Abschreiben und abstempeln

Warum eine schlechte Studie über die Rote Hilfe dennoch sehr lesenswert ist.

Wir dokumentieren einen Text von Markus Mohr, veröffentlicht am 16.11.19 im neuen deutschland

Im Januar 2019 promovierte die Fakultät für Wirtschaftswissenschaften (!) der TU Chemnitz Robin Feber für eine Schrift zur Roten Hilfe zum »doctor rerum politicarum«. Betreut wurde die Arbeit von Ludwig Gramlich, einem Professor für Öffentliches Recht und Wirtschaftsrecht, der bislang weder als Historiker noch Politologe hervorgetreten ist. Der unorthodoxe Mikroökonom Prof. Dr. Fritz Helmedag – manchen als Doktorvater Sahra Wagenknechts bekannt – mag einem solchen politologisch-historischen Gegenstand näher stehen, war hier aber nur drittinstanzlich eingebunden. Spiritus Rector der Arbeit, die nach einer Mitteilung von Prof. Gramlich nicht »direkt im Rahmen des Studiums entstanden« oder von ihm »geweckt worden« sei, sondern auf »Überlegungen« von Feber selbst beruhe, ist aber spürbar der Zweitgutachter – nämlich der Politologe Uwe Backes, der an der TU Dresden eine außerplanmäßige Professur für »vergleichende Diktaturforschung« bekleidet und stellvertretender Direktor jenes Institutes für Totalitarismusforschung ist, das Hannah Arendts Namen beansprucht.

Da wundert es nicht, dass die Arbeit ganz im Geist jener dort vertretenen Extremismusdoktrin gehalten ist, die seit jeher dazu neigt, gesellschaftliche Wirklichkeit anhand eines mehr oder minder starren Kriterienkatalogs durchzuchecken: eine Methode, die in der jüngeren Politik- wie Geschichtswissenschaft viel kritisiert worden ist, weil sie in ihrer deduktiven Grundausrichtung die Vielgestaltigkeit von Geschichte planiert und ihr die tautologische Tendenz innewohnt, am Ende bloß die eigenen Prämissen zu beweisen. Erstaunlich – und aus wissenschaftlicher Perspektive interessant – ist die Arbeit daher vor allem, weil sie unfreiwillig drastisch zeigt, auf welchem Niveau in solcher Tradition stehende Texte inzwischen offenbar zuweilen ankommen können: demjenigen nämlich einer raunenden Verdächtigungsliteratur, die kaum ihren eigenen Standards gerecht wird.

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Neues Polizeigesetz in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein droht wie in anderen Bundesländern eine massive Verschärfung der Polizeigesetze. Die schwarz-grün-gelbe Landesregierung hat Anfang November einen neuen Entwurf für die Regelung des Polizeirechts der Presse vorgestellt. Darin enthalten sein sollen unter anderem Taser (als Pilotprojekt) und Bodycams für Sicherheitskräfte, Fußfesseln, Meldeauflagen und Aufenthaltsgebote, präventiver Einsatz verdeckter Ermittler, anlasslose Kontrollen in Grenznähe sowie Regelungen zum sog. „finalen Rettungsschuss“.

Presseüberblick:

taz, 17.3.19
KN Online, 27.6.19
NDR, 5.11.1
taz, 6.11.19

Gemeint sind wir alle – Solidarität mit Toto!

Wir dokumentieren einen Text der Soligruppe von Toto:

Am Freitag, den 06.09.2019 wurde unser Genosse Toto nach 9, teils sehr kurzen Verhandlungstagen zu einer Haftstrafe von einem Jahr und 4 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Aber zurück zum Anfang.

