#freetoto: Aktueller Stand und Spendenkonto

Zum Prozess gegen Toto gibt es einen aktuellen Artikel in der taz. Außerdem haben wir ein neues Ortsgruppenkonto und haben gleich ein Stichwort für Toto angelegt, auf das ihr für Prozesskosten und Soli-Arbeit spenden könnt:

Rote Hilfe Kiel
Verwendungszweck: „Free Toto“
DE92 4306 0967 4007 2383 30
GLS Gemeinschaftsbank eG

Hier noch ein aktuelles Statement der Soli-Gruppe:

„Das schriftliche Urteil wurde am 17.12.2019 zugestellt, mehr als drei Monate (!) nach der Verhandlung gegen unseren Genossen. Die Staatsanwaltschaft hat bereits Berufung eingelegt. Somit stellt sich leider die Frage nach einem Revisionsgrund nicht mehr. Bald werden wir erfahren, vor welche Berufungskammer es gehen wird.

Gerade jetzt wo der Prozess in die nächste Runde geht ist es wichtig dran zu bleiben und breite Solidarität für Toto zu organisieren!

Falls ihr also ein paar Euro über habt und uns und Toto helfen wollt, könnt ihr gerne auf das Konto der Roten Hilfe Kiel spenden. Alle Spenden mit dem Verwendungszweck “Free Toto” werden für Anwalts- und Prozesskosten verwendet.

Gemeinsam in ein kämpferisches und solidarisches Jahr 2020!“

Kritik an geplanter Polizeirechtsverschärfung – freiheitsfoo übergibt kritische Stellungnahme an den Innenausschuss

Wir dokumentieren eine Pressemitteilung von freiheitsfoo.de zum geplanten neuen Polizeirecht in Schleswig-Holstein

Anfang November 2019 stellte die Koalition in Schleswig-Holstein einen Entwurf mit umfangreicheren Änderungen zum Polizeirecht im Landesverwaltungsgesetz vor. Betont worden war vor allem von den Grünen und der FDP die Bürgerrechtsfreundlichkeit des Entwurfs. freiheitsfoo hat den Gesetzesentwurf jetzt in einer Stellungnahme detailliert untersucht und stellt kritisch fest:

Zahlreiche Grund- und Menschenrechte werden durch neue polizeiliche Befugnisse weiter eingeschränkt, bürgerrechtsfreundlich ist der Entwurf nicht.

Nachdem wir bereits vor einiger Zeit eine Synpopse, also eine übersichtliche Gegenüberstellung der geplanten Gesetzesänderungen veröffentlicht haben entstand aus der genauen Untersuchung des Gesetzentwurfs eine 36 Seiten lange Dokumentation der Polizeirechts-Reform mitsamt ausführlicher Kritik und Stellungnahme. Das freiheitsfoo hat dieses Dokument dem Innen- und Rechtsausschuss des schleswig-holsteinischen Landtags aushändigen lassen – so kann es den Parlamentariern und der Öffentlichkeit als kritisches Handbuch aus den Reihen der Zivilgesellschaft zur Hand sein und den weiteren Gesetzgebungsprozess begleiten.

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Jetzt auch in Schleswig-Holstein: Verschärfung des Polizeirechts – Ohne uns!

Bündnistreffen gegen die Verschärfung des Polizeirechts in SH – 19.12., 19 Uhr, Hansa48, Kiel

Die Landesregierung hat Anfang November ihren neuen Entwurf für die Regelung des Polizeirechts der Presse vorgestellt. Nach einem Blick darauf stellt sich ernsthaft die Frage wie Grüne und FDP behaupten können, sie würden Bürgerrechte wahren. Jede einzelne der Ankündigungen ist eine drastische Einschränkung unserer Freiheiten.

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Abschreiben und abstempeln

Warum eine schlechte Studie über die Rote Hilfe dennoch sehr lesenswert ist.

Wir dokumentieren einen Text von Markus Mohr, veröffentlicht am 16.11.19 im neuen deutschland

Im Januar 2019 promovierte die Fakultät für Wirtschaftswissenschaften (!) der TU Chemnitz Robin Feber für eine Schrift zur Roten Hilfe zum »doctor rerum politicarum«. Betreut wurde die Arbeit von Ludwig Gramlich, einem Professor für Öffentliches Recht und Wirtschaftsrecht, der bislang weder als Historiker noch Politologe hervorgetreten ist. Der unorthodoxe Mikroökonom Prof. Dr. Fritz Helmedag – manchen als Doktorvater Sahra Wagenknechts bekannt – mag einem solchen politologisch-historischen Gegenstand näher stehen, war hier aber nur drittinstanzlich eingebunden. Spiritus Rector der Arbeit, die nach einer Mitteilung von Prof. Gramlich nicht »direkt im Rahmen des Studiums entstanden« oder von ihm »geweckt worden« sei, sondern auf »Überlegungen« von Feber selbst beruhe, ist aber spürbar der Zweitgutachter – nämlich der Politologe Uwe Backes, der an der TU Dresden eine außerplanmäßige Professur für »vergleichende Diktaturforschung« bekleidet und stellvertretender Direktor jenes Institutes für Totalitarismusforschung ist, das Hannah Arendts Namen beansprucht.

