Knast-Nachlese II: Schön, dass ich hätte duschen dürfen müssen

Wir veröffentlichen den Bericht einer Genossin.

Fast ein Jahr nach meinem Knastaufenthalt habe ich die vermutlich letzte Gerichtsentscheidung dazu bekommen: Mich nicht zweimal die Woche duschen zu lassen war rechtswidrig. Hier will ich nochmal für alle, die mich auf dem ein oder anderen Weg unterstützt haben, veröffentlichen was aus meinen Klagen gegen die Knäste in Schleswig und Lübeck geworden ist.

Verteidigungsbesuche

Die erste Klage richtete sich gegen die Weigerung der Anstalten in Schleswig und Lübeck meine Verteidigis zum Besuch durchzulassen. Das Justizvollzugsgesetz regelt, dass Verteidigis jederzeit ein Besuch ermöglicht werden muss. Zuerst hatte das Landgericht Lübeck (Aktenzeichen 5 StVK_StVollzG 13/21) und dann auch das Landgericht Kiel (Aktenzeichen 44 StVK_StVollzG 71/21) entschieden, dass die Verweigerung der Besuche rechtswidrig waren. Auch das Gericht in Kiel versteht die ausdrückliche Erwähnung von „Verteidigern“ neben „Rechtsanwälten“ im Gesetz so, dass auch Verteidigis, die keine Anwältis sind, ein entsprechendes uneingeschränktes Besuchsrecht habe.

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Kundgebung zum Tag gegen Polizeigewalt

Dienstag, 15.03., 18 Uhr vor dem 4. Polizeirevier in Kiel-Gaarden (Karlstal)

Zum internationalen Tag gegen Polizeigewalt am 15.3. gehen wir auch dieses Jahr wieder auf die Straße. Polizeigewalt passiert nicht zufällig oder vereinzelt, sondern ist alltäglich.

Der Staat gibt der Polizei das Monopol Gewalt auszuüben. Sie hat den expliziten Auftrag, die herrschende Ordnung mit Gewalt zu sichern. Sie hat den Auftrag, Menschen aufzuhalten und einzusperren, zum Gehorsam zu zwingen. Auch wenn aus ihrer Sicht Menschen freiwillig stehen bleiben, sich durchsuchen, räumen, abschieben oder einsperren lassen, steht doch im Hintergrund immer die Drohung mit dem Knüppel. Es gibt keine Handlung der Polizei die nicht von diesem einseitigen Gewaltverhältnis gegenüber den Menschen geprägt ist, denn die Polizei darf Gewalt anwenden, andere Menschen nicht.

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Polizeibeauftragte in Schleswig-Holstein

Reale Verbesserung oder Feigenblatt?
Ein Erfahrungsbericht

2016 wurde eine Polizeibeauftragte beim Landtag Schleswig-Holstein eingeführt. Die Grünen rühmten sich damals, diese Stelle geschaffen zu haben und betonten deren angebliche Unabhängigkeit. So sollte eine Ansprechpartnerin geschaffen werden für Bürgerinnen und Bürger, die sich über Probleme mit der Polizei des Landes Schleswig-Holstein beschweren möchten. Unabhängige Beschwerdestellen werden auch seit Jahren von amnesty international gefordert, um Polizeigewalt zu bekämpfen. In anderen Bundesländern wird bei solchen Forderungen Schleswig-Holstein als Positivbeispiel genannt. Tatsächlich ist die Stelle auch zumindest in dem Sinne unabhängig, dass sie nicht dem Innenministerium untersteht, sondern beim Parlament angesiedelt ist, von der Idee her als eine Art parlamentarische Kontrolle der Polizei.