Im März 2018 trudelte eine sehr fragwürdige Anklageschrift bei unserem Genossen ein. Es war die Rede von einem mutmaßlichen Flaschenwurf, für den er verantwortlich sein soll; zudem wurde ihm Widerstand, tätlicher Angriff und versuchte schwere Körperverletzung vorgeworfen. Grund dafür war die Festnahme am Rande einer nächtlichen Spontandemo im Nachklang der „Welcome to Hell-Demonstration“ am 06.07.2017 im Hamburger Schanzenviertel. Die Bullen griffen die Versammlung an und zerschlugen sie. Es gab weder eine Ankündigung noch einen Grund dafür, da die Demo völlig friedlich verlief. In diesem Durcheinander wurde Toto festgenommen und unter Schmerzgriffen zu Boden gebracht, obwohl es auch für dieses Vorgehen keinerlei Rechtfertigung gab. Da die Anklage sich recht schwammig anhörte und es laut dieser eigentlich keinen richtigen Beweis für die Tat gab, gingen wir erstmal recht positiv an den Prozess heran. Wir veranstalteten eine NoG20-Soli-Party, da wir uns natürlich im Klaren waren, dass der Genosse auf jeden Fall mit Anwaltskosten zu rechnen hat. Diese verlief sehr gut und wir starteten im Mai 2019 mit viel Rückenwind in den Prozess.

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Rote Hilfe e.V. startet Kampagne ‚Solidarität verbindet‘

Am 01. Oktober startet die Rote Hilfe e.V. die Kampagne ‚Solidarität verbindet‘. Das erklärte Ziel ist es, der gesamten Linken, den sozialen Bewegungen und der interessierten Öffentlichkeit die Ziele des seit über 40 Jahren bestehenden bundesweiten und strömungsübergreifenden Vereins für alle Linken näher zu bringen.

Die Kernarbeit der Roten Hilfe e.V. besteht in der Unterstützung von Repression betroffener linker Aktivist*innen. Die Vermittlung von solidarischen Anwält*innen sowie politische und finanzielle Unterstützung gehören zur Alltagsarbeit der Roten Hilfe e.V., die sie in über 50 Städten leistet.

Darüber hinaus tritt der Verein gegen Organisationsverbote und Gesetzesverschärfungen wie die neuen Polizeigesetze oder im Bereich des Asylrechtes ein. Politische Gefangene, die es entgegen den Verlautbarungen von Politik und Behörden durchaus auch in der BRD gibt, erhalten ebenfalls solidarische Unterstützung durch die Rote Hilfe e.V. Dabei geht es nicht darum, sich Inhalte oder Programmatik von Organisationen zu eigen zu machen, sondern dafür zu sorgen, dass Aktivist*innen im Fall von Repression nicht isoliert da stehen oder durch hohe Strafen ruiniert werden.

Leitgedanke der Vereinsaktivitäten ist die Solidarität unter Betroffenen und kollektive Gegenwehr im Fall von politischer Gesinnungsjustiz, die täglich zu beobachten ist.

Hierzu erklärt Anja Sommerfeld, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.:

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Gericht will Haftstrafe für Flaschenwurf nach Welcome To Hell-Demo beim G20-Gipfel

Ein Genosse aus Kiel wurde am Freitag, den 6.9.2019, in Hamburg in einem typischen G20-Prozess zu einer Haftstrafe von 1 Jahr und 4 Monaten ohne Bewährung verurteilt – für einen angeblichen Flaschenwurf und Widerstand bei der Festnahme am Abend des 6.7.2017, nach der Zerschlagung der Welcome To Hell-Demo. Juristisch sei das Landfriedensbruch, versuchte Körperverletzung, tätlicher Angriff und Widerstand.

