Wir veröffentlichen den Bericht einer Genossin.
Fast ein Jahr nach meinem Knastaufenthalt habe ich die vermutlich letzte Gerichtsentscheidung dazu bekommen: Mich nicht zweimal die Woche duschen zu lassen war rechtswidrig. Hier will ich nochmal für alle, die mich auf dem ein oder anderen Weg unterstützt haben, veröffentlichen was aus meinen Klagen gegen die Knäste in Schleswig und Lübeck geworden ist.
Verteidigungsbesuche
Die erste Klage richtete sich gegen die Weigerung der Anstalten in Schleswig und Lübeck meine Verteidigis zum Besuch durchzulassen. Das Justizvollzugsgesetz regelt, dass Verteidigis jederzeit ein Besuch ermöglicht werden muss. Zuerst hatte das Landgericht Lübeck (Aktenzeichen 5 StVK_StVollzG 13/21) und dann auch das Landgericht Kiel (Aktenzeichen 44 StVK_StVollzG 71/21) entschieden, dass die Verweigerung der Besuche rechtswidrig waren. Auch das Gericht in Kiel versteht die ausdrückliche Erwähnung von „Verteidigern“ neben „Rechtsanwälten“ im Gesetz so, dass auch Verteidigis, die keine Anwältis sind, ein entsprechendes uneingeschränktes Besuchsrecht habe.
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