch in vielen Deliktsbereichen rückläufig ist. Einen Gesamtrückgang bei der Gewaltkriminalität konstatiert auch die Landespolizei SH für 2025. Herausgegriffen wird jedoch ein besonders emotional wirksames Narrativ, das sich hervorragend eignet, um Angst zu mobilisieren und den Ruf nach „härterem Durchgreifen“ politisch zu bedienen. Deswegen wird auf den Tatbestand der Messerangriffe fokussiert, welche einen minimalen Zuwachs verzeichnen, welcher jedoch in realen Zahlen gemessen auch unter Berücksichtigung des Gesamtrückgangs von Gewaltverbrechen nahezu marginal ist. Hinzu kommt eine Debatte, die längst rassistisch aufgeladen geführt wird. Die Sicherheitsdiskussion der letzten Monate wurde systematisch mit Migrationsfragen und der Konstruktion vermeintlich „gefährlicher Gruppen“ verknüpft. Damit werden Sündenböcke produziert, während die eigentlichen gesellschaftlichen Ursachen von Gewalt bewusst missachtet werden. Wer Armut, Präkarisierung, den Abbau des Sozialstaates, Verelendung und gesellschaftliche Entsolidarisierung im Land mit der drittgrößten Volkswirtschaft der Welt in Kauf nimmt und ignoriert, wird mit keiner Kamera, keiner Datenbank und keiner Gesichtserkennung Sicherheit herstellen können. Dieses Gesetz bekämpft keine Ursachen. Es verwaltet politische Hilflosigkeit mit zunehmend autoritären Mitteln.

Es betrifft uns Alle!

Wer glaubt, all das werde nur einige wenige „Gefährder“ betreffen, verkennt die politische Realität solcher Gesetze. Einmal geschaffene Überwachungs- und Eingriffsbefugnisse bleiben nicht auf Ausnahmefälle beschränkt. Sie sickern in den Alltag ein, werden ausgeweitet, normalisiert und gegen immer weitere gesellschaftliche Bereiche angewandt. Betroffen sind Demonstrationen, Großveranstaltungen, Bahnhöfe, Innenstädte, Fußballspiele, politische Versammlungen und letztlich alle Räume, in denen viele Menschen zusammenkommen oder vom Staat aus ein erhöhtes Kontrollinteresse formuliert wird. Gerade Fußballfans, politisch aktive Menschen, migrantische Communities, Armutsbetroffene und all jene, die schon heute überdurchschnittlich häufig im Fokus polizeilicher Maßnahmen stehen, wissen, was das konkret bedeutet. Doch am Ende trifft ein solcher Generalverdacht die gesamte Bevölkerung. Mit jedem neuen Sicherheitsgesetz werden die gesellschaftlichen Handlungsspielräume enger. Die Möglichkeit, sich anonym im öffentlichen Raum zu bewegen, kollektiv zu versammeln, spontan zu protestieren oder sich unbeobachtet zu organisieren, wird Stück für Stück zurückgedrängt. Bürgerliche Freiheitsrechte werden nicht in einem großen Schlag abgeschafft, sondern in vielen einzelnen sicherheitspolitischen Maßnahmen ausgehöhlt, bis Überwachung als Normalzustand erscheint und Kontrolle als alternativlos gilt.

Das neue Polizeigesetz darf nicht isoliert als landespolitische Einzelmaßnahme betrachtet werden. Es reiht sich in eine bundesweite und europäische Tendenz ein: KI-Überwachung, biometrische Erfassung, erweiterte Datenspeicherung, präventive Haftinstrumente, digitalisierte Polizeiarbeit und eine politische Rhetorik, die Sicherheit zunehmend gegen Freiheit ausspielt. Eine derartige Überwachung stellt somit eine deutliche Einschränkung zentraler bürgerlicher Freiheits- und Grundrechte dar, insbesondere der Versammlungs-, Meinungs- und Informationsfreiheit. Auch wenn sie häufig präventiv und nicht unmittelbar repressiv wirkt, entfaltet sie eine indirekte Funktion zur Selbstdisziplinierung, da Individuen ihr Verhalten im öffentlichen Raum an die potenzielle staatliche Beobachtung anpassen. Diese antizipierte Kontrolle kann zu einer Selbstzensur führen und politische Artikulation bereits im Vorfeld abschwächen, insbesondere aus Angst vor möglichen präventiven Maßnahmen. Dadurch werden zentrale Voraussetzungen demokratischer Öffentlichkeit wie offene Debatten, kollektive Versammlungen und widerspruchsvolle Meinungsbildung und Diskurse strukturell und nachhaltig beeinträchtigt. Eine solche Entwicklung schränkt die Ausübung von Bürger*innenrechten massiv ein und untergräbt damit auch die Grundlage einer lebendigen, freiheitlichen Gesellschaft.

