Erneut war die Filmvorstellung der G20-Dokumentation „Hamburger Gitter“ bis auf den letzten Platz gefüllt, das Interesse war wieder riesengroß. Nachdem bereits die erste Vorstellung samt Veranstaltung im Dezember ein voller Erfolg war, zeigten wir in Kooperation mit dem AStA der CAU Kiel und der Hansa48 den Film am vergangenen Freitag noch einmal. Wieder waren alle Kapazitäten der Hansa48 benötigt, um dem Andrang gerecht zu werden, was offensichtlich zeigt, dass es nach wie vor weit über linke Aktivist_innenkreise hinaus ein Bedürfnis zur unabhängigen Aufarbeitung der Geschehnisse in Hamburg während des G20-Gipfels 2017 gibt. Das betrifft sowohl die politische Komponente, als auch massenhaft erlebte, teilweise traumatische Gewalterfahrungen durch Polizeiknüppel.
Der Film Hamburger Gitter dient eben nicht, wie die Junge Union Schleswig-Holstein in einer erneuten Pressemitteilung behauptet, der „Denunziation von Polizisten, der Legitimation von Gewalt gegen diese und den Staat“, sondern er fragt vielmehr: „Welche Garantien des Grundgesetzes konnten rund um den G20-Gipfel standhalten? Mit welcher Leichtigkeit konnten die Behörden agieren? Welche Methoden der Ausnahmesituation werden langsam zur Normalität? Und welche Gesellschaft zeichnet sich da am Horizont ab? Antworten geben u.a. Rafael Behr (Prof. für Polizeiwissenschaft, Akademie der Polizei Hamburg), Christiane Schneider (Hamburger Bürgerschaft), Heribert Prantl (Chefredaktion Süddeutsche Zeitung); der Pressesprecher der Polizei Hamburg; der junge Aktivist Fabio V., der vier Monate in Untersuchungshaft saß, seine Anwältin und Vorstand im RAV, Gabriele Heinecke; sowie viele weitere aus Polizei, Medien, Wissenschaft, Justiz und Aktivismus.“ Es ist daher auch absurd, dem AStA aufgrund der Vorführung des Films einen „Weg jenseits der freiheitlich demokratischen Grundordnung“ anzudichten. Vielleicht sollte sich auch CDU, FDP und Junge Union diesen bereits sehr beachteten Film einmal anschauen, bevor sie entsprechende Meldungen verfassen. Das Problem ist nicht der objektiv und mit unterschiedlichsten Stimmen zusammengestellte Film, sondern das offensichtlich grundrechtverletzende Verhalten der Polizei während des G20-Gipfels in Hamburg.
Ebenso falsch ist auch die Behauptung von Tobias Koch (CDU MdL), die Rote Hilfe stelle „das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit und der Unabhängigkeit der Gerichte in Frage“. Richtig ist lediglich, dass die Rote Hilfe juristischen Beistand und politische Unterstützung für diejenigen organisiert, die wegen ihrer politischen Tätigkeit mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Das ist in Deutschland glücklicherweise noch nicht verboten, alles andere würde die Unabhängigkeit der Justiz in Frage stellen… Wir freuen uns deshalb auch über die klare Haltung des AStA Kiel gegenüber entsprechenden Angriffen seitens der CDU.
Presse:
https://www.neues-deutschland.de/artikel/1112022.staatliche-repression-verbotsplaene-staerken-rote-hilfe.html
http://www.kn-online.de/Kiel/Streit-um-den-Verein-Rote-Hilfe-CDU-kritisiert-Asta-in-Kiel-scharf