Schauen wir uns die Realität an, ein Experiment, was denn so eine unabhängige Beschwerdestelle taugt. Ein konkreter Anlass: Als die Polizei in Kiel im September 2021 nach einer Straßenblockade etwa 15 Personen auf die Wache mitnimmt und einsperrt, lässt sie keine davon telefonieren, obwohl mehrere danach verlangt haben. Telefonisch gibt sie die Auskunft, dass sie die Personen nur festhalten würde und deshalb nicht telefonieren lassen müsste. Die Gesetzesgrundlagen sind da allerdings eindeutig: Sowohl im Landesverwaltungsgesetz als auch in der Strafprozessordnung, also den beiden Grundlagen, nach denen Menschen durch die Polizei eingesperrt werden, ist das Recht auf die Benachrichtigung einer Vertrauensperson (also ein Telefonat) festgeschrieben – im vorliegenden Fall müssten §163c StPO und §114b StPO angewendet werden. Das gilt unabhängig von der Straftat, die vorgeworfen wird. Auch Mörderinnen oder Vergewaltiger haben das Recht auf ein entsprechendes Telefonat. Ich beschließe, einfach mal auszuprobieren, was denn die unabhängige Beschwerdestelle für die Polizei in Schleswig-Holstein taugt und beschwere mich per Mail. Im Verlauf recherchiere ich auch immer mehr zur Stelle der Polizeibeauftragten.

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Info-Veranstaltung Do., 18.11., 19:00 im Rohrbruch, Kieler Str. 56

Repression macht oft Angst und erzeugt Gefühle von Ohnmacht – oft auch, weil wir gar nicht so genau wissen was da passiert und wie gefährlich ein bedrohlich klingendes Schreiben wirklich ist. Wir wollen dem solidarischen Austausch und Wissen um die Abläufe entgegen setzen. Deshalb wollen wir aufklären, darüber wie ein Strafverfahren abläuft, wann mensch eigentlich Einsicht in die Akten bekommt, welche Strafen es gibt oder wie das eigentlich mit Rechnungen und Schadenersatzforderungen läuft. Unterfüttern können wir das mit ein paar praktischen Beispielen aus den letzten Jahren. Wenn ihr wollt erklären wir dann noch, welche Rechte ihr eigentlich auf der Polizeistation habt und diskutieren, wie ein solidarischer Umgang in unterschiedlichen Situationen aussehen kann. Bringt ein bisschen Zeit mit. Wir bitten euch, euch zu testen, auch wenn ihr geimpft seid. Selbsttests sind vor Ort kostenlos vorhanden. Unsere Solidarität gegen ihre Repression – Wissen gegen Ohnmacht – SOLIDARITÄT ist eine Waffe!

Soli-Aktion für Aktivist*innen aus dem Bahnhofswald

Wir dokumentieren hier einen Aufruf von Genoss*innen aus Flensburg und Kiel

Anfang des Jahres wurde der Flensburger Bahnhofswald geräumt und dabei wurden einige Aktivist*innen durch die Polizei festgenommen und in Gewahrsam verbracht. Nun sollen die Betroffenen für diese „Dienstleistung“ auch noch zahlen. Das wollen wir so nicht hinnehmen!

Einige Aktivist*innen haben sich zwar dafür entschieden die Rechnung zu zahlen, allerdings nicht ohne das ganze so nervig wie möglich für die Polizei zu gestalten. An dieser Stelle kommt ihr ins Spiel! Wie? Möglichst viele Leute sollen möglichst kleine Cent-Beträge bezahlen.

Du hast hierfür zwei Möglichkeiten:
A) Überweise wenige Cent unter Angabe des Kassenzeichens „0201 378 870 5400“ auf folgendes Konto:
Finanzministerium des Landes Schleswig Holstein – Landeskasse; IBAN: DE82 2000 0000 0020 2015 77; BIC: MARKDEF1200

B) Bring deine Kleingeldreste bei einer beliebigen Polizeiwache in Schleswig-Holstein vorbei und leg einen Zettel bei mit „Das Geld dient zur Begleichung des Kassenzeichens „0201 378 870 5400“. Bitte leiten Sie die Zahlung zeitnah ans Finanzministerium weiter. Adresse: Finanzministerium des Landes Schleswig Holstein – Landeskasse, Wilhelminenstraße 34, 24103 Kiel.