Da wundert es nicht, dass die Arbeit ganz im Geist jener dort vertretenen Extremismusdoktrin gehalten ist, die seit jeher dazu neigt, gesellschaftliche Wirklichkeit anhand eines mehr oder minder starren Kriterienkatalogs durchzuchecken: eine Methode, die in der jüngeren Politik- wie Geschichtswissenschaft viel kritisiert worden ist, weil sie in ihrer deduktiven Grundausrichtung die Vielgestaltigkeit von Geschichte planiert und ihr die tautologische Tendenz innewohnt, am Ende bloß die eigenen Prämissen zu beweisen. Erstaunlich – und aus wissenschaftlicher Perspektive interessant – ist die Arbeit daher vor allem, weil sie unfreiwillig drastisch zeigt, auf welchem Niveau in solcher Tradition stehende Texte inzwischen offenbar zuweilen ankommen können: demjenigen nämlich einer raunenden Verdächtigungsliteratur, die kaum ihren eigenen Standards gerecht wird.

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Neues Polizeigesetz in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein droht wie in anderen Bundesländern eine massive Verschärfung der Polizeigesetze. Die schwarz-grün-gelbe Landesregierung hat Anfang November einen neuen Entwurf für die Regelung des Polizeirechts der Presse vorgestellt. Darin enthalten sein sollen unter anderem Taser (als Pilotprojekt) und Bodycams für Sicherheitskräfte, Fußfesseln, Meldeauflagen und Aufenthaltsgebote, präventiver Einsatz verdeckter Ermittler, anlasslose Kontrollen in Grenznähe sowie Regelungen zum sog. „finalen Rettungsschuss“.

Presseüberblick:

taz, 17.3.19
KN Online, 27.6.19
NDR, 5.11.1
taz, 6.11.19

Veranstaltung & Diskussion zu aktueller Repression, Knast und den Umgang damit

Freitag, 1.11.19, 18 Uhr, Li(e)berAnders (Iltisstr. 34, Kiel)

In Solidarität mit den 3 von der Parkbank wird es zunächst einen kurzen Überblick über den Fall der drei Gefährt*innen geben, anschließend eine Lesung aus »Wege durch den Knast«

»Wege durch den Knast« ist ein umfassendes Standardwerk für Betroffene, Angehörige und Interessierte. Es vermittelt tiefe Einblicke in die Unbill des Knastalltags, informiert über die Rechte von Inhaftierten und zeigt Möglichkeiten auf, wie diese auch durchgesetzt werden können. Das Buch basiert auf einer Ausgabe aus den 1990er Jahren und wurde von Anwält*innen, Gefangenen, Ex-Gefangenen und Bewegungsaktivist*innen vollständig überarbeitet und aktualisiert.

Der Vortrag umfasst die Motivationen der Herausgeber*innen, die Entstehungsgeschichte und die Struktur des Buches. Zudem werden Erfolge und Misserfolge nach 3–4 Jahren Buchverschickung in die Knäste beleuchtet. Im Anschluss kann gerne diskutiert werden.

Im Rahmen der Veranstaltung in Kiel wird es außerdem noch einen kurzen Info-Block mit aktuellen Infos zu einem Genossen aus Kiel geben, der am 6.9.2019 in Hamburg, in einem typischen G20-Prozess (erstinstanzlich) zu einer Haftstrafe von 1 Jahr und 4 Monaten ohne Bewährung verurteilt worden ist.

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Gemeint sind wir alle – Solidarität mit Toto!

Wir dokumentieren einen Text der Soligruppe von Toto:

Am Freitag, den 06.09.2019 wurde unser Genosse Toto nach 9, teils sehr kurzen Verhandlungstagen zu einer Haftstrafe von einem Jahr und 4 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Aber zurück zum Anfang.