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Kieler zu Haft in Hamburger G20-Prozess verurteilt

„Heute wurde gegen einen Kieler Genossen ein hartes Urteil in einem G20-Prozess in erster Instanz gefällt. Ihm wird unterstellt, er hätte nach der Zerschlagung der Welcome To Hell Demonstration bei den folgenden Auseinandersetzungen eine Flasche geworfen. Beide belastenden Polizeiaussagen widersprechen sich und das Video widerspricht beiden, aber dem Richter reicht es, jemanden in den Knast zu schicken. Es ist vollkommen unklar, wo diese angebliche Flasche aufgetroffen ist, wo sie hinfliegen sollte oder ob es den Wurf überhaupt gab, dennoch sah der Richter darin eine versuchte Körperverletzung. Die Klassenjustiz arbeitet ganz klar hier nicht irgendwie unabhängig den G20 auf, sondern übt Rache. Es sind schon 900 Anklagen gegen DemonstrantInnen anhängig und nicht ein Verfahren wurde gegen Polizeibeamten wegen G20 geführt.
Kampf ihrer Klassenjustiz! „

Dokumentiert von Roter Aufbau Hamburg

Weitere Anquatschversuche des Innenministeriums in Kiel

Die jüngste Welle der (uns bekannten) Anquatschversuche in Schleswig-Holstein reißt nicht ab. Nachdem wir zuletzt Fälle in Neumünster (September 2018) und Lübeck (April und Juni 2019) dokumentieren konnten, sind jetzt zwei weitere Fälle aus Kiel bekannt geworden.

Bereits am vom 14.5.2019 klingelten zwei Personen (ein Mann mittleren Alters, dunkle Haare, Lederjacke, Jeans, Name „Kroll“ sowie eine etwas jüngere Frau, blonder Pferdeschwanz) an der Wohnungstür der betroffenen Genossin und stellten sich als MitarbeiterInnen des Innenministeriums vor und wiesen sich kurz aus. Da noch weitere Personen in der Wohnung anwesend waren baten sie die Betroffene auf ein Gespräch vor die Tür und stellten diverse Fragen mit politischem Bezug. Die Genossin schaffte es das Gespräch zügig zu beenden.

Am Montag, den 12.8.2019. kam es erneut zu einer versuchten Kontaktaufnahme des Verfassungsschutzes bei einer Person aus Kiel, die offenbar der linken Szene zugeordnet wird. Der VS-Mitarbeiter – männlich, ca. 35-45 Jahre alt, kurze braune Haare, blaues Jacket – klingelte an der Wohnungstür und zeigte einen Lichtbildausweis des Verfassungsschutz vor. Die betroffene Person reagierte schnell und vorbildlich in dem sie dem Herrn Berthold sofort mitteilte, dass sie sich auf kein Gespräch einlässt und sofort die Tür wieder zu machte.

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Erneuter Anwerbeversuch durch den Verfassungsschutz Schleswig-Holstein

Wir dokumentieren eine Veröffentlichung der Roten Hilfe OG Lübeck

Am Freitag, dem 7. Juni 2019, kam es in Schleswig-Holstein erneut zu einem Anwerbeversuch durch den Verfassungsschutz. Um ca. 12.30 Uhr klopften zwei Verfassungsschutzbeamte an die Wohnungstür eines jungen Genossen aus dem südlichen Teil des Kreises Ostholstein, welcher sich in antifaschistischen Zusammenhängen in Lübeck bewegt. Die beiden Beamten sprachen den Genossen mit seinem Klarnamen an und stellten sich als Mitarbeiter des Innenministeriums vor, die ein paar Fragen haben.

Unter anderem interessierten sie sich für Auseinandersetzungen, die sich in der Vergangenheit zwischen dem „linken“ und dem „rechten Lager“ ereignet haben sollen. So unterstellte einer der Beamten wörtlich: „Damit haben Sie doch Erfahrung. ‚Nazis aufs Maul‘, das ist Ihnen doch ein Begriff!“.

Als der Genosse diesbezüglich keine Aussage machte und das Gespräch zu beenden versuchte, ließen die Beamten nicht locker und forderten auch die Weitergabe von Informationen über Nazi-Strukturen in Schleswig-Holstein. „Länger raus zu sein heißt ja nicht, dass man keine Informationen mehr hat.“ Einer der Verfassungsschützer erwähnte, dass die linke Szene über „gute Infos“ bezüglich der extrem rechten Szene verfüge, welche teilweise besser seien als deren eigene.