Sag uns bitte per Mail (abc-flensburg (ätt) systemli.org) oder Telegram (@boomdorp_flensburg) Bescheid, wie viel Geld du auf welchem Weg überwiesen hast. Dann behalten wir den Überblick und können bei fehlenden Zahlungen ggf. nachharken. Das Gesetz, dass diese Maßnahme ermöglicht, ist recht neu, also ist JETZT der richtige Punkt zu zeigen, dass es für die Polizei anstrengender ist als dass es sich lohnt und sie sich das nächste mal zweimal überlegen ob sie die Aktivist*innen für ihre Maßnahmen blechen lassen.

Kieler Aktivist*in tritt Ersatzfreiheitsstrafe wegen Urantransport-Blockade an

Wir dokumentieren eine Erklärung einer Kieler Aktivist*in, die am kommenden Freitag eine Ersatzfreiheitsstrafe in der JVA Lübeck antreten soll, da sie nicht bereit ist, die gegen sie verhängte Geldstrafe (30 Tagesssätze) wegen der Unterstützung der Blockade eines Urantransports in Hamburg 2014 zu bezahlen.

Am Freitag gibt es vor der JVA Lübeck von 16.30 bis 18 Uhr auch eine kleine Kundgebung zum Haftantritt (natürlich mit Abstand und Masken):

Wir machen Aktionen, die wir richtig und wichtig finden. So haben wir 2014 gemeinsam mitten im Hamburger Hafen einen Urantransport mit einer Ankettaktion angehalten. Das auf dem Zug geladene Uran wurde in Namibia in offenen Tagebauen mit viel Strahlenbelastung für alles drumherum und in Kazachstan durch Fracking und Chemikalien im Boden abgebaut. Wir haben damit bewusst und gezielt in die laufenden Prozesse eingegriffen – mit einer Intervention, weil sonst alles weitergeht wie bisher. Das Resultat: Viel Berichterstattung und Diskussion in den Medien. Und, über einen längeren Zeitraum betrachtet, Transporte, die weniger geworden sind oder andere Routen nehmen. Widerstand braucht einen langen Atem.

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Offener Brief an die Uni Kiel: Einknicken vor der AfD statt offener Diskussion?

Im März 2020 veranstalteten verschiedene Klimagruppen zusammen mit der Roten Hilfe einen Infoabend zum neuen Polizeigesetz in Schleswig-Holstein. Für diesen Infoabend wurden Räume der Uni Kiel genutzt. Im Nachhinein kritisierten AfD und CDU, dass an „linksextremistische“ Gruppen wie die Rote Hilfe Uni-Räume vergeben werden. Die Uni knickte vor dieser Kritik ein und kündigte an, in Zukunft alle Veranstaltungen mit der Roten Hilfe zu verbieten.

Das ist nicht das erste Mal, dass die Uni Kiel der Roten Hilfe Probleme bereitet. Bereits 2018 gab es Schwierigkeiten mit der Uni, weil der AstA zusammen mit der Roten Hilfe einen Film zeigte. Nun ist die Uni einen Schritt weiter gegangen und hat klar ein Verbot von Veranstaltungen mit der Roten Hilfe angekündigt. Das wollen wir nicht so hinnehmen und haben der Uni zusammen mit der TKKG und der HSG Klimagerechtigkeit einen offenen Brief geschrieben:

Sehr geehrte Hochschulleitung,

wir wenden uns mit diesem offenen Brief von der Hochschulgruppe Klimagerechtigkeit, der TurboKlimaKampfGruppe und der Roten Hilfe an Sie um anzuregen, über Ihre Raumvergabe-Kriterien und vor allem das Einknicken vor der Hetze von AfD, CDU und Junger Union nachzudenken .