Ihre Repression ist keine Sicherheit!

Dieses Gesetz schafft keine Sicherheit. Es schafft mehr Überwachung, mehr Misstrauen, mehr Repression. Es ist kein Schutzpaket für die Bevölkerung, sondern ein weiterer Baustein beim Abbau demokratischer und bürgerlicher Rechte. Weitere werden folgen.

Wir lehnen dieses Vorhaben daher entschieden ab und stellen uns gegen einen zunehmend autoritären Überwachungsstaat. Wir wollen diese Entwicklung nicht schweigend hinnehmen. Wir wollen und werden Widerstand leisten!

Kommt deshalb zur gemeinsamen Demonstration:

Sa, 13.6. – 13 Uhr auf dem Platz der Roten Matrosen (Hbf Kiel)

Stellen wir uns gemeinsam gegen den Ausbau des autoritären Überwachungsstaates in Schleswig-Holstein! Stoppen wir gemeinsam das neue Polizeigesetz!

Bündnispartner*innen

Feiern gegen Repression!

Kampf in den Mai 
Soliparty Rote Hilfe
Las Gatas Apocalipticas
Kiel Reggaeton, Dembow, Baile Funk
Schrammi & Joyboy
Kiel (Best of awesome hits)
Baundlera 
Hamburg (UK-Garage)
30.4.2026 22 Uhr
Schaubude im Hinterhof
Wir sind alle Antifa

Ob antifaschistische Aktionen, Klimakämpfe oder internationale Solidarität – die staatliche Verfolgungswut gegen linke Bewegungen nimmt spürbar zu. Die Rote Hilfe unterstützt strömungsübergreifend linke Aktivist*innen gegen staatliche Repression. Allein die Großverfahren im sogenannten „Antifa-Ost-Komplex“ verschlingen große Summen. Auch hier in Kiel unterstützt die Rote Hilfe bei Ärger mit Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten.
Die Einnahmen des Abends gehen in die Antirepressionsarbeit vor Ort.

„If I can‘t dance it‘s not my revolution!“ – Emma Goldman

30.4.2026 22 Uhr
Schaubude im Hinterhof

Anquatschversuche in Heide

Im neuen Jahr geht es gleich weiter mit den Rekrutierungsversuchen des Geheimdienstes, diesmal gleich bei drei Personen rund um und in Heide, im westlichen Schleswig-Holstein. Wir vermuten, dass dies mit antifaschistischen Protesten rund um AfD-Veranstaltungen zusammen hängt. Zuletzt hatte der VS noch in Kiel im Herbst bei einem Aktivisten geklingelt. Ein Gespräch würde hier aber abgelehnt.

Am 30.1. klingelte ein Mitarbeiter des Innenministeriums, welcher sich als „Herr Petersen“ vorstellte nacheinander bei verschiedenen Personen. Er trug eine Brille, war etwa Anfang 40, hatte dunkle Haare und fuhr ein Auto, vermutlich einen dunklen Audi A3 mit dem Kennzeichen HEI WN 724.
Bei der ersten Person öffnete ein Elternteil der Zielperson. Ihm wurde erklärt, dass es um „nichts Schlimmes“ gehe, um die Athmosphäre im Dorf Nordhastedt. Sonst wäre nicht er da, sondern die Polizei, drohte er. Nachdem er eine Stunde im Auto noch auf die Rückkehr der Zielperson gewartet hatte, klingelte er erneut und fragte, warum das Auto der Zielperson denn da stehen würde, wenn sie nicht zu Hause sei und bekam die Auskunft, dieses sei kaputt.