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Erfahrungsbericht: Ein Tag Ordnungshaft – oder zwei?

Wir veröffentlichen den Erfahrungsbericht einer Genossin.

Flensburg im April 2019. Mal wieder ein Prozess vorm Landgericht Flensburg. Es geht um die Räumung der Luftschlossfabrik und deren Verteidigung mit Feuerwerk auf einen gepanzerten Polizisten. Die vorsitzende Richterin Bauer hatte ein paar Monate zuvor bereits einen Freund verurteilt, weil er abends mit einem Handwagen in der Fußgängerzone vor einem Polizeiauto herumstand und sich nicht wegbewegen wollte (es war immer noch eine Fußgängerzone). Die Polizei hatte sich eine Beleidigung ausgedacht und der Handkarren wäre ein Nötigungsmittel – fertig ist die Verurteilung. Bei dem Prozess waren am ersten Verhandlungstag zwei Menschen für 24 Stunden in Ordnungshaft gelandet, weil sie nicht aufstanden. Bei der Verurteilung erhob sich der Angeklagte, aber mit dem Rücken zum Gericht. Er wurde für 24 Stunden Ordnungshaft in den Knast nach Kiel verbracht (obwohl auch einer nebenan gewesen wäre).

Dieses Verhalten war bekannt, als wir uns mit vier Personen am ersten Verhandlungstag des Luftschlossfabrik-Prozesses nicht erhoben. Aber wir hatten uns entschlossen, gerade dieser Richterin den Respekt zu verweigern, die täglich Menschen einsperren lässt, auch wenn diese sich nur weigern, ihre Autorität anzuerkennen. Eine andere Person erklärte später dazu: „Das Aufstehen vor Gericht steht symbolisch für eine untertänige Gesinnung und ein obrigkeitsstaatliches Verständnis, das längst nicht mehr zeitgemäß ist. Wer Ehrenrituale erzwingen will, hat echte gegenseitige Achtung zwischen Menschen eigentlich sowieso nicht verstanden. Wenn sinnloser zeremonieller Gehorsam oder die Eitelkeit einer schwerst beleidigten Autoritätsperson dann auch noch wichtiger sein soll als die Freiheit eines Menschen, ist jede Verhältnismäßigkeit verloren. Wo Gehorsam und Unterwerfung so weit hochgehalten werden, wird auch noch fügsam zugesehen, wenn die Nachbar*in deportiert wird und mitgemacht, wenn ein Diktator Schießbefehl gibt. Bevor es dahin kommt, bleib ich lieber jetzt schon sitzen.“ Weil Gerichte keine Freiheit sichern, sondern im Gegenteil diese tagtäglich Menschen nehmen und echter Freiheit einfach nur im Weg stehen, war es auch mir wichtig, keinen Respekt zu zeigen und sitzen zu bleiben.

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Anwerbeversuch durch den Verfassungsschutz in Lübeck

Veröffentlichung der Roten Hilfe OG Lübeck

Am Montag, dem 1. April 2019, wurde eine junge Genossin, welche sich in antirassistischen Zusammenhängen in Lübeck bewegt, durch einen Mitarbeiter des Verfassungsschutzes Schleswig-Holstein angesprochen.

Der Verfassungsschutzbeamte passte die Genossin auf ihrem Heimweg kurz vor ihrer Wohnung ab und sprach sie mit ihrem Klarnamen an. Zunächst stellte er sich als Mitarbeiter des Innenministeriums vor, der ein paar Fragen an die Genossin habe.

Unter anderem interessiere er sich für Auseinandersetzungen, die sich in der Vergangenheit zwischen dem „linken“ und dem „rechten Lager“ ereignet haben sollen. Nach seiner Aussage sei Lübeck „ein Zentrum für linksmotivierte Gewalttaten in Schleswig-Holstein“. Des Weiteren fragte er explizit nach Namen von „gewaltbereiten Leuten aus der linken Szene“.

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