Nach AfD-Blockade in Kiel: Verfahren wegen €žHausfriedensbruch eingestellt

Am 21.3.2015 wurden bei einer Blockade des Landesparteitages der rechtspopulistischen AfD in Kiel 129 Antifaschist_innen von der Polizei eingekesselt und ihre Personalien aufgenommen. Zuvor setzten die eingesetzten Eutiner Bereitschaftspolizisten unvermittelt massive Gewalt in Form von Tritten, Faustschlägen und Schlagstöcken gegen die Demonstrant_innen ein, welche sich mit Transparenten vor dem Eingang zum Tagungsort der AfD, der Kieler Sparkassen-Arena, versammelt hatten. Es wurden mehrere Menschen durch die Schläge und Tritte verletzt.

In den folgenden Wochen und Monaten verschickte das Kommissariat 5 (Staatsschutz) der Kieler Polizei Vorladungen und Anhörungsbögen, in denen den betroffenen Antifaschist_innen mitgeteilt wurde, dass gegen sie als €žBeschuldigte wegen des Verdachts auf €žHausfriedensbruch ermittelt werde. Das antifaschistische Bündnis, welches die Aktion gegen den AfD-Landesparteitag organisierte, und die Rote Hilfe Kiel haben daraufhin zusammen mit vielen Betroffenen ein gemeinsames Vorgehen gegen die polizeilichen Ermittlungsversuche verabredet und beschlossen, nicht auf die Vorladungen zu reagieren, konsequent die Aussage zu verweigern und mehrere Anwälte einzuschalten.

Nach nunmehr knapp fünf Monaten wurde im Laufe dieser Woche bekannt, dass die Staatsanwaltschaft die Verfahren wegen €žHausfriedensbruch nach § 170 Abs. 2 StPO, also mangels Tatverdachts, eingestellt hat! „Nach AfD-Blockade in Kiel: Verfahren wegen €žHausfriedensbruch eingestellt“ weiterlesen

Solidarität mit den Kämpfen der Refugees – Bleiberecht für alle!

you_cant_break_this_movementMit der antirassistischen Kampagne ‚you can’t break this movement‘ sammelt die Rote Hilfe e.V. Spenden für widerständige Geflüchtete und deren Unterstützer*innen, die durch ihren politischen Aktivismus von staatlicher Repression betroffen sind. Seit 2012 die ersten großen Protestmärsche von Würzburg nach Berlin starteten, sich nach und nach bundesweit Protestcamps gebildet haben, Gebäude besetzt, Botschaften gemeinschaftlich besucht und öffentliche Plätze genommen wurden, wurde diese Aktionen polizeilich und juristisch angegriffen.
Vorwürfe von Residenzpflichtverstößen, Körperverletzungen, Landfriedensbrüchen oder Widerstand gegen die Staatsgewalt sollen Widerstand delegitimieren und einschüchtern. Viele der betroffenen Aktivist*innen, ohne oder mit europäischem Pass, haben von der Roten Hilfe in den Folgemonaten politische und finanzielle Unterstützung erhalten. Wo lokale Soli-Töpfe ausgeschöpft sind haben wir auf Bundesebene geflüchteten Aktivist_innen statt dem Regelsatz von 50% der Repressionskosten (Anwält_innen, Gericht, Strafe,…) eine 100%ige Unterstützung möglich gemacht.

Wir wollen (und werden) das auch weiterhin so machen! Die Rote Hilfe e.V. unterstützt mit ihrer Antirepressionsarbeit linke Aktivist_innen in Deutschland unabhängig eines Passes oder einer Herkunft. Wir unterstützen nach unseren Satzung, helfen mit Tipps, raten zur Aussageverweigerung und stehen mit Strukturen vor Ort an eurer Seite. Wir setzen uns mit der AntiRa-Kampagne und als Teil der Bewegung gegen die Grenzpolitik Europas, gegen Verschärfungen von Asylgesetzen und für ein bedingungsloses Bleiberecht für Alle ein!

Unterstützt die Antirepressionsarbeit der Roten Hilfe: spendet, organisiert Sammlungen, feiert Soliparties, lasst euch nicht einschüchtern, bleibt solidarisch und lasst uns den Widerstand erst beenden, wenn wir in einer Gesellschaft leben in der Alle willkommen sind!

SPENDET UNTER
Stichwort €žAntiRa
Rote Hilfe e.V.
IBAN: DE25 2605 0001 0056 0362 39
BIC: NOLADE21GOE
Sparkasse Göttingen

Hohe Haftstrafen im Stuttgarter 129b-Prozess

Pressemitteilung
Göttingen, 28.07.2015

DHKP-C-Prozess in Stuttgart: Langjährige Haftstrafen im Prozess gegen vier linke türkische AktivistInnen

Am heutigen Dienstag endete in Stuttgart der 129b-Prozess gegen vier türkische Linke, denen Mitgliedschaft in der DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei – Front) vorgeworfen wird, mit hohen Strafen: Die AktivistInnen wurden als „Kader“ der kriminalisierten linken Organisation eingestuft und zu Haftstrafen zwischen 4 Jahren 9 Monaten und 6 Jahren verurteilt. Mit diesem Urteil leistet die Justiz der BRD offene Schützenhilfe in dem Krieg, den die Erdogan-Regierung aktuell gegen die linke kurdische und türkische Opposition führt. Dass die Verhältnisse, in denen in der Türkei Linke zu TerroristInnen erklärt werden, völlig von der Staatsraison eines autoritären Regimes abhängt, zeigen die nahezu 1000 Verhaftungen, die es allein in den letzten zwei Wochen in der Türkei gab. „Hohe Haftstrafen im Stuttgarter 129b-Prozess“ weiterlesen

Neue Vorladungen und Sonderseite zum „AfD-Kessel“

rotehilfeWir haben jetzt hier auf unserer Homepage eine Sonderseite mit den Beiträgen und Terminen zur Repression gegen 129 Antifaschist_innen eingerichtet, die am 21.3.2015 bei einer Blockade des Landesparteitages der rechtspopulistischen AfD in Kiel von der Polizei eingekesselt wurden und nun mit Ermittlungsverfahren konfrontiert sind.

In den letzten Tagen sind weitere Vorladungen der Polizei bei verschiedenen Betroffenen eingetroffen, denen jetzt auch andere Vorwürfe als nur Hausfriedensbruch (u.a. Widerstand und Beleidigung) gemacht werden. Auch hier gilt: Keine Aussagen bei Polizei und Staatsanwaltschaft, nicht hingehen und uns über solche Briefe informieren!

Wir werden demnächst zu einem weiteren großen Treffen einladen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Freiheit für Mehmet D.! Weg mit dem Verbot der PKK!

Gegen jede Repression! Solidarität ist eine Waffe!

Kundgebung am 13. Juni 2015, 14:00 Uhr,
Holstenglacis (U2 Messehallen)
gegenüber Haupteingang Knast

Prozessberichte: http://freemehmet.blogsport.eu

Mehmet D. wurde am 29. August 2014 in Bremen unter dem Vorwurf »Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (im Ausland)« (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 StGB) festgenommen und befindet sich seither in Hamburg in U-Haft. Seit dem 20. Mai wird vor dem 3. Strafsenat des hanseatischen Oberlandesgerichts das Hauptverfahren verhandelt. Mehmet D. wird von der Anklage vorgeworfen, dass er von Januar 2013 bis Mitte Juli 2014 als Kader der PKK und unter anderem als Gebietsleiter Mitte und später Nord tätig gewesen wäre. In dieser Funktion sei Mehmet D. Verantwortlich gewesen für die Beschaffung von Spenden und Beiträgen für die PKK und dafür, dass sich genügend Anhänger an Veranstaltungen und Schulungen beteiligten.

„Freiheit für Mehmet D.! Weg mit dem Verbot der PKK!“ weiterlesen

Hamburg: §129b-Prozess gegen kurdischen Aktivisten

Wir dokumentieren eine Pressemitteilung von AZADÃŽ e.V.:

Am 20. Mai wird das Hauptverfahren gegen den kurdischen Exilpolitiker Mehmet D. vor dem 3. Strafsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG) eröffnet; vorgesehen sind Verhandlungstage bis Ende Juni.

Die Anklage beschuldigt Mehmet D. der Mitgliedschaft in einer €žterroristischen Vereinigung im Ausland“ (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 StGB). Er soll sich in der Zeit von Januar 2013 bis Mitte Juli 2014 in verschiedenen Regionen der BRD €“ u.a. im Sektor Nord €“ als mutmaßlicher Funktionär der PKK betätigt haben. Aussagen des Generalbundesanwalts zufolge sei Mehmet D. unter dem Decknamen €žKahraman“ in den verschiedenen Gebieten für die Koordinierung der politischen Arbeit verantwortlich gewesen sowie für die Beschaffung von Spenden und Beiträgen für die PKK. Außerdem habe er sichergestellt, dass hinreichend Anhänger an Veranstaltungen und Schulungen teilnehmen und nicht zuletzt seien die ihm übergeordneten Kader der Europaebene über seine Arbeitsergebnisse unterrichtet worden.

Mehmet D. wurde am 29. August 2014 festgenommen und befindet sich in Untersuchungshaft. „Hamburg: §129b-Prozess gegen kurdischen Aktivisten“ weiterlesen

Polizei verschickt Anhörungsbögen an Betroffene vom €žAfD-Kessel: Nicht darauf reagieren, das Schreiben nicht beantworten – sondern zum Treffen am 29. Mai kommen!

Zweites Antirepressionstreffen: Freitag, 29. Mai 2015 um 18.00 Uhr im Kieler Gewerkschaftshaus (Legienstraße)

Im Zusammenhang mit dem Polizeikessel der Blockade des AfD-Landesparteitages vor der Kieler Sparkassenarena verschickt die Polizei seit einigen Tagen Briefe an alle, die dort von der Polizei kontrolliert wurden. Auf den Briefen steht die Betroffenen sollen als €žBeschuldigte/r angehört werden und in den meisten Fällen wird dann folgend anführt sein, es ginge um den Vorwurf eines Hausfriedensbruches am 21. März 2015 auf dem Gelände der Sparkassenarena. Dem Brief sind jeweils noch zwei Zettel mit der Überschrift: €žSchriftliche Anhörung beigefügt.

Dass die Polizei im Nachklang des Polizeikessels vor der Sparkassenarena 129 Ermittlungsverfahren wegen €žHausfriedensbruch und einzelne wegen €žWiderstand, angeblicher €žKörperverletzung und €žBeleidigung gegen die Betroffenen des Kessels eingeleitet hat, wurde noch am selben Tag bekannt. Wir haben uns deshalb vor vier Wochen mit vielen Menschen, die in dem besagten Kessel waren zusammengesetzt und besprochen, wie wir gemeinsam mit den Anzeigen umgehen wollen. Dabei haben wir uns drauf geeinigt, dass wir in dieser Sache NICHT mit der Polizei (oder Staatsanwaltschaft) zusammenarbeiten werden. Das heißt konkret:

Auf die Briefe von der Polizei mit dem Titel €žAnhörung als Beschuldigte/r
reagieren wir nicht!
Das bedeutet wir füllen den Anhörungsbogen NICHT aus und schicken ihn NICHT an die Polizei zurück. Wir müssen und werden uns zum jetzigen Zeitpunkt in keiner Art und Weise gegenüber der Polizei äußern!
Denn das ist unser gutes Recht, darf und wird keine rechtlichen Nachteile für uns haben und ist zum jetzigen Zeitpunkt sowohl aus taktischen Gründen als auch als politischer Umgang mit diesen Massenanzeigen unserer Meinung nach der einzig richtige Weg.

Falls die Polizei auf anderen Wegen versucht Kontakt aufzunehmen (was nicht sehr wahrscheinlich ist, aber in der Vergangenheit schon vorgekommen ist) reden wir nicht mit den Beamten, sondern bestehen auf unser Recht die Aussage zu verweigern!

Für den Fall, das ihr einen anderen als den oben beschrieben Brief bekommen habt, die Polizei bei euch vor der Haustür stand, ihr in der nächsten Zeit weitere Briefe von der Polizei bekommt oder ähnliches meldet euch bitte bei Ortsgruppe der Roten Hilfe.
Entweder per E-Mail (kiel@rote-hilfe.de) oder ihr kommt auf dem Treffen vorbei. Die Rote Hilfe Kiel trifft sich alle zwei Wochen, das nächste Mal am Mittwoch, 27.05.15 um 20 Uhr im Li(e)berAnders, Iltisstr. 34, Kiel-Gaarden.
Gemeinsam behalten wir den Überblick über alle Verfahren und organisieren die Rechtshilfe und Solidarität!

Sollte schon wer einen sogenannten Strafbefehl erhalten haben ist es wichtig innerhalb von zwei Wochen Widerspruch gegen diesen einzulegen. Alles weitere besprechen wir dann gemeinsam!

Damit wir gemeinsam darüber sprechen können, wie wir mit der Situation umgehen, dass zu mindestens die Polizei die Ermittlungen in der Sache weiter fortführt und auch über Fragen oder Unsicherheiten, die vielleicht bei einigen aufgetaucht sind, möchten wir alle, die am 21. März in dem €žAfD-Kessel waren zu einem weiteren Treffen einladen. Wir werden uns von den Anzeigen nicht einschüchtern lassen, denn wir sind sind ziemlich viele – und wir wissen, dass der Protest gegen die Rasst_innen, Chauvinist_innen und Sexist_innen der AfD legitim und notwendig war und wir werden alle gemeinsam gegen diesen Kriminalisierungsversuch angehen!

Zweites Antirepressionstreffen: Freitag, 29. Mai 2015 um 18.00 Uhr im Gewerkschaftshaus (Legienstraße)

Bitte leitet diese Informationen an alle Menschen weiter, die von den Polizeiaktionen betroffen waren!

Kieler Landtag will neues Versammlungsgesetz beschließen

Voraussichtlich am kommenden Mittwoch wollen SPD, Grüne und SSW ein neues Versammlungsgesetz für Schleswig-Holstein im Landtag beschließen. Nach zwei Jahren der Diskussion hat sich die Regierungskoalition nun auf einen konkreten Entwurf geeinigt.

http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/berichte/15_05_06_versammlungsrecht_innen.html

Der Piraten-Abgeordnete Patrick Breyer, der auch im Bündnis für Versammlungsfreiheit mitarbeitet, kommentiert:

Das rot-grün-blaue Landesversammlungsgesetz droht die Versammlungsfreiheit in Schleswig-Holstein zu lähmen: Videoüberwachung ganzer Versammlungen durch €˜Überblicksaufnahmen€™ per Hubschrauber oder Überwachungsdrohnen, präventive Teilnahmeverbote, höhere Bußgelder, Verbot von €˜Ersatzversammlungen€™, weitreichende Anzeigepflichten und Jedermann-Durchsuchungen €“ all dies atmet den Geist der Repression und schreckt von der Teilnahme an Demonstrationen ab.

Polizeikessel bei AfD-Blockade: Rechtshilfetipps der Roten Hilfe

Am 21.3.2015 wurden bei einer Blockade des Landesparteitages der rechtspopulistischen AfD in Kiel 129 Antifaschist_innen von der Polizei eingekesselt und ihre Personalien aufgenommen. Zuvor setzten die eingesetzten Eutiner Bereitschaftspolizisten unvermittelt massive Gewalt in Form von Tritten, Faustschlägen und Schlagstöcken gegen die Demonstrant_innen ein, welche sich mit Transparenten vor dem Eingang zum Tagungsort der AfD versammelt hatten. Es wurden mehrere Menschen durch die Schläge und Tritte verletzt. Laut Polizei sollen die eingekesselten Demonstrant_innen Anzeigen wegen Hausfriedensbruch erhalten, einzelne aber auch wegen „Widerstand“, angeblicher „Körperverletzung“ und „Beleidigung“.

Als Rote Hilfe raten wir zu folgendem Verhalten:

– Eventuelle Verletzungen sofort durch einen Arzt eures Vertrauens attestieren lassen.

– Schreibt ein Gedächtnisprotokoll zu den Polizeiübergriffen (Tipps zur Anfertigung: http://ea-frankfurt.org/gedaechtnisprotokoll). Dieses kann im späteren Verlauf der juristischen Auseinandersetzungen helfen.

– Wir raten dringend dazu, keine Aussagen gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft zu machen! Wenn ihr eine Vorladung der Polizei erhaltet, müsst und solltet ihr dort nicht hingehen! Ihr macht somit automatisch von eurem Recht, die Aussage zu verweigern gebrauch. Ihr müsst auf diesen Brief auch nicht antworten oder den Termin absagen.

– Wenn ihr eine Vorladung oder einen Strafbefehl erhaltet informiert uns bitte darüber, am besten schaut ihr bei unserem Treffen vorbei. Gemeinsam behalten wir den Überblick über alle Verfahren und organisieren die Rechtshilfe und Solidarität!

Die Rote Hilfe Ortsgruppe Kiel trifft sich alle zwei Wochen, das nächste Mal am Mittwoch, 1.4.15 um 20 Uhr im Li(e)berAnders, Iltisstr. 34, Kiel-Gaarden. Per E-Mail sind wir auch verschlüsselt erreichbar (Schlüssel).

Bitte leitet diese Informationen an alle Menschen weiter, die von den Polizeiaktionen betroffen waren.

Unter http://www.freie-radios.net/69537 gibt es ein Interview des „Nachmittagsmagazin für subversive Unternehmungen“ (FSK HH) mit einem Kieler Anwalt zu den Geschehnissen und einer kurzen Einschätzung zur rechtlichen Situation.