Im März 2018 trudelte eine sehr fragwürdige Anklageschrift bei unserem Genossen ein. Es war die Rede von einem mutmaßlichen Flaschenwurf, für den er verantwortlich sein soll; zudem wurde ihm Widerstand, tätlicher Angriff und versuchte schwere Körperverletzung vorgeworfen. Grund dafür war die Festnahme am Rande einer nächtlichen Spontandemo im Nachklang der „Welcome to Hell-Demonstration“ am 06.07.2017 im Hamburger Schanzenviertel. Die Bullen griffen die Versammlung an und zerschlugen sie. Es gab weder eine Ankündigung noch einen Grund dafür, da die Demo völlig friedlich verlief. In diesem Durcheinander wurde Toto festgenommen und unter Schmerzgriffen zu Boden gebracht, obwohl es auch für dieses Vorgehen keinerlei Rechtfertigung gab. Da die Anklage sich recht schwammig anhörte und es laut dieser eigentlich keinen richtigen Beweis für die Tat gab, gingen wir erstmal recht positiv an den Prozess heran. Wir veranstalteten eine NoG20-Soli-Party, da wir uns natürlich im Klaren waren, dass der Genosse auf jeden Fall mit Anwaltskosten zu rechnen hat. Diese verlief sehr gut und wir starteten im Mai 2019 mit viel Rückenwind in den Prozess.

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Rote Hilfe e.V. startet Kampagne ‚Solidarität verbindet‘

Am 01. Oktober startet die Rote Hilfe e.V. die Kampagne ‚Solidarität verbindet‘. Das erklärte Ziel ist es, der gesamten Linken, den sozialen Bewegungen und der interessierten Öffentlichkeit die Ziele des seit über 40 Jahren bestehenden bundesweiten und strömungsübergreifenden Vereins für alle Linken näher zu bringen.

Die Kernarbeit der Roten Hilfe e.V. besteht in der Unterstützung von Repression betroffener linker Aktivist*innen. Die Vermittlung von solidarischen Anwält*innen sowie politische und finanzielle Unterstützung gehören zur Alltagsarbeit der Roten Hilfe e.V., die sie in über 50 Städten leistet.

Darüber hinaus tritt der Verein gegen Organisationsverbote und Gesetzesverschärfungen wie die neuen Polizeigesetze oder im Bereich des Asylrechtes ein. Politische Gefangene, die es entgegen den Verlautbarungen von Politik und Behörden durchaus auch in der BRD gibt, erhalten ebenfalls solidarische Unterstützung durch die Rote Hilfe e.V. Dabei geht es nicht darum, sich Inhalte oder Programmatik von Organisationen zu eigen zu machen, sondern dafür zu sorgen, dass Aktivist*innen im Fall von Repression nicht isoliert da stehen oder durch hohe Strafen ruiniert werden.

Leitgedanke der Vereinsaktivitäten ist die Solidarität unter Betroffenen und kollektive Gegenwehr im Fall von politischer Gesinnungsjustiz, die täglich zu beobachten ist.

Hierzu erklärt Anja Sommerfeld, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.:

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Gericht will Haftstrafe für Flaschenwurf nach Welcome To Hell-Demo beim G20-Gipfel

Ein Genosse aus Kiel wurde am Freitag, den 6.9.2019, in Hamburg in einem typischen G20-Prozess zu einer Haftstrafe von 1 Jahr und 4 Monaten ohne Bewährung verurteilt – für einen angeblichen Flaschenwurf und Widerstand bei der Festnahme am Abend des 6.7.2017, nach der Zerschlagung der Welcome To Hell-Demo. Juristisch sei das Landfriedensbruch, versuchte Körperverletzung, tätlicher Angriff und Widerstand.

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Kieler zu Haft in Hamburger G20-Prozess verurteilt

„Heute wurde gegen einen Kieler Genossen ein hartes Urteil in einem G20-Prozess in erster Instanz gefällt. Ihm wird unterstellt, er hätte nach der Zerschlagung der Welcome To Hell Demonstration bei den folgenden Auseinandersetzungen eine Flasche geworfen. Beide belastenden Polizeiaussagen widersprechen sich und das Video widerspricht beiden, aber dem Richter reicht es, jemanden in den Knast zu schicken. Es ist vollkommen unklar, wo diese angebliche Flasche aufgetroffen ist, wo sie hinfliegen sollte oder ob es den Wurf überhaupt gab, dennoch sah der Richter darin eine versuchte Körperverletzung. Die Klassenjustiz arbeitet ganz klar hier nicht irgendwie unabhängig den G20 auf, sondern übt Rache. Es sind schon 900 Anklagen gegen DemonstrantInnen anhängig und nicht ein Verfahren wurde gegen Polizeibeamten wegen G20 geführt.
Kampf ihrer Klassenjustiz! „

Dokumentiert von Roter Aufbau Hamburg