Pressemitteilung der Roten Hilfe e.V., Ortsgruppe Hamburg
10. Januar 2014
€žRechtsstaat bietet in Hamburg keine Mittel gegen verselbstständigte Polizei
Die Ortsgruppe Hamburg der Roten Hilfe e.V. fordert die sofortige Aufhebung der sogenannten Gefahrengebieten in St. Pauli und Altona. €žMit einem auf Falschmeldungen und Übertreibungen basierenden Bedrohungsszenario wird eine Verselbstständigung der Polizei und eine massive Einschränkung von Grundrechten für zehntausende Menschen begründet. Der Senat betreibt dieses Muskelspiel ganz offensichtlich, um im Schatten einer provozierten Gewaltdebatte die seit Monaten strittigen Themen Lampedusa-Flüchtlinge, Esso-Häuser und Rote Flora endlich vom Tisch wischen zu können, erklärt dazu Tim Jansen von der Ortsgruppe. „Rechtsstaat bietet in Hamburg keine Mittel gegen verselbstständigte Polizei“ weiterlesen

Wir dokumentieren einen Aufruf des EA Hamburg:
Das Amtsgericht Husum hat nach über 5 Jahren die letzten Strafverfahren nach einer spektakulären Protestaktion im Jahr 2008 eingestellt. Damals verzögerte sich ein Militärtransport des Husumer Flugabwehrraketengeschwader 1, das aktuell u.a. in der Türkei eingesetzt ist, auf dem Weg zu einen Manöver der NATO-Response-Force um mehrere Stunden. Eine Gruppe junger Menschen hatte mit einer Ankettaktion am Gleis gegen Militär und Auslandseinsätze protestiert. Nach mehreren von offensiver Öffentlichkeitsarbeit begleiteten Prozessen hatte die Hauptangeklagte im Frühjahr 2012 eine Ersatzfreiheitsstrafe angetreten. Die noch anhängigen Verfahren wegen Beihilfe zur Protestaktion wurden nun vom Amtsgericht Husum eingestellt. €žEinstellungen sind trotz gelegentlicher Freisprüche das realistische Maximum, was in politischen Prozessen rauszuholen ist sagt Jan Hansen von der Initiative €žmilitarismus jetzt stoppen zur aktuellen Entscheidung. Der für nächste Woche angesetzte Prozesstermin am Amtsgericht Husum ist abgesagt.
Was eigentlich nur als sogenannter Sprungtermin zur Wahrung formaler Fristen im laufenden Prozess gegen einen Kieler Antifaschisten im Zusammenhang mit den Gegenaktivitäten zum Hamburger Naziaufmarsch am 2. Juni 2012 angelegt war, endete vor dem Amtsgericht Hamburg-St. Georg heute am 9. August 2013 binnen weniger Minuten überraschend mit der Einstellung des Verfahrens nach §153a StPO. Sowohl Richterin und Staatsanwaltschaft, als auch der Anwalt des Angeklagten stimmten dieser unter der Auflage einer Zahlung von 500‚¬ an die