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Strafverfahren gegen Kreuzfahrt-Gegnerin eingestellt

Wir dokumentieren eine Veröffentlichung der TurboKlimakampfGruppe Kiel

Am Donnerstag den 11.6. wurde ein Strafverfahren gegen eine Kreuzfahrtgegnerin am Amtsgericht Kiel eingestellt. Er sei „zu dumm für die Polizei„ soll sie zu einem Sicherheitsbeauftragten des Port of Kiel bei einer Demonstration gegen Kreuzfahrtschiffe am Kieler Hafen gesagt haben, so der umstrittene Vorwurf. Dies wurde am heutigen Tag am Amtsgericht Kiel verhandelt und unter Auflage einer Zahlung eines Geldbetrages an „Kiel Hilft“ (eine Organisation, die Geflüchtete unterstützt) eingestellt.

„Ich nehme diese Einstellung aus pragmatischen Gründen an – weil ich weiß, dass das Gericht mir nicht glaubt und ich sonst verurteilt werde. Ich habe schon lange aufgehört, an Gerechtigkeit vor Gerichten zu glauben.“ so die Angeklagte.

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Widerspruch lohnt sich: Verfahren wegen Theodor-Heuss-Ring Blockade eingestellt

Am 26. April 2019 zogen über 2000 Demonstrant_innen unter dem Motto „Verkehrswende statt Rush Hour“ über den Theodor-Heuss-Ring, einer der Hauptverkehrsstraßen Kiels. Etwa 60-70 Aktivist_innen blieben auf der ansonsten vielbefahrenen Straße sitzen und legten so weitere Stunden vehementen Protest gegen stinkende Autos, Luftverschmutzung und menschengemachten Klimawandel ein. Die Stadt verschickte daraufhin Bußgeldbescheide, gegen die von den meisten Betroffenen Widerspruch eingelegt wurden. So hätte es ab diesem Frühjahr dutzende Prozesse geben müssen. Die Verfahren wurden jetzt jedoch erfreulicherweise eingestellt: „Wie es tatsächlich abgelaufen ist, hätten in bis zu 60 Verfahren vor dem Kieler Amtsgericht jeweils eigene Beweisaufnahmen klären müssen – unverhältnismäßig hoher Aufwand angesichts der geringen Strafen, bewertete letztlich auch die Staatsanwaltschaft.“ (KN-Online, 13.5.2020).

Wir freuen uns über diesen Erfolg! Er zeigt einmal mehr, dass eine kollektive Prozessführung und Absprachen über ein gemeinsames Vorgehen bei Massenanklagen sehr sinnvoll sind.

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Prozessbericht und Statement zu Totos Verurteilung und Solidaritätskundgebung am 16.04.2020

Am 16.04.2020 fand vor dem Hamburger Landgericht die Berufungsverhandlung gegen Toto aus Kiel statt. Toto wurde am 06.09.2019 vom Amtsgericht Hamburg zu einer Haftstrafe von einem Jahr und vier Monaten ohne Bewährung verurteilt. Er wurde am Rande einer Spontandemo im Nachklang der von der Polizei gewaltsam zerschlagenen „Welcome To Hell“-Demo am 06.07.2017 während den Protesten gegen den G20-Gipfel in Hamburg festgenommen. Er soll für einen Flaschenwurf verantwortlich sein. Zudem wurde ihm Widerstand, tätlicher Angriff und versuchte gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Gegen das Urteil legten sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft Berufung ein. Sie wollte noch ein härteres Urteil erwirken.

Der Berufungsprozess fand nun trotz des Coronavirus-Lockdowns statt. Inmitten von Zeiten, in denen Behörden größtenteils geschlossen sind, das öffentliche Leben lahmgelegt, staatlich verordnete Kontaktverbote zwischen Menschen bestehen und die Hamburger Polizei jegliche politische Versammlung, teilweise gewaltsam, verhindert.

Kundgebung

Da im Voraus bereits bekannt und erwartbar war, dass aufgrund der Corona-Situation nur sehr wenige Unterstützer*innen den Prozess direkt im Saal verfolgen können, wurde eine Kundgebung angemeldet, um Toto auch vor dem Gericht zu unterstützen, Öffentlichkeit herzustellen und einen Anlaufpunkt für Menschen zu gewährleisten, die nicht am Prozess teilnehmen können.

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