Auch bei der zweiten Person öffnete eine Mitbewohnerin. Diese wurde gefragt, wer sie sei, wo die Zielperson sei und wann sie wieder kommen würde. Diese Fragen wurden beantwortet, aber weiter wurde nicht mit dem Mitarbeiter vom Innenministeriumn gesprochen.

Eine Woche später versuchte es der Spitzel erneut bei der ersten Person, erneut ohne sie anzutreffen. Stattdessen erklärte „Herr Petersen“ einem Elternteil, dass niemand mit ihm sprechen müsse, aber dass er sich freuen würde, über die Situation im Dorf und die Möglichkeiten und Grenzen von antifaschistischem Protest zu sprechen. ER sei auch Antifaschisti, würde aber nicht zum linksextremistischen Teil gehören und es würden sich Leute der militanten Antifa unter die Demonstranten mischen. Erneut drohte er implizit mit Strafverfolgung, indem er sagte, dass ihm daran gelegen wäre, dass die Zielperson keinen Stress mit der Polizei bekäme. Das Elternteil wies den Spitzel ab mit dem Verweis darauf, dass die Person weder da sei noch mit ihm reden wolle.

An diesen Beispielen sehen wir erneut, dass dem sogenannten Verfassungsschutz antifaschistischer Protest zuwider ist und er diesen gerne ausspionieren würde. Der Geheimdienst scheut sich auch offensichtlich nicht, Drohungen an Verwandte auszusprechen und mit Strafverfolgung zu drohen oder Schutz davor zu versprechen. Ziemlich sicher hat er die Personalien von der Polizei bekommen, was mal wieder zeigt, wie eng die verschiedenen staatlichen Repressionsapparate zusammen arbeiten. Durch Solidarität können wir diese Drohungen ins Leere laufen lassen, denn wenn wir auch Menschen mit Strafverfahren nicht allein lassen, sind diese auch weniger epressbar.

Es ist gut den Spitzeln möglichst schnell die Tür zu weisen und jede Zusammenarbeit zu verweigern und Anquatschversuche öffentlich zu machen – denn die Geheimdienste scheuen das Licht der Öffentlichkeit. Dieser Fall zeigt auch, dass es sinnvoll ist, die Möglichkeit eines Besuchs durch das Innenministerium auch in WGs und der Familie anzusprechen, damit auch die Mitbewohner*innen gut vorbereitet sind und denen schnell die Tür weisen, möglichst ohne irgendwelche Fragen zu beantworten.

Für Antifaschismus zu kämpfen heißt auch Geheimdienste zu bekämpfen, in denen sich faschistische Tendenzen immer gehalten haben. Konsequenter Antifaschismus ist mit dem Staat leider nicht zu machen.
Lasst euch nicht einschüchtern und bekämpft weiter die AfD und alle Faschist*innen!

Gefunden hier (da gibt es auch ein Foto): https://de.indymedia.org/node/713697

Aktionstag gegen Debanking in Kiel

Am Samstag, 31.1.2026 beteiligten sich Menschen in Kiel am bundesweiten Aktionstag gegen Debanking in dem an mehr als zehn verschiedenen Banken in der belebten Innenstadt Plakate angebracht wurden, welche über die aktuellen Kontokündigungen von linken Gruppen und Personen informierten.

Auf dem Plakat hieß es: „Debanking stoppen!
Ende letzten Jahres wurden der Roten Hilfe e.V., der Deutschen Kommunistischen Partei, dem Anarchist Black Cross und weiteren Organisationen alle Bankkonten gekündigt. Dabei geht es nicht um illegale Aktivitäten. Die Gründe für die Kontokündigungen scheinen unter anderem darin zu liegen, dass die Banken Angst haben vom internationalen Bankverkehr über das SWIFT-System durch die USA ausgeschlossen zu werden, wenn sie Konten für Organisationen führen, die u.a. für Menschen Geld sammeln, welche Trump ein Dorn im Auge sind. Im Falle der DKP ging es um ihre Hilfe für die Menschen auf Kuba. Bei der Roten Hilfe geht es um die Unterstützung von Angeklagten der sogenannten „Antifa Ost“, die im November von den USA zur „Terror-Organisation“ erklärt wurde. Deshalb wurden im vorauseilenden Gehorsam u.a. von der GLS-Bank die Konten gekündigt.
Es ist ein Problem, wenn Banken sich (sogar aus Staaten weit weg) diktieren lassen, für wen sie Konten führen und für wen nicht. Damit wird die politische Diskussion beeinflusst, es wird schwieriger sich auch in Opposition zu organisieren. Wir rufen daher alle zivilen, politischen und gesellschaftlichen Kräfte in diesem Land dazu auf, „Debanking“ nicht hinzunehmen.“

Freiheit für Nihat und alle anderen Angeklagten!

Schluss mit der Kriminalisierung der Kurdischen Befreiungsbewegung! Kommt zum Prozess – seid solidarisch!

Die nächsten Prozesstage: 17.09 | 19.09. | 06.10. | 08.10. | 14.10. | 15.10. (Änderungen vorbehalten!)
(Strafjustizgebäude – Sievekingplatz 3, Hamburg)

Aktuelle Infos: freenihat.noblogs.org

Im September 2025 begann vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamburg der Prozess gegen zwei kurdische Aktivist:innen aus Schleswig-Holstein. Unser Freund Nihat Asut aus Kiel und ein weiterer Genosse aus Lübeck werden dort wegen des Vorwurfs der „mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung“ auf die Anklagebank gezerrt. Vor einem halben Jahr, am 12.03.2025, kam es in Kiel und in Lübeck zu einer Reihe von Razzien in Vereinsräumen, Privatwohnungen und Fahrzeugen, die das LKA und das OLG Hamburg der Kurdischen Befreiungsbewegung zuordnen. Noch am selben Tag wurde unser Freund Nihat nach Hamburg verschleppt und sitzt dort seitdem in Untersuchungshaft. Ihm werfen die deutschen Behörden Unterstützung und führende Mitgliedschaft in der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) vor, die in der BRD nach den Paragrafen 129a/129b als „terroristische Vereinigung im Ausland“ verunglimpft wird.

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Polizeigewalt in Schleswig-Holstein nimmt zu – etliche Verfahren wegen angeblichem „Tätlichen Angriff“

Seit etwas über einem Jahr wird in Schleswig-Holstein das Vorgehen der Polizei gegen Antifaschist*innen härter. Insbesondere die zweite Einsatzhundertschaft Schleswig-Holstein fällt durch räudig-aggressives Gebaren auf. Immer wieder geht die Polizei brutal vor, um Faschisten zu schützen und rechfertigt ihre Gewalt dann durch Anzeigen: „Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte“ wird den von der Polizei-Gewalt Betroffenen vorgeworfen. Das Muster ist dabei wiederkehrend.

Mit Gewalt versucht die Polizei (Sitz)blockaden zu verhindern und eskaliert dabei zunehmend. In den Jahren zuvor war der Einsatz von Pfefferspray in Schleswig-Holstein eher unüblich, mittlerweile sind nicht mal mehr die „Omas gegen Rechts“ sicher davor. Tritte und Schläge werden eingesetzt.

Ende des Jahres 2024 wurde eine Person durch polizeiliche Schläge bei einer Demonstration gegen eine AfD-Veranstaltung in Schwentinental (Nähe Kiel) ohnmächtig. Dort veranstalten regelmäßig die Basis und die AfD bei „Exit Cars“. Bei Protesten und Blockaden gegen eine Veranstaltung im AfD-Parteibüro im Walkerdamm in Kiel im Mai 2025 schubste, trat und schlug die Polizei Menschen auf eine Straße, auf der noch Auto-Verkehr floß und verprügelte sie selbst am angemeldeten Kundgebungsort noch weiter. Die BFE (Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit) provozierte und nahm dann gegen Ende der Kundgebung, als Antifaschist*innen geschlossen gehen wollten, Menschen fest. Dabei wurde zweien davon mit sehr ähnlichem Vorgehen der Arm gebrochen, es kam zu Prellungen, Schmerzgriffen und dem Würgen von Personen. Einer weiteren Person wurde bei der Festnahme auch ein Armbruch angedroht.

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NEXT ROUND – wieder ein Anquatschversuch

Am Mittwoch, den 02.Juli 2025, zwischen 15 und 17 Uhr standen zwei Männer vom Innenministerium vor dem Elternhaus eine*r Genoss*in in Kiel.
Die Ermittler wollte eigentlich die*den Genoss*in antreffen, versuchten dann jedoch über eines der Elternteile Informationen über diese einzuholen. Die betroffene queere Person wurde via ihres Deadnames durch die Ermittler benannt, was durch den Elternteil korrigiert wurde. Das Gespräch wurde zwar zügig beendet, entwickelte sich aber schnell in einen perfiden Versuch, auf emotionaler Ebene über die Queerness des Kindes weitere Informationen einzuholen. Aussagen wie „wir wollen queere Menschen schützen“ und „noch könnte das Kind die schiefe Bahn wieder verlassen“ waren Teil der manipulativen Gesprächstaktik.
Letztlich wurden die Mitarbeiter des Innenministeriums gebeten zu gehen und leisteten dem Folge, es wurde ein Name sowie eine Handynummer hinterlassen.

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Verfassungsschutz will Antifaschist*innen einschüchtern – 3 Anquatschversuche in einer Woche

In der Woche vor dem AfD-Landesparteitag in Henstedt-Ulzburg kam es in Kiel gleich zu drei Anquatschversuchen von Antifaschist*innen durch den Verfassungsschutz. Dabei tauchten jeweils zwei unterschiedliche Personen an den drei Wohnadressen auf.

Teilweise hatten sich die Spitzel schon vorher Zugang zum Treppenhaus verschafft, sodass sie direkt vor der Wohnung standen, als sie klingelten. Jeweils zu zweit stellten sie sich vor als „vom Innenministerium“, zeigten in einem Fall auch einen Ausweis, jedoch zu kurz, als dass die Person hätte lesen können, was darauf stand.  In allen Fällen bezogen sie sich auf den Landesparteitag der AfD und äußerten beispielsweise: „Naja nach dem AfD Landesparteitag ist vor dem AfD Landesparteitag, wir würden gerne mit Ihnen über Antifaschismus reden“.

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Vorladung wegen Widerstand oder tätlichem Angriff?

In den letzten Monaten hat die Polizei in Schleswig-Holstein vor allem bei Aktionen gegen verschiedenste Fascho-Veranstaltungen immer mal wieder einzelne Personen rausgegriffen und ihnen Vorwürfe zu tätlichem Angriff, Widerstand oder Landfriedensbruch gemacht. Bitte meldet euch bei uns, wenn ihr auch Post mit ähnlichen Vorwürfen bekommen habt, damit wir Betroffene vernetzen und einen Überblick bekommen können. Ihr könnt bei unserem nächsten Treffen am Mi, 14.5. um 20 Uhr im Infoladen der Hansastraße 48 vorbei kommen oder uns eine Mail an kiel[ät]rote-hilfe[dot]de schreiben.

Veranstaltung: Knast überleben, Solidarität organisieren Ein Gespräch mit Thomas Meyer-Falk

Für viele ist es kaum vorstellbar, wegen politischem Handeln ein paar Jahre im Knast verbringen zu müssen. Thomas verbrachte fast drei Jahrzehnte seines Lebens in verschiedenen Gefängnissen. Seit Ende August 2023 ist er wieder auf freiem Fuß und muss sich nun in einer völlig anderen Welt zurechtfinden. Gemeinsam wollen wir mit ihm über seine Zeit im Knast und danach sprechen. Wie steht man so etwas durch, ohne Mitgefühl und Verstand zu verlieren? Was bedeutet Freiheitsentzug eigentlich? Und welchen Wert haben Solidarität und Zusammenhalt in einer scheinbar aussichtslosen Situation?

Die Veranstaltung findet am 18.3.2025 um 19 Uhr im Subrosa (Elisabethstraße 25, Kiel